Wahlbereich

Im Lehramtsstudium müssen insgesamt, d.h. für beide Unterrichtsfächer zusammen, 10 ECTS im Wahlbereich absolviert werden. Sie können es sich aussuchen, ob Sie alle 10 ECTS in einem der Unterrichtsfächer absolvieren oder ob Sie in beiden Unterrichtsfächern Lehrveranstaltungen für den Wahlbereich besuchen.  

Die Studienprogrammleitung Philosophie veröffentlicht im Vorlesungsverzeichnis jedes Semester eine aktualisierte Liste an Lehrveranstaltungen, die Sie für den Wahlbereich in Psychologie und Philosophie (UF PP 11) besuchen können. Wenn Sie also Lehrveranstaltungen für den Wahlbereich im  Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie absolvieren wollen, um sich im Bereich Philosophie und/oder Psychologie zu vertiefen, informieren Sie sich bitte im Vorlesungsverzeichnis über mögliche Lehrveranstaltungen.

 FAQs Wahlbereich

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  • Kann ich auch Lehrveranstaltungen aus den Pflichtmodulen nochmal im Wahlbereich absolvieren?

    Nein, die Lehrveranstaltungen im Wahlbereich dürfen sich nicht mit den LVen aus den Pflichtfächern überschneiden oder mit ihnen ident sein!

    Das heißt: Sie dürfen nicht ein zweites Mal z.B. ein Lektüreproseminar, ein zweites Mal eine Rhetorik und Argumentationstheorie oder ein zweites Mal die Geschichte der Philosophie I, II, III oder ein zweites Mal FD Philosophie etc. absolvieren. Selbst wenn es verschiedene Lehrveranstaltungsleiter*innen sind oder die ECTS-Anzahl unterschiedlich ist, ist das keine Option.

    Bitte wählen Sie für den Wahlbereich in PP ausschließlich LVen aus dem dafür vorgesehenen LV-Angebot im Vorlesungsverzeichnis.

     

     

     

  • Kann ich mir auch selbst LVen aus anderen Disziplinen aussuchen, die ich im Wahlbereich absolviere?

    Nein, die Wahlfächer sollen explizit aus dem Bereich Psychologie und/oder Philosophie sein und sollen der Liste entnommen werden, die Sie im Vorlesungsverzeichnis für UF PP 11 finden.

  • Ich habe mir bereits früher Wahlfächer genehmigen lassen, die nicht im Vorlesungsverzeichnis für UF PP 11 angehängt waren. Ist diese Genehmigung jetzt hinfällig?

    Nein, alles, was schriftlich von der Studienprogrammleitung oder dem SSC Philosophie einmal zugesichert und genehmigt wurde, bewahrt selbstverständlich seine Verbindlichkeit. Sie können die genehmigte Veranstaltung für Ihren Abschluss im Wahlbereich einreichen.

  • Kann ich Lehrveranstaltungen aus der Pädagogik bzw. der Lehrerinnenbildung für den Wahlbereich absolvieren?

    Nein, die Lehrveranstaltungen sollen aus dem Bereich Psychologie oder Philosophie sein und der Vertiefung in eben diesen Fächern dienen. Die SPL 18 hängt passende Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis für UF PP 11 an.

  • Ich habe bereits in einem anderen Studium LVen in Psychologie und / oder Philosophie besucht. Kann ich mir diese Lehrveranstaltungen für das UF PP anerkennen lassen?

    Für Anerkennungen stellen Sie bitte einen Anerkennungsantrag. Die SPL entscheidet im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ob die Prüfungsleistungen anerkannt werden können oder nicht. Bitte beachten Sie, dass auch im Rahmen des Anerkennungsverfahrens überprüft wird, ob die LV tatsächlich einen psychologischen bzw. philosophischen Schwerpunkt (inhaltlich und methodisch) hatte.