Anerkennung von Leistungen für das Masterstudium Ethik

Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zur Anerkennung von Leistungen für das Masterstudium Ethik für Schule und Beruf.

Bitte reichen Sie Ihre Anerkennung digital per Formular ein. Den Antrag auf Anerkennung bzw. das Formular zur Eintragung externer Leistungen senden Sie bitte samt aller erforderlichen Unterlagen (Sammelzeugnis, ggf. Praktikumsnachweis) an unseren Servicedesk.
Bitte senden Sie uns Ihr Ansuchen und die Zeugnisse zu einem PDF zusammengefügt als ein PDF-Dokument. Die Betonung liegt auf PDF als dem erwünschten Dokument-Format und auf EINEM (in jedem PDF-Reader können Sie mehrere Dokumente sehr einfach zu einem zusammenführen). 

Für die Anerkennung von selbständigem Philosophie- oder Ethikunterricht an einer Schule reichen Sie bitte das Formular zur Eintragung externer Leistungen ein. 
Im Rahmen von Modul 3 Ethik im Kontext von Schule, Unterricht und Bildung, unter Punkt M3.3, kann eine eigene Unterrichtspraxis im Umfang von mind. 3 bis max 7 ECTS angerechnet werden.
Als Umrechnungsschlüssel gilt: 2 Wochenstunden in der Schule über ein Semester hinweg = 5 ECTS. Bitte reichen Sie dafür das ausgefüllte Formular "Eintragung einer externen Leistung" ein und legen Sie eine Bestätigung der Direktion / Schule bei, an der Sie den Unterricht abgehalten haben. Auf der Bestätigung müssen die genauen Daten vermerkt sein, d.h. es es muss nachvollziehbar sein, wieviele Stunden genau Sie in welchem Zeitraum und an welcher Schule Ethik bzw. Philosophie unterrichtet haben.

Alle allgemeinen Informationen zum Vorgehen und Procedere bei Anerkennungen finden Sie im Bereich Anerkennungen (Studienorganisation).

Hinweis

Die wichtigste Regel für alle Anerkennungen im MA Ethik für Schule und Beruf: Anerkannt werden können nur jene Prüfungsleistungen aus Vorstudien oder parallel geführten Studien, die einen expliziten Ethik-Bezug haben und auch sonst formal und inhaltlich mit den Anforderungen der einzelnen Module des MA-Ethik-Curriculums übereinstimmen. 

Änderungen im Studienrecht ab Wintersemester 2022/23

Mit 01.10.2022 treten die neuen Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen in Kraft (Universitätsgesetz § 78).

Alle Informationen finden Sie hier. 

 Anerkennung bei Zulassung mit Auflagen

Studierende, die mit Auflagen zum Masterstudium Ethik für Schule und Beruf zugelassen wurden, können keinen Antrag auf Anerkennung für Leistungen aus dem für die Zulassung verwendetem Vorstudium stellen. Um sich inhaltlich und formal äquivalente Leistungen aus einem nicht für die Zulassung verwendeten Vor- oder Zweitstudium anrechnen zu lassen, kann ein Anerkennungsantrag gestellt werden. 

Alle Informationen zur Stellung eines Antrags auf Anerkennung finden Sie hier.

 Anerkennungen bei Zulassung ohne Auflagen

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  • Fall 1: Zulassung mit BA Philosophie

    Studierende, die basierend auf einem Bachelorstudium Philosophie ohne Auflagen zugelassen wurden und den Master Ethik somit konsekutiv studieren, können sich aus ihrem Vorstudium nichts anerkennen lassen, da es sich ansonsten um eine Doppelanrechnung handeln würde. Nur Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium Philosophie können, wenn sie inhaltlich und formal passen, für das Masterstudium Ethik für Schule und Beruf anerkannt werden und umgekehrt.

  • Fall 2: Zulassung mit BEd Lehramt Psychologie und Philosophie

    Studierende, die basierend auf dem Studium BEd Lehramt Psychologie und Philosophie zugelassen wurden, steht es prinizipiell frei, einen Anerkennungsantrag für Prüfungsleistungen aus dem Philosophie-Teil des BEd-PP-Studiums zu stellen, sofern die Lehrveranstaltungen Ethik zum Schwerpunkt hatten. Prüfungsleistungen, für die sinnvollerweise eine Anerkennung beantragt werden kann - auch wenn sie von der Studienprogrammleitung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens noch einzeln überprüft werden - sind folgende:

    Ursprungsleistung 

    Modulpunkt im MA Ethik
    UF PP 06.3 Lektüreproseminar (wenn Inhalt praktische Philosophie / Ethik)MA 1.5 Lektüreproseminar
    UF PP 09.1 Ethik VOMA 1.2 Grundfragen der Ethik VO oder VO-L

    UF PP 09.2 SE Ethik, Angewandte Ethik, Anthropologie, 5 ECTS
    Politische Philosophie/Sozialphilosophie, Rechtsphilosophie

    Je nach Thema möglicherweise zuordenbar für ein Modul in M02 Bereichsethiken. Sie müssen uns einen Vorschlag machen, für welchen Modulpunkt im MA Ethik-Curriculum die Prüfungsleistung Ihres Erachtens anerkannt werden kann/soll.
    UF PP 11 Wenn Lehrveranstaltungen in Ethik besucht wurdenJe nach Thema möglicherweise zuordenbar für ein Modul in M02 Bereichsethiken oder in M03 Ethik im Kontext von Schule, Unterricht und Bildung

    Bitte sehen Sie zur Orientierung im Vorlesungsverzeichnis (u:find) nach, ob die von Ihnen für die Anerkennung beantragten Lehrveranstaltungen/Prüfungsleistungen bereits für das Masterstudium Ethik kodiert waren. Dann fällt die Zuordnung der Prüfungsleistung zum richtigen Modulpunkt im MA Ethik leicht. Falls die LVen im Vorlesungsverzeichnis nicht für den MA Ethik kodiert waren, aber nachweislich über einen Ethik-Schwerpunkt verfügten, können Sie uns einen Vorschlag machen, wofür die Lehrveranstaltung Ihres Erachtens passend wäre und anerkannt werden soll. Wir werden Ihren Vorschlag überprüfen und Ihnen Rückmeldung geben.

    ⇒ Folgende Prüfungsleistungen im BEd-PP-Studium werden für den MA Ethik definitiv nicht anerkannt:

    • die StEOP-Prüfungsleistungen (UF PP 01.1, UF PP 01.2)
    • alle Prüfungsleistungen aus der Psychologie mit Ausnahme von Tiefenpsychologie / Psychoanalyse (UF PP 02.1 - UF PP 05.3)
    • Aus Philosophie: UF PP 06.1 Wissenschaftliches Arbeiten; UF PP 06.2 Rhetorik und Argumentationstheorie; UF PP 07.1 - 07.3 Geschichte der Philosophie I-III; Lehrveranstaltungen, die für UF PP 08.1 und UF PP 08.2 absolviert wurden. Sie zählen im Gesamt als Voraussetzungsleistungen für die Zulassung zum Masterstudium Ethik für Schule und Beruf!

    • die VO Einführung in die Fachdidaktik PP (UF PP 10.1)
    • Fachdidaktik Psychologie (UF PP 10.2)
    • Interdisziplinäre Fachdidaktik / Begleit-LV zur Schulpraxis aus dem BEd PP (UF PP 12)
    • die Schulpraxis aus dem BEd PP (UF PP 12)
    • LVen aus der Philosophie im Wahlbereich UF PP 11, die keinen ethischen Gehalt haben, wie Wissenschaftstheorie, Erkenntnistheorie, Sprachphilosophie, Ästhetik.
    • Die VO Grundlagen der angewandten Ethik wird nicht für M02, M03, M04 oder M05 angerechnet. Wenn sie angerechnet wird, so nur zusammen mit einer 3-ECTS-VO Einführung in die Ethik für M1.2. 

    ⇒ Des weiteren werden nicht anerkannt:

    • die LVen, die im Rahmen der Lehrerinnenbildung absolviert wurden, sofern sie allgemein pädagogisch auf Schule und Unterricht bzw. auf die Unterrichtspraxis fokussieren und kein explizit nachweisbarer ethischer oder philosophischer Schwerpunkt nachvollziehbar ist.  (Beispiele für anrechenbare LVen aus der Bildungswissenschaft bzw. der Fachdidaktik Ethik und Philosophie finden Sie in u:find in unserem LV-Angebot im MA Ethik.) Auch Lehrveranstaltungen für M3 müssen einen deutlich sichtbaren philosophisch-ethischen Bezug zum Thema "Bildung, Schule und Unterricht" aufweisen.
    • Fachdidaktiken fachfremder Unterrichtsfächer werden prinzipiell nicht anerkannt.
  • Fall 3: Zulassung mit Diplomstudium Lehramt PP oder einem abgeschlossenen Diplomstudium Philosophie oder mit einem abgeschlossenen Diplomstudium Fachtheologie
    •  Aus dem ersten Abschnitt Ihres Diplomstudiums können Sie passende Lehrveranstaltungen nur für das Grundlagenmodul M01 im Master Ethik für Schule und Beruf anerkannt bekommen. (z.B. eine VO Anthropologie für M1.1, eine VO Klassiker der Praktischen Philosophie / Einführung in die praktische Philosophie oder Einführung in die Ethik für M1.2, ein PS zu Klassiker der Ethik / politischen Philosophie für M1.3., ein LPS in Ethik / praktischer Philosophie für M.1.5.)

      Achtung:
      - Die StEOP Einführung in die Philosophie, sofern sie nicht explizit eine "Einführung in die praktische Philosophie" war, wird im MA Ethik nicht angerechnet.
      - Die VO Grundlagen der angewandten Ethik wird nicht für M02, M03, M04 oder M05 im MA Ethik angerechnet. Für M1.2 wird die Prüfungsleistung zu dieser Vorlesung nur anerkannt, wenn sie im jeweiligen Semester auch in u:find für das Masterstudium Ethik explizit kodiert war.  
    • Aus dem zweiten Abschnitt können Sie alle jene Veranstaltungen frei für eine Anerkennung beantragen, die einen nachweislichen Ethik-Schwerpunkt hatten. Sie müssen uns hier je nach Inhalt der Lehrveranstaltung einen Vorschlag unterbreiten, für welchen Modulpunkt im MA Ethik-Curriculum die Prüfungsleistung anerkannt werden soll.

    • Ausgeschlossen ist eine Anerkennung von Veranstaltungen/Prüfungsleistungen aus dem Bereich der Geschichte der Philosophie, Erkenntnistheorie und Wissenschaftstheorie, der Sprachphilosophie und Ästhetik.
    • Ausgeschlossen sind auch rein religionswissenschaftliche/religionsgeschichtliche/fachtheologische Veranstaltungen ohne expliziten Ethikschwerpunkt.  

    • Die LVen, die im Rahmen der Lehrerinnenbildung absolviert wurden, sofern sie allgemein pädagogisch auf Schule und Unterricht bzw. auf die Unterrichtspraxis fokussieren und kein explizit nachweisbarer ethischer oder philosophischer Schwerpunkt nachvollziehbar ist.  (Beispiele für anrechenbare LVen aus der Bildungswissenschaft bzw. der Fachdidaktik Ethik und Philosophie finden Sie in u:find in unserem LV-Angebot im MA Ethik.) Auch Lehrveranstaltungen für M3 müssen einen deutlich sichtbaren philosophisch-ethischen Bezug zum Thema "Bildung, Schule und Unterricht" aufweisen.

 Anerkennungen von Masterstudium zu Masterstudium

Inhaltlich und formal äquivalente Prüfungsleistungen können von Masterstudium zu Masterstudium anerkannt werden. Zur Orientierung überprüfen Sie die Kodierungen im Vorlesungsverzeichnis, um zu sehen, ob die Veranstaltungen bereits für den MA Ethik zusätzlich kodiert waren. Ist dies nicht der Fall, hatte die LV aber definitiv ethischen Gehalt, können Sie uns einen Anerkennungsvorschlag unterbreiten. Siehe dazu auch unsere FAQs auf dieser Seite.


 FAQs zur Anerkennung von Leistungen für den MA Ethik

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  • Früher gab es ein Genehmigungsformular für die Vorleistungen, jetzt gibt es ein solches Formular nicht mehr - heißt das, dass ich mir die Vorleistungen jetzt doch anerkennen lassen kann?

    Nein, die bisher als Vorleistung genehmigten Vorleistungen gelten weiterhin verbindlich. Was als Vorleistung genehmigt wurde, kann auch weiterhin nicht anerkannt werden. 

    Zur Erklärung: Nur weil das Formular für die Genehmigung von Vorleistungen abgeschafft wurde, heißt das nicht, dass Sie nicht weiterhin 30 ECTS an Vorleistungen benötigen. Sonst hätten Sie nicht zum Master zugelassen werden können. Das einzige, das sich geändert hat: Es wird nur nicht mehr mit diesem Formular gearbeitet, sondern der Prozess wurde vereinfacht und standardisiert.

    Bitte informieren Sie sich allenfalls auf dieser Seite über das neue Prozedere, dann werden Sie herausfinden, dass sich für die Studierenden so gut wie nichts geändert hat (- außer, dass sie kein extra Formular mehr einreichen müssen).

  • Was muss ich tun, um mir meinen selbständig abgehaltenen Ethik-/oder Philosophieunterricht für meinen MA Ethik anrechnen zu lassen?

    Bitte reichen Sie dafür das ausgefüllte Formular "Eintragung einer externen Leistung" ein und legen Sie eine Bestätigung der Direktion / Schule bei, an der Sie den Unterricht abgehalten haben. Auf der Bestätigung müssen die genauen Daten vermerkt sein, d.h. es es muss nachvollziehbar sein, wieviele Stunden genau Sie in welchem Zeitraum und an welcher Schule Ethik bzw. Philosophie unterrichtet haben.

     

     

  • Ich unterrichte an einer Schule Philosophie und/oder Ethik. Kann ich mir das anrechnen lassen?

    Ja, im Rahmen von Modul 3 Ethik im Kontext von Schule, Unterricht und Bildung, unter Punkt M3.3, kann eine eigene Unterrichtspraxis im Umfang von mind. 3 bis max 7 ECTS angerechnet werden.


    Als Umrechnungsschlüssel gilt: 2 Wochenstunden in der Schule über ein Semester hinweg = 5 ECTS.


  • Was kann ich mir aus meinem Zweitfach anerkennen lassen?

    LVen, die für eine Anerkennung in Frage kommen, müssen einen deutlichen und nachweisbaren Schwerpunkt in (philosophischer) Ethik aufweisen. Das betrifft sowohl die Inhalte als auch den methodischen Zugang in der jeweiligen Lehrveranstaltung. 

    Häufig angefragte Veranstaltungen, die NICHT anerkannt werden können:

    - Es können prinzipiell (im Sinne von ausnahmslos!) keine Fachdidaktiken anderer Unterrichtsfächer anerkannt werden.

    - Aus der Deutschen Philologie:
    Die UE Sprachbewusstsein und Mehrsprachigkeit wird NICHT anerkannt.
    Die UE Theorien und Methoden der Literatur- und Kulturwissenschaften wird NICHT anerkannt.

     - Aus der Psychologie:
    Aus der Psychologie wird keine Lehrveranstaltung anerkannt, mit einer einzigen Ausnahme: Tiefenpsychologie (für M02B oder M02D) Alle anderen Veranstaltungen wie z.B. Bildungspsychologie und Evaluation, Gesundheitspsychologie, etc. werden NICHT anerkannt. 

  • Welche Leistungen aus dem BEd-Studium PP / MEd Studium / Diplom Studium PP können mit Sicherheit für den MA Ethik anerkannt werden?

    Es gibt keine Liste an Prüfungsleistungen, die wir mit Sicherheit anerkennen.
    Die SPL Philosophie überprüft jede einzelne Prüfungsleistung, die Sie für die Anerkennung beantragen, in Hinblick auf ihre inhaltliche und formale Passung zu den einzelnen Modulpunkten des MA Ethik Curriculums (Curriculum). 

    • Was heißt „formale“ Passung? Wenn wir eine LV auf ihre formale Passung hin überprüfen, sehen wir uns beispielsweise an: handelt es sich um eine pi, oder eine n-pi-LV, wieviele ECTS hatte die LV, kann die Prüfungsleistung überhaupt anerkannt werden oder ist sie Teil des Voraussetzungsstudiums, wurde die Prüfungsleistung schon als Vorleistung eingereicht oder nicht, liegt uns eine Genehmigung des Wahlfachs für M04 vor, wurde diese Prüfungsleistung bereits zu einem früheren Zeitpunkt für das Studium anerkannt, etc.
    • Was heißt „inhaltlich“? Wenn wir eine LV auf ihre inhaltliche Passung hin überprüfen, sehen wir uns beispielsweise an: handelt es sich hierbei tatsächlich um eine Lehrveranstaltung, die sich schwerpunktmäßig mit Ethik im Kontext von Politik und /oder Recht (M02A) oder mit Ethik im Kontext von Schule, Unterricht und Bildung (M03) auseinandergesetzt hat? Oder ging es hier gar nicht um Ethik, sondern um eine facheinschlägig politikwissenschaftliche Lehrveranstaltung? Hat die Veranstaltung inhaltlich Master-Niveau oder handelt es sich um eine Einführungslehrveranstaltung eines BA-Studiums? Welche Methoden, wurden in der Veranstaltung vorgestellt/angewendet, welche Literatur wurde gelesen, etc.

     

     

     

  • Welche Prüfungsleistungen aus dem Studium PP kann ich auf meinen Anerkennungsantrag schreiben?

    Es können alle Leistungen für die Anerkennung im MA Ethik eingereicht werden, die formal wie inhaltlich äquivalent sind zu den Anforderungen, die das MA Ethik Curriculum stellt (siehe Ausführungen oben).

     

    Tips:

    •  Um die formale und inhaltliche Äquivalenz abschätzen und der SPL einen sinnvollen Anerkennungsantrag übermitteln zu können, werfen Sie zuerst einen Blick in u:find und schauen, ob die Veranstaltungen, zu denen Sie im BEd PP eine Prüfung abgelegt haben, im jeweiligen Semester zusätzlich auch für den MA Ethik codiert waren.
      Wenn sie im jeweiligen Semester auch zusätzlich für den MA Ethik codiert waren, können sie für den MA Ethik anerkannt werden. 
      Wenn sie im jeweiligen Semester auch zusätzlich für den MA Ethik codiert waren, können sie für den MA Ethik anerkannt werden. 
    • Für alle LVen, für die Sie in u:find keine zusätzlich Codierung für den MA Ethik finden: lesen Sie bitte das ausführliche Curriculum des MA Ethik, um sich über die inhaltlichen wie formalen Anforderungen der einzelnen Modulpunkte im MA Ethik kundig zu machen. Überlegen Sie dann, ob die Prüfungsleistungen aus dem BEd PP, dem MEd PP oder dem Diplomstudium PP, die Sie für die Anerkennung einreichen möchten, genau diesen Anforderungen des MA Ethik-Curriculums entsprechen. Halten Sie zusätzliche Materialien (SE-Programm, Folien, Skripten, Literaturlisten, etc.) bereit, mittels derer Sie uns auf Nachfrage den schwerpunktmäßigen Ethik-Bezug der für die Anerkennung beantragten LVen nachweisen können.


  • Kann ich mir die Interdisziplinäre Fachdidaktik aus dem MEd PP anerkennen lassen?

    Die Interdisziplinäre Fachdidaktik aus dem MEd PP wird für M03.2 anerkannt, wenn der Schwerpunkt auf FD Philosophie / FD Ethik lag. Wir überprüfen das im Einzelfall. Für M3.1 Fachdidaktik Ethik ist die Veranstaltung jedenfalls nicht anrechenbar. 


  • Wird die Praxisphase PP aus dem MEd PP/dem Diplomstudium PP anerkannt?

    Ja, die Schulpraxis aus dem MEd PP wird für M03.3 anerkannt, so Sie im Rahmen der Schulpraxis nachweislich Philosophie oder Ethik unterrichtet haben. Dasselbe gilt für die Schulpraxis (FAP) im Diplomstudium PP. 

    Achtung: Bitte legen Sie Ihrem Anerkennungsantrag eine Dokumentation Ihres Schulpraktikums (Praktikumsbericht, Praktikumspass, Protokolle der Unterrichtsstunden, Bestätigung der Schule über den abgehaltenen Unterricht, etc.) bei, dem wir entnehmen können, dass Philosophie oder Ethik unterrichtet wurde.

     

  • Kann ich mir die Begleit-LV zur Schulpraxis aus dem MEd PP anerkennen lassen?

    Nein, als Begleit-LV rechnen wir sie zur Schulpraxis für M3.3. Wenn Sie jedoch die Schulpraxis zu 9 ECTS bereits mit max. 7 ECTS für M03.3 anerkannt bekommen, ist dieser Studienplanpunkt abgedeckt und es kann keine weitere Prüfungsleistung dafür anerkannt werden.  

  • Kann ich mir ein MA Seminar aus einem anderen Studium anrechnen lassen?

    Nein, Masterseminare dienen der Begleitung Ihrer Arbeit im MA Ethik. Es ist kein anderes Masterseminar aus einem anderen Studium dafür anrechenbar.