Individuelle Spezialisierung (Modul 4)

In diesem Modul können Sie Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 15 ECTS entweder zur interessensgeleiteten philosophischen Vertiefung oder zur interdisziplinären Erweiterung Ihrer Kenntnisse absolvieren.

  • Nicht genehmigungspflichtig sind hierbei philosophische Lehrveranstaltungen aus den Modulen M1–M3 des Mastercurriculums.
  • Genehmigungspflichtig durch die Studienprogrammleitung sind Lehrveranstaltungen aus anderen Studienrichtungen. Achtung: Diese Lehrveranstaltungen müssen vorab genehmigt werden bzw. zu einem Zeitpunkt absolviert worden sein, zu dem Sie bereits für das Masterstudium Philosophie zugelassen waren.

Unterstehend finden Sie das Formular zur Genehmigung von Lehrveranstaltungen aus anderen Studienrichtungen für die individuelle Spezialisierung.