Frequently Asked Questions

Symbolbild: SSC-Mitarbeiter*innen beantworten Fragen

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die am Institut für Philosophie angebotenen Studiengänge.

Abschluss

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  • Wer kann am Institut für Philosophie MA-Arbeiten betreuen?

    Eine Liste der Betreuungsberechtigten und der Themen, die die jeweiligen Personen betreuen können, finden Sie hier.

  • Wer kommt als Zweitprüfer*in und als Vorsitz für die MA-Abschlussprüfung in Frage?

    Als Zweitprüfer*in kommen nur Personen in Frage, die im aktiven Personalstand der Universität Wien sind und ein Doktoratstudium der Philosophie abgeschlossen haben oder habilitiert sind (Titel, die mit Gewissheit eine Habilitation anzeigen: Priv.Doz. oder Univ-Prof.)

    Als Vorsitz ist eine interne Lehrperson mit Doktorat zu wählen. 

  • Wie melde ich meine Masterprüfung an?

    Nach erfolgreicher Approbation (=positiver Beurteilung) der Masterarbeit können Sie Ihre Masterprüfung anmelden.

    • Um eine Masterprüfung anzumelden, schicken Sie uns das ausgefüllte Formular via Servicedesk.
    • Den Prüfungstermin koordinieren Sie mit der_dem Erst- und Zweitprüfer_in und mit dem Vorsitz selbst.
    • Ihr Prüfungstermin darf nicht früher als 14 Tage nach der Approbation angesetzt sein.

    Das Formular zur Anmeldung finden Sie hier.

    Weitere Informationen finden Sie jeweils auf den Seiten Ihres Studiums auf den Unterseiten "Studienabschluss und Masterarbeit".

  • Was muss ich tun, um mein Studium abzuschließen?

    Detailierte Informationen zum Abschluss Ihres Studiums finden Sie auf unserer Homepage auf den jeweiligen Unterseiten mit dem Titel "Studienabschluss" oder "Studienabschluss und Masterarbeit".

    Bitte achten Sie darauf, dass die Dokumente, die Sie uns schicken, vollständig sind.

Anerkennungen

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  • Können wissenschaftliche Abschlussarbeiten (MA - Arbeiten, Diplomarbeiten) für ein anderes Studium anerkannt werden?

    Nein, wissenschaftliche Abschlussarbeiten können nicht anerkannt werden. Für jedes Studium, das eine wissenschaftliche Abschlussarbeit vorsieht, muss je eine eigene Abschlussarbeit verfasst werden.

  • Ich möchte mir eine Leistung aus einem anderen Studium für das Philosophiestudium anrechnen lassen.

    Bitte stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung und übermitteln Sie uns alle relevanten Dokumente über den Servicedesk. Alle Informationen zum Stellen eines Antrags auf Anerkennung sowie das Formular finden Sie hier.

    Achtung: Erweiterungscurricula stellen eine Ausnahme dar. Hier kann nur jeweils die SPL, die für das EC zuständig ist, die Leistungen anerkennen.



  • Ich möchte mir eine Leistung aus Philosophie für ein anderes Studium anerkennen lassen.

    Wenn Sie sich eine im Philosophiestudium absolvierte Leistung für ein anderes Studium anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an das SSC der anderen Studienrichtung.

    Achtung: Erweiterungscurricula stellen eine Ausnahme dar. Hier kann nur jeweils die SPL, die für das EC zuständig ist, die Leistungen anerkennen.

  • Ich möchte Lehrveranstaltungen als EC für ein anderes Studium verwenden.

    Wenn Sie Lehrveranstaltungen, die Sie innerhalb Ihres Philosophiestudiums bereits absolviert haben, für das EC verwenden wollen, füllen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung aus und geben in dem Feld "Soll anerkannt werden für folgendes Studium" das entsprechende EC an (z.B. EC Ethik).

    Bitte achten Sie auch darauf, sich vor dem Stellen eines Antrags auf Anerkennung auf u:space für das EC zu registrieren (Lehrveranstaltungen -> Erweiterungscurricula-> Neues EC registrieren). Senden Sie uns den Antrag auf Anerkennung über den Servicedesk zu.

    Alle Informationen zur Anerkennung sowie das Formular finden Sie hier.

  • Ich möchte mir Lehrveranstaltungen als Alternative Erweiterung anerkennen lassen.

    Bitte stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung und geben in dem Feld "Soll anerkannt werden für das folgende Studium" "Alternative Erweiterung" an. Übermitteln Sie den Antrag samt aller relevanten Dokumente über den Servicedesk.

    Informationen zur Anerkennung finden Sie hier.

    Informationen zur Alternativen Erweiterung finden Sie hier.

  • Darf ich eine Leistung im selben Studium zweimal verwenden?

    Nein. Es ist nicht zulässig, eine Lehrveranstaltung für zwei Studienplanpunkte innerhalb desselben Studiums zu verwenden. Es ist ebenso nicht zulässig, zwei Lehrveranstaltungen mit dem selben Titel und derselben Lehrperson zu absolvieren.

Anmeldesystem

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  • Wo finde ich das Vorlesungsverzeichnis?

    Das Vorlesungsverzeichnis "u:find" finden Sie hier: https://ufind.univie.ac.at/de/index.html

    Informationen zur Orientierung im u:find finden Sie hier unter Schritt 2: ssc-phil.univie.ac.at/studienorganisation/anmeldesystem/

  • Wie funktioniert das Anmeldesystem der Uni Wien?

    Alle allgemeinen Informationen zum Anmeldesystem sowie eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie hier.

  • Was bedeutet "Kodierung"?

    Sie dürfen Lehrveranstaltungen nur dann für einen bestimmten Studienplanpunkt Ihres Curriculums verwenden, wenn diese auch für diesen Studienplanpunkt kodiert sind. Das bedeutet, dass sie ausgewiesen sind für diesen Studienplanpunkt. Ob eine LV für einen bestimmten Studienplanpunkt (zb. ein Modul) verwendbar ist, also dafür kodiert ist, sehen Sie im Vorlesungsverzeichnis. Dafür klicken Sie auf die Veranstaltung und scrollen dann ganz hinunter zu der blauen Schrift "Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis". Dort sehen Sie, wofür die LV kodiert ist.

  • Wann ist die Anmeldephase?

    Aktuelle Informationen zu den Anmeldephasen finden Sie unter Fristen &Termine.

  • Anmeldung zu Vorlesungen

    Für Vorlesungen melden Sie sich nicht über die Anmeldephase der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen an, sondern registrieren sich im Laufe des Semesters über den Link im Eintrag auf u:find („Anmelden“, „selbstständig einschreiben“). Mit der Registrierung bekommen Sie Zugriff zur Lernplattform Moodle. Für die Vorlesungsprüfung müssen sie sich gesondert anmelden (ab 2 Wochen vor dem Termin).

    Die Registrierung wird von den Lehrenden selbst freigeschalten sobald der Moodle Kurs bereit ist, üblicherweise bis zur ersten Einheit. Sollten Sie sich bis dahin noch nicht registrieren können, melden Sie dies der LV Leitung. 

  • Wie lange kann ich mich für Prüfungen an/abmelden?
    • Anmeldung: bis 72 Stunden vor der Prüfung
    • Abmeldung: bis 24 Stunden vor der Prüfung
    • Achtung: für die beiden STEOP-LVen gilt eine 7-Tagesfrist, da es sich dabei um große Modulprüfungen handelt.

    Wenn Sie Probleme bei der Anmeldung haben, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig, innerhalb der Anmeldefrist, via Servicedesk. Nachmeldungen außerhalb der Anmeldefrist sind nicht möglich.

  • Fragen zum Punktesystem

    Alle Informationen zum Punktesystem finden Sie hier.

  • Es gibt technische Probleme bei der Anmeldung.

    Bitte melden Sie sich soweit Sie kommen selbst über u:find an (bis „angelegt, Voraussetzungsprüfung“) und schreiben uns dann eine Liste der LVn/Prüfungen (LV-Titel, LV-Nummer). Wir können Ihre Vormerkung dann manuell freischalten.

    Bei Anmeldungen zu prüfungsimmanenten LVn vergeben Sie bitte bereits Punkte und achten auf die richtige Auswahl des Studienplanpunkts.

  • Ich habe mich für den falschen Studienplanpunkt angemeldet.

    Wenn Sie sich für den falschen Studienplanpunkt angemeldet haben, die LV aber auf u:find für den von Ihnen gewünschten Punkt kodiert und nicht Teil einer Voraussetzungskette ist, lassen Sie die LV nach Absolvierung bitte im falschen Modul stehen und tragen sie beim Ausfüllen des Abschlusspasses, den Sie am Ende des Studiums abgeben müssen, korrekt ein. Bitte beachten Sie, dass Leistungen ausschließlich für jene Module verwendet werden können, für die sie auf u:find (blaue Schrift) kodiert sind und nicht für jene, die auf u:space angezeigt werden! Sollten Sie sich also für einen Studienplanpunkt angemeldet haben, für den die LV laut u:find nicht kodiert ist, können Sie die Leistung nicht für diesen Studienplanpunkt verwenden.

Doktorat

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  • Wo finde ich Infos zum Doktorat an der Universität Wien im Allgemeinen?

    Einen umfassenden Überblick über den Ablauf des Doktoratsstudiums an der Universität Wien, finden Sie hier.

  • Wo finde ich Infos zum Doktoratsstudium Philosophie?

    Die wichtigsten Infos finden Sie hier.

  • Wo finde ich Infos zum Curriculum des Doktoratsstudiums Philosophie?

    Das Curriculum finden Sie hier.

  • Wo kann ich mich für das Doktoratsstudium Philosophie inskribieren?

    Alle Infos zur Zulassung finden Sie hier.

  • Wer ist am Institut für Philosophie berechtigt, Doktorarbeiten zu betreuen?

    Eine Liste der berechtigten Betreuer finden Sie hier.

  • Welche Förderungen gibt es im Doktorat seitens der Universität Wien?
  • Wo finde ich allgemeine Infos zur FÖP?

    Informationen zum Ablauf des Doktorats in der Philosophie und somit auch zur FÖP finden Sie hier.

  • Wo sehe ich die aktuellen FÖP Termine?

    Sie finden alle aktuellen FÖP Termine hier.

  • Kann ich bei einer FÖP zuhören?

    Ja, die FÖP ist eine öffentliche Präsentation, bei der alle Mitglieder der Fakultät zuhören können. Beachten Sie für Termin, Uhrzeit und Ort den Aushang. 

  • Wo kann ich mich für die FÖP anmelden?

    Um sich zur FÖP anzumelden, reichen Sie bitte alle Unterlagen fristgerecht unter ein.

    Alle wichtigen Informationen zur FÖP am Institut für Philosophie finden Sie hier.

  • Wann muss ich die FÖP absolvieren?

    Laut studienrechtlichem Teil der Satzung müssen Doktorandinnen bis spätestens Ende des ersten Studienjahres ihr Exposé präsentieren und Thema und Betreuung genehmigen lassen. Eine positiv absolvierte FÖP ist Voraussetzung für Ihre Dissertationsvereinbarung und für den weiteren Verlauf Ihres Doktoratsstudiums.

  • Wozu dient der Fortschrittsbericht?

    Erstens dokumentieren diese Berichte den Fortschritt eines Dissertationsprojekts, wodurch sowohl für DoktorandInnen wie auch BetreuerInnen sichergestellt wird, dass ein kontinuierliches, zielgerichtetes Arbeiten am Dissertationsvorhaben stattfindet. Zweitens halten Fortschrittsberichte Änderungen fest, die sich im Laufe des Dissertationsstudiums als notwendig erweisen und zum Zeitpunkt des Abschlusses der Dissertationsvereinbarung noch nicht vorhersehbar waren. 

  • Wie oft muss ich Fortschrittsberichte einreichen?

    Laut Satzung sind Studierende nach absolvierter FÖP und unterschriebener Dissertationsvereinbarung, dazu angehalten, in regelmäßigen Abständen, aber zumindest jährlich, einen Fortschrittsbericht zu verfassen und einzureichen.

     

  • Wo finde ich das Formular für den Fortschrittsbericht?

    Die Formulare für Fortschrittsberichte finden Sie, wie alle anderen Formulare, auf der Seite des DoktorandInnenzentrums.

  • Wo finde ich Informationen zur Dissertationsvereinbarung?

    Alle Informationen und das Formular zur Dissertationsvereinbarung finden Sie hier.

    Bitte denken Sie daran, dass Sie in Ihrem Studium 24 ECTS Punkte erbringen und daher auch in Ihrer DV vereinbaren müssen.

  • Wo finde ich Informationen zu Anerkennungen?

    Für extern erbrachte Leistungen können Sie mit diesem Formular einen Antrag auf Anerkennung stellen.

    Weitere Informationen zu Anerkennungen finden Sie hier.

    Bitte reichen Sie Ihre Anerkennung für das Doktorat via Servicedesk ein.

  • Wo finde ich Informationen zu kumulativen Dissertationen?

    Alle wichtigen Informationen zu kumulativen Dissertationen finden Sie hier.

  • Was muss ich vor der Einreichung meiner Dissertation beachten?

    Überprüfen Sie,

    •  ob Sie alle Leistungen laut DV erbracht haben bzw. anerkannt bekommen haben, im Falle von externen Leistungen.
    •  ob Sie Ihre Fortschrittsberichte eingereicht haben.
    • ob auf Ihrem Titelblatt alle angemeldeten BetreuerInnen angeführt sind.

     

  • Welche Formulare benötige ich zur Einreichung?

    Alle notwendigen Formulare finden Sie hier:https://doktorat.univie.ac.at/doktoratsablauf/abschlussphase/einreichen-und-begutachtung/

    Weiter ist eine unterschriebene HOPLA Hochladebestätigung notwendig.

  • Wie viele Printexemplare müssen am SSC eingereicht werden?

    Drei gebundene Exemplare müssen am SSC eingereicht werden. Bitte bedenken Sie, dass die gebundenen Exemplare sich nicht von der digitalen Version auf HOPLA unterscheiden dürfen

  • Wer entscheidet über die Begutachtung?

    Die/der DSPL trifft eine Vorentscheidung, welche GutachterInnen vom SSC angefragt werden sollen. Sobald das SSC zwei Zusagen hat, werden diese Vorschläge an das Büro Studienpräses übermittelt. Erst nach dessen Einverständnis, wird die Dissertation zur Begutachtung übermittelt.
    Bitte achten Sie darauf, dass ausschließlich das SSC in Kontakt mit den GutachterInnen tritt!

  • Wie lange dauert der Begutachtungsprozess?

    Nachdem die Dissertation übermittelt wird, haben GutachterInnen 4 Monate Zeit ein Gutachten zu verfassen.

  • Wo melde ich mich zur Defensio an?

    Nachdem Sie mit der DSPL und Ihren GutachterInnen einen Termin vereinbart haben, können Sie sich spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin via Servicedesk für Ihre Defensio anmelden.

     

    Die notwendigen Formulare finden Sie hier.


     

     

  • Wo finde ich die notwendigen Formulare?

    Alle notwendigen Formulare zum Doktorat finden Sie hier.

     

Fragen zum Stand der Bearbeitung

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  • Bearbeitungsfristen

    Die MitarbeiterInnen des SSCs Philosophie sind bemüht, Ihre Anliegen zeitnah zu bearbeiten. Wir bitten dennoch um etwas Geduld, sollte es zu Verzögerungen kommen. Bevor Sie uns mit Fragen zum Stand der Bearbeitung kontaktieren, beachten Sie bitte die studienrechtlich vorgeschriebenen Fristen, innerhalb derer Ihre Anliegen bearbeitet werden müssen. Sollte diese Frist schon verstrichen sein, schreiben Sie uns bitte eine Mail über das Kontaktformular.

    Studienrechtlich festgelegte Fristen für die Bearbeitung von Anträgen:

    • Anerkennung: 2 Monate
    • Facheinschlägige Vorleistungen: 1 Monat
    • Unterstellungen: 3 Monate
    • Abschlussunterlagen: 1 Monat
    • Prüfungspass: 1 Monat
    • Begutachtungsfrist Masterarbeit: 2 Monate
    • Eintragung von Noten: 1 Monat

     

     

Prüfungen

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  • An- und Abmeldefristen Prüfungen
    • Anmeldung: bis 72 Stunden vor der Prüfung
    • Abmeldung: bis 24 Stunden vor der Prüfung
    • Achtung: für die beiden STEOP-LVen gilt eine 7-Tagesfrist, da es sich dabei um große Modulprüfungen handelt.

    Wenn Sie Probleme bei der Anmeldung haben, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig, innerhalb der Anmeldefrist, via das Service Desk. Nachmeldungen außerhalb der Anmeldefrist sind nicht möglich.

  • Fragen zum Ablauf einer Prüfung

    Bei Fragen zum Ablauf einer Prüfung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Lehrperson.

  • Fragen zur Lateinergänzungsprüfung

    Für den BA Philosophie ist Latein als Zusatzqualifikation vorgeschrieben. Die Prüfung darf nicht als letzte Prüfung im Studium absolviert werden. 

Status bei LV-Anmeldungen

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  • Was bedeutet "vorgemerkt"?

    Der Status "vorgemerkt" bedeutet, dass Sie sich grundsätzlich für die Lehrveranstaltung angemeldet haben. Aufgrund der beschränkten Zahl der Teilnehmenden ist allerdings noch nicht sicher, ob Sie auch tatsächlich einen Fixplatz bekommen. Erst nach Ende der Anmeldefrist (=Zuteilungslauf) werden die Plätze den Studierenden zugeteilt – der Status ändert sich auf "angemeldet" oder "Warteliste".

  • Was bedeutet "angelegt"?

    Der Status "angelegt" tritt im u:space auf, wenn die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung noch unvollständig ist. Dies kann der Fall sein, wenn noch nicht alle Schritte der Anmeldung ausgeführt wurden oder wenn beispielsweise bestimmte Voraussetzungen für die Anmeldung nicht erfüllt sind.

    Vorsicht: Datensätze in diesem Status werden beim Zuteilungslauf nicht berücksichtigt!

  • Was bedeutet "in Bearbeitung"?

    Der Status "in Bearbeitung" bedeutet, dass der Platz-zuteilungs-Prozess gerade im Gange ist. Das kann einige Stunden dauern. In dieser Zeit können Sie keine Änderungen vornehmen.

  • Was bedeutet "auf Warteliste"?

    Der Status "auf Warteliste" tritt auf, wenn Sie keinen Platz in der LV erhalten haben. Falls sich andere Studierende abmelden, ist es möglich, dass Sie "nachrücken" und doch noch einen Platz erhalten.

    Auf jedem Fall empfehlen wir in der ersten Einheit der gewünschten Lehrveranstaltung anwesend zu sein. In vielen Fällen werden dort Studierende – auch mit hohen Wartelistenplätzen – nachgereiht.

    Hinweis: Wer für eine Lehrveranstaltung nur einen Wartelistenplatz erhält, erhält die gesetzten Punkte im Folgesemester für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen des gleichen Studienplanpunktes gutgeschrieben. Alle Informationen dazu finden Sie unter Anmeldesystem.

  • Was bedeutet "angemeldet"?

    Der Status "angemeldet" bedeutet, dass Ihnen ein Fixplatz in einer Lehrveranstaltung zugewiesen wurde.

  • Was bedeutet "Alternative erhalten"?

    Der Status "Alternative erhalten" bedeutet, dass Sie zwar keinen Platz in der von Ihnen gewünschten Lehrveranstaltung (LV) erhalten haben, aber an einer für den Studienplanpunkt alternativen LV teilnehmen können. Die LV-Anmeldung ist erfolgt.

    Vergessen Sie bitte nicht, sich ggf. wieder abzumelden, da Sie mit einer erfolgten Anmeldung auch bewertet werden müssen.

Studienberatung

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  • Ich möchte mich beraten lassen.

    Wenn Sie sich persönlich beraten lassen wollen, können Sie in die für Ihr Anliegen passende Sprechstunde kommen. Die Sprechstundenzeiten finden Sie hier.

Umhängen von Leistungen/Prüfungspass

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  • U:space Prüfungspass/ U:find

    Bitte beachten Sie, dass nur die Angaben im Vorlesungsverzeichnis (U:Find) verbindlich sind. Die Möglichkeit, sich für ein Modul im U:Space anzumelden, garantiert nicht, dass die LV auch tatsächlich für dieses Modul kodiert ist. Sollten Sie eine LV absolviert haben und im Nachhinein bemerken, dass diese nicht für Ihr Studium oder nicht für den gewünschten Studienplanpunkt kodiert ist, kontrollieren Sie bitte, ob Sie die Leistung für etwas anderes (zb. ein anderes Modul) verwenden können. Leider ist es uns nicht möglich, Leistungen entgegen der im Vorlesungsverzeichnis angegebenen Zuordnungen umzuhängen. 

  • Ich möchte Leistungen in andere Module verschieben
    • Wenn es sich um Leistungen handelt, die verschoben werden müssen, um eine Voraussetzungskette einzuhalten, kontaktieren Sie uns bitte. Eine Voraussetzungskette findet sich zum Beispiel im BA Philosophie: Die Module 1-3 sind Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus den höheren Modulen. Sind Leistungen falsch zugeordnet, können Sie sich nicht korrekt für andere Lehrveranstaltungen anmelden. In diesem Fall ist ein Umhängen der falsch zugeordneten Leistung(en) notwendig.
    • Wenn es sich um Leistungen handelt, die nicht Teil einer Voraussetzungskette sind (zb. im MA Philosophie oder in den Modulen 4-17 im BA Philosophie), lassen Sie die falsch zugeordnete Leistung vorerst stehen. Am Ende des Studiums, wenn Sie den Abschlusspass manuell ausfüllen, ordnen Sie die Leistungen selbst korrekt zu. Achtung: Die Angaben im Abschlusspass müssen mit den Angaben im u:find übereinstimmen! 

Unterstellungen

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  • Was ist eine Unterstellung?

    Die Unterstellung ist der Umstieg von einer Curriculumsversion (Studienplan) auf eine neuere Version des selben Studiums. Umfassende Informationen zum Thema Unterstellung finden Sie hier.

Zulassung/Schließen des Studiums

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  • Fragen betreffend die Zulassung, die u:card oder den Studienbeitrag.

    Bei allgemeinen Fragen betreffend Zulassung, die u:card oder den Studienbeitrag wenden Sie sich bitte an das Team Studienservice und Lehrwesen: https://studieren.univie.ac.at/index.php?id=29578.

  • Zusätzliche Auflagen für Zulassung zu Master Studiengängen

    Wenn Sie zu einem Masterstudiengang am Institut für Philosophie zugelassen werden wollen, kann es sein, dass Sie je nach Vorstudium Vorausleistungen für die Zulassung erbringen müssen und nach der Zulassung Auflagen im Ausmaß von maximal 30 ECTS im Laufe Ihres Studiums absolvieren müssen. Bei fachgleichem Studium (BA Philosophie) erfolgt die Zulassung tagesaktuell über u:space. Sie müssen keine weiteren Auflagen erfüllen. Sollten Sie sich für den Master Philosophie interessieren, finden Sie weitere Informationen im  Master Access Guide.

    Für allgemeine Fragen zur Zulassung oder zum Bearbeitungsstand, wenden Sie sich bitte an das Team Studienservice und Lehrwesen: https://studieren.univie.ac.at/index.php?id=29578

  • Ich möchte mein Studium schließen lassen.

    Wenn Sie Ihr Studium beenden möchten, wenden Sie sich bitte an das Team Studienservice und Lehrwesen: https://studieren.univie.ac.at/index.php?id=29578