Auslaufende Studien


Studienpläne bzw. Curricula laufen kontinuierlich aus. Neue Curricula bzw. Folgestudien sind nicht identisch mit auslaufenden.

Wenn zum Zeitpunkt des Auslaufens eines Studiums noch eine aufrechte Zulassung besteht, werden Sie vom Referat Studienzulassung automatisch dem jeweils aktuellen Curriculum unterstellt. Dabei wird lediglich das Studium selbst unterstellt – absolvierte Leistungen werden hier nicht migriert.

Ob eine Verwendung bisheriger Leistungen für ein neues Studium möglich ist, kann ausschließlich durch die Gleichwertigkeitsprüfung (Äquivalenz) der Studienprogrammleitung (SPL) bestimmt werden. D.h. grundsätzlich müssen Leistungen, die für ein neues Curriculum verwendet werden sollen, per Antrag unterstellt werden.

Für eine möglichst unkomplizierte Fortsetzung Ihres Studiums erstellt die SPL Philosophie in solchen Fällen regelmäßig eine Anerkennungsverordnung. Sobald Sie unter ein neues Curriculum gestellt worden sind, müssen Sie sich um die Unterstellung aller Ihrer bereits erbrachten Prüfungsleistungen beim SSC bemühen. Andernfalls können Sie Ihr Studium ggf. nicht ungehindert fortsetzen. D.h. insbesondere sich ggf. nicht zu Prüfungsterminen oder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen anmelden.

Sollte Ihr Curriculum ausgelaufen sein, ohne dass eine Anerkennungsverordnung für ein Folgestudium besteht (das betrifft insbesondere längere Studienunterbrechungen), müssen Sie sich Ihre Leistungen qua regulärem Anerkennungsverfahren anerkennen lassen. Alle Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie unter Studienorganisation.