Wichtige Infos zum Ablauf und Formulare

Eingangsphase

Betreuungsberechtigte

Eine Übersicht der Betreuungsberechtigen finden Sie auf der Website der Vienna Doctoral School of Philosophy.

Fakultätsöffentliche Präsentation (FöP)

Die Fakultätsöffentliche Präsentation (FöP) ist nach der Zulassung zum Doktorratsstudium der erste verpflichtende Schritt in der Eingangsphase des DSPL43-Doktorats. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung des Dissertationsthemas und für den Abschluss der Dissertationsvereinbarung.

Die FöP soll zum Ende des ersten Studienjahres absolviert werden.

Voraussetzungen:

  • Zulassung und Einschreibung in das Doktoratsstudium (ohne Zulassung ist eine FÖP nicht möglich)
  • Fachliche Auflagen sollen vor der FöP erfüllt sein (Ausnahmen entscheidet die DSPL43)
  • Betreuung durch eine habilitierte, betreuungsberechtigte Person (Liste auf der Website der VDP)

 

Anmeldung zur FöP

Die Anmeldung erfolgt über den Servicedesk des SSC Philosophie. Termine und Fristen werden auf der Website des SSC bekanntgegeben. Die Platzvergabe erfolgt in der Regel nach dem First-Come-First-Served-Prinzip. Reihenfolge und Uhrzeiten werden von der DSPL43 festgelegt.

 

Einzureichende Unterlagen:

  1. Formular "Anmeldung des Dissertationsthemas" (SL.D11)
  2. Formular "Regeln der Guten Wissenschaftlichen Praxis" (SL.W1)
  3. Exposé – Siehe: Vorlage zum Download (deutsch/englisch)
  4. Cotutelle-Vertrag (falls zutreffend)


Exposé

Für das FÖP-Exposé steht eine offizielle Vorlage zur Verfügung, die zu verwenden ist. Die Vorlage kann in deutscher und englischer Sprache heruntergeladen werden. Im Aufbau kann eine von zwei Formen gewählt werden:

 

Variante 1: Ausführliches Exposé (3.000–5.000 Wörter)

Ein ausführliches Forschungsexposé (3.000–5.000 Wörter, inkl. aller unten angegebenen Teile und Literaturangaben), das folgende Inhalte umfasst:

  • Beschreibung des Themas der Dissertation mit klar formulierter Forschungsfrage
  • Überblick über den aktuellen Stand der Forschung
  • Darstellung der geplanten Forschungsmethoden
  • Relevante Literatur
  • Auswahl der Betreuung
  • Zeit- und Arbeitsplan, ggf. Finanzierungsplan und Übersicht über benötigte Ressourcen

 

Variante 2: Kurzes Exposé (1.000 Wörter) + Text (max. 5.000 Wörter)

Ein kurzes Forschungsexposé (1.000 Wörter), das die unter Variante 1 genannten Punkte in komprimierter Form enthält, sowie ein eigenständiger wissenschaftlicher Text (max. 5.000 Wörter), der:

  • im ersten Jahr des Doktoratsstudiums entstanden ist,
  • thematisch mit dem Forschungsexposé verknüpft ist, und
  • die Art der geplanten Forschungsarbeit im Rahmen der Dissertation veranschaulicht.

 

 

Ablauf der FÖP

    1. Vortrag (max. 10 Min., Deutsch oder Englisch, basierend auf dem Exposé, Beamer möglich)
    2. Diskussion mit dem Doktoratsbeirat (ca. 20 Min.)
    3. Ergebnisbekanntgabe nach nicht-öffentlicher Beratung des Beirats, ggf. mit Verbesserungsvorschlägen oder Empfehlungen

     

    Wiederholung der FöP

    Wird die FÖP nicht bestanden, besteht die Möglichkeit, das Dissertationsthema zurückzuziehen und die FöP zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu absolvieren. In diesem Fall kann ein überarbeitetes Exposé eingereicht und ein neuer Termin vereinbart werden. Die Anmeldung erfolgt erneut über den Servicedesk.


    Forschungsphase

    Abschluss der Dissertationsvereinbarung

     

    Nach der Genehmigung des Dissertationsprojekts im Rahmen der FöP beginnt die Forschungsphase des Dissertationsstudiums. Zu Beginn schließen die Studierenden mit ihren Betreuer*innen eine Dissertationsvereinbarung ab. Diese wird nach der Einreichung über den Servicedesk von der DSPL43 geprüft und genehmigt.

    Gemäß Curriculum sind insgesamt 24 ECTS zu erbringen. Diese können erworben werden durch:

    • Lehrveranstaltungen der DSPL43 (z. B. Doktorand*innen-Seminare, Workshops)
    • Weitere wissenschaftliche Aktivitäten mit Bezug zum Dissertationsprojekt (z. B. Konferenzteilnahmen, Summer Schools, Forschungsaufenthalte, eigene Lehrtätigkeit)

     

    Ablauf der Einreichung

    1. Formular Dissertationsvereinbarung (DV.01) ausfüllen
    2. Ggf. Abweichungserklärung zur ECTS-Planung erstellen
    3. Unterzeichnung der Dissertationsvereinbarung durch die Betreuer*innen
    4. Einreichung der Unterlagen als PDF über den Servicedesk
    5. Prüfung und Genehmigung durch die DSPL43

     

     

    Hinweise zum Ausfüllen der Dissertationsvereinbarung

    Seite 1: Angaben zu Personen & Studium

    • Angaben zur Person über u:space abrufbar
    • Betreuer:innen über u:find abrufbar
    • Curriculum: Doktoratsstudium der Philosophie (Stand: Juni 2018)
    • Studienkennzahl: UA 792 296

     

    Seite 2, Punkt 4: Feedback

    • Richtlinie der DSPL43: Feedback erfolgt spätestens vier Wochen nach Einreichung von Kapiteln oder Arbeitsergebnissen.
    • Anzugeben ist, ob das Feedback mündlich, schriftlich oder beides erfolgen soll.

     

    Seite 2, Punkt 7: ECTS-Planung

    Die Planung zur Erbringung der 24 ECTS ist in Punkt 7 festzuhalten.

    • Empfehlung der DSPL43: Mindestens 15 ECTS sollen durch Doktorand*innen-Seminare der DSPL43 erbracht werden. Abweichungen sind sachlich zu begründen und mit dem Dissertationsvorhaben oder den individuellen Karriereplänen abzustimmen.
    • Beispiel für eine mögliche Aufteilung: „15 ECTS durch DSPL43-Doktorand*innen-Seminare, 9 ECTS durch wissenschaftliche Aktivitäten.“

    Fortschrittsberichte

    Der Fortschrittsbericht wird jährlich zur Dokumentation des Forschungsfortschritts eingereicht, der durch die Betreuer:innen und die DSPL43 gegengezeichnet wird. Der Fortschrittsbericht dient nicht nur Anerkennung von ECTS, hierfür soll der Anerkennungsantrag und Leistungsnachweise über den Servicedesk eingereicht werden (siehe: Anerkennung von Lehrveranstaltungen, externen Kursen und wissenschaftlichen Aktivitäten

     

    Einreichung:

    1. Formular "Fortschrittsbericht (DZ.V02)"
    2. ggf. Anerkennungsantrag
    3. ggf. Leistungsnachweise, Teilnahmebestätigungen

    Anerkennung von Lehrveranstaltungen, externen Kursen und wissenschaftlichen Aktivitäten

    Lehrveranstaltungen und wissenschaftliche Aktivitäten, die nicht im DSPL43-Vorlesungsverzeichnis geführt sind, können nur nach Genehmigung der DSPL43 für den Zeugniserwerb angerechnet werden.

    Der Antrag ist über den Servicedesk einzureichen. 

     

    Erforderliche Unterlagen und Nachweise:

    1. Formular "Ansuchen um Eintragung externer Leistungen" (siehe: ECTS-Guidelines)
    2. Für Publikation: veröffentlichtes Werk (elektronische Version), Bestätigung der Annahme durch den Verlag/Journal
    3. Konferenzpräsentation: offizielle Bestätigung durch die Organisator:innen, Konferenz-Programm
    4. Konferenz-Teilnahme: Zahlbeitrag zur Teilnahme oder Teilnahmebestätigung
    5. Summer Schools: Teilnahmebestätigung oder Zahlbetrag zur Teilnahme
    6. Eigene Lehre: u:find-Eintrag, offizieller Link zum Seminarankündigung, Vorlesungsverzeichnis

     

    Anrechenbar sind:

    • MA-Lehrveranstaltungen und Kurse aus anderen Doktoratsprogrammen (bei fachlicher Relevanz)

    • Wissenschaftliche Aktivitäten (nach individueller Prüfung)

     

    Nicht anrechenbar:

    • BA-Lehrveranstaltungen (in der Regel)

     

    Wissenschaftliche Aktivitäten (ECTS-Guidelines)

    Neben Lehrveranstaltungen können auch wissenschaftliche Aktivitäten für ECTS angerechnet werden.

     
    ECTS-Guidelines der DSPL43:
    • Eigene Lehre – ECTS entsprechend der Anzahl der Lehrveranstaltungen; bei gemeinsamer Lehre mit mehreren Lehrpersonen werden die ECTS anteilig aufgeteilt
    • Konferenzpräsentation – 1 ECTS
    • Konferenzteilnahme – 0,5 ECTS
    • Summer Schools – ECTS laut Angabe der Veranstalter:innen
    • Gutachten für Zeitschriften – 0,5 ECTS
    • Eigene Publikation (nicht Teil der Dissertation) – bis zu 2 ECTS
    • Herausgeberschaften – bis zu 2 ECTS
    • Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen – bis zu 2 ECTS
    • Outreach-Projekte & wissenschaftliche Praktika – individuelle Entscheidung der DSPL43

     

    Wichtige Hinweise:

    • Die angegebenen ECTS sind Richtwerte. Die endgültige Vergabe erfolgt nach individueller Prüfung. Umfang, Format und wissenschaftliche Relevanz der Leistung werden berücksichtigt.
    • Alle Anträge und Nachweise sind ausschließlich über den Servicedesk des SSC einzureichen.

    Abschlussphase

    Bestellung der Gutachter:innen

    Die Bestellung der Gutachter:innen markiert den Beginn der Abschlussphase des Doktoratsstudiums und steht zwingend vor der Einreichung der Dissertation. Es soll erst feststehen, welche Personen die Dissertation begutachten werden. Nachfolgend wird der Ablauf der Zuweisung im Rahmen der DSPL43 dargestellt:

    Ablauf der Zuweisung

    Studierende und ihre Betreuenden schlagen der DSPL drei externe Gutachter*innenvor. Der Antrag erfolgt über den Servicedesk und soll folgendes beinhalten:

    Prüfung und Vorentscheidung durch die DSPL

    • Die DSPL trifft eine Vorentscheidung und bestimmt, welche der vorgeschlagenen Gutachter*innen durch das SSC kontaktiert werden.
    • Das SSC übernimmt die offizielle Anfrage bei den ausgewählten Gutachter*innen.

     

    Wichtige Hinweise

    • Auswahl der Gutachter*innen: Weitere Informationen zur Auswahl geeigneter Gutachter*innen finden Sie auf der Seite der VDP.
    • Studierende und Betreuende dürfen keinen direkten Kontakt mit den (potenziellen) Gutachter*innen aufnehmen.
    • Es darf keine frühere wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Gutachter*innen bestehen (z. B. gemeinsame Publikationen).

     

    Zeitliche Planung:

    Reichen Sie den Antrag auf Zuweisung erst ein, wenn absehbar ist, dass die Dissertation in Kürze eingereicht wird. Die Zuweisung der Dissertation durchläuft mehrere Instanzen, und die Annahme oder Ablehnung durch die externen Gutachter*innen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die endgültige Genehmigung durch den Studienpräses kann mehrere Wochen dauern. Planen Sie diesen Zeitraum entsprechend in Ihre Abschlussphase ein.

    Für Rückfragen zur Zuweisung der Dissertation wenden Sie sich bitte an das SSC Philosophie.

     

     

     


    Einreichung der Dissertation

    Die Dissertation soll erst über u:space eingereicht werden, nachdem die Gutachter*innen bestellt sind. Weitere Informationen zur Einreichung über u:space sind auf der Website des Studienpräses.

     

    Einzureichende Unterlagen

    Sobald die Dissertation die Plagiatsprüfung durchlaufen hat und an die externen Gutachter*innen zur Beurteilung übermittelt wurde, müssen Studierende die folgenden Dokumente über den Servicedesk einreichen:

    1. Digitale Kopie der unterzeichneten HOPLA-Hochladebestätigung
    2. Formular "Antrag auf Einreichung der Dissertation (SL.D6)"
    3. Drei gedruckte Exemplare der Dissertation mit Beilage einer Kopie der HOPLA-Hochladebestätigung. Die Dokumente sollen beim Portier im NIG im Postfach "SSC Philosophie" abgegeben werden.

     

    Begutachtungszeitraum und Gutachtenübermittlung

    Die zwei externen Gutachten müssen innerhalb einer Frist von vier Monaten ab der u:space Einreichung der Dissertation beim SSC eingehen. Nach Eingang eines Gutachtens wird dieses über den Servicedesk des SSC an die Studierenden und die betreuenden Personen übermittelt.

     

    Wichtiger Hinweis

    • Während der Begutachtungsphase ist jeglicher direkte Kontakt zwischen Studierenden und den Gutachter*innen untersagt. Auch die Betreuer*innen dürfen nicht mit den Gutachter*innen in Kontakt treten. 

    Defensio: Anmeldung & Ablauf

    In der Defensio wird ausschließlich die Qualität der Präsentation sowie der wissenschaftlichen Diskussion während der Verteidigung beurteilt. Die Bewertung der Dissertation selbst bleibt davon unberührt.

    Die Defensio ist eine öffentliche Prüfung; interessierte Personen können daran teilnehmen.

    Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus:

    1. der zuständigen Studienprogrammleitung (DSPL43) als Vorsitz
    2. den zwei Gutachter*innen der Dissertation

    Vor der Durchführung der Defensio müssen alle curricular vorgesehenen Leistungen vollständig erbracht worden sein.

     

    Koordination des Defensio-Termins

    Die Terminfindung erfolgt durch die Kandidat*innen selbst.

    Der Defensio-Termin ist mit der zuständigen Studienprogrammleitung (DSPL43) unter dspl.philosophie@univie.ac.at sowie den beiden Gutachter*innen abzustimmen.

    Empfohlen wird die Verwendung eines Doodle-Links mit mehreren möglichen Zeitfenstern. Dabei sind unterschiedliche Zeitzonen zu berücksichtigen.

     

    Format der Defensio

    Die Defensio kann

    • persönlich vor Ort (NIG),
    • hybrid oder
    • vollständig digital

    durchgeführt werden.

    In der Regel findet die Defensio persönlich vor Ort statt. Sofern eine persönliche Anreise der Gutachter:innen nicht möglich ist, kann die Defensio hybrid abgehalten werden. Eine rein digitale Durchführung ist auf ausdrücklichen Wunsch der Kandidatinnen ebenfalls möglich.

    Da es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, können neben interessierten Personen auch Gäste (z. B. Familie, Freund*innen) teilnehmen.

     

    Anmeldung zur Defensio

    Nachdem ein Defensio-Termin festgelegt wurde, erfolgt die offizielle Anmeldung über den SSC-Servicedesk. Das SCC versendet die offizielle Einladung zur Defensio. Bei Bedarf wird einen Zoom-Link vom Vorsitz erstellt.

     

    Ablauf der Defensio

    1. Präsentation: Die Studierenden halten einen ca. 20-minütigen Vortrag zum Forschungsfeld und zu zentralen Aspekten ihrer Dissertation.
    2. Diskussion: Die Prüfungskommission stellt für ca. 40 Minuten Fragen zur Dissertation sowie zum weiteren Forschungsfeld.
    3. Nicht-öffentliche Beratung: Die Prüfungskommission zieht sich zu einer nicht-öffentlichen Besprechung zurück. Jedes Kommissionsmitglied vergibt eine Note auf der Skala von 1 bis 5. Bei Mehrheitsbeschluss (z. B. 1, 1, 2 = „Sehr gut“) gilt dieser als Endnote. Bei uneinheitlicher Bewertung (z. B. 1, 3, 5) wird das arithmetische Mittel gebildet (z. B. (1+3+5)/3 = 3).
    4. Bekanntgabe der Note: Die Studierenden erhalten eine Bewertung für die Defensio. 

     

     

     

    Nach der Defensio

    Nach erfolgreichem Abschluss der Defensio wird der akademische Grad (Doktor*in oder PhD) verliehen.

    Studierende haben zudem die Möglichkeit, ihren Abschluss im Rahmen einer Promotionsfeier zu würdigen.