Die Wichtigsten Informationen zum Studienorganisation

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Studienorganisation im Masterstudium Interdisziplinäre Ethik. Allgemeine Informationen zur Studienorganisation finden Sie hier.

Wichtig für Modul 1 (das Grundlagenmodul)

  • Im Prüfungspass auf u:space werden Sie beide Versionen des Grundlagenmoduls sehen. Sie müssen nicht beide Versionen absolvieren, sondern nur diejenige Version, die für Sie gültig ist.
  • Studierende, die nach dem WiSe 2022 (01.10.2022) zugelassen wurden, dürfen ausschließlich Variante  B des Grundlagenmoduls absolvieren.
  • Studierende, die vor dem WiSe 2022 (01.10.2022) zugelassen wurden, dürfen die Variante A des Grundlagenmoduls absolvieren.
  • Sie dürfen keine Mischung aus den Varianten A und B des Grundlagenmoduls absolvieren. 
  • Bitte beachten Sie, dass Sie in den Modulen 01.2 und 01.3 mindestens eine LV mit vier oder mehr ECTS absolvieren müssen, um das Modul 01 Grundlagen erfolgreich abzuschließen. Beachten Sie dabei, dass Sie bei der Anmeldung zu LV/Prüfungen die richtigen Zuordnung bzw. ECTS-Anzahl auswählen müssen. Wenn Sie die falsche Version auswählen, kommt es zu Fehlermeldungen, die nur von dem SSC Philosophie behoben werden können. Bitte kontaktieren Sie uns über den Servicedesk.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei der Anmeldung zu LV/Prüfungen aus Modul 1 die richtige Version des Moduls auswählen. 
  • Sollten das System nur 19 von den erbrachten ECTS für das Grundlagenmodul anzeigen, liegt es höchstwahrscheinlich daran, dass eine der Leistungen mit dem falschen ECTS-Anzahl angemeldet wurde. Bitte wenden Sie sich an das SSC über den Servicedesk.

Wichtig für Modul 2 (die Wahlmodulgruppe)

  • Die Wahlmodulgruppe ist nicht betroffen von der Änderung des Curriculums.
  • Sie müssen insgesamt 40 ECTS in mindestens 3 Modulen der Wahlmodulgruppe absolvieren.
  • Pro angefangenem Wahlmodul sind mindestens 5 ECTS und mindestens 1 prüfungsimmanente Lehrveranstaltung zu absolvieren.
  • Wenn Sie bereits 3 Module mit mind. 5 ECTS und mind. 1 prüfungsimmanente Lehrveranstaltung absolviert haben, aber eine weitere Leistung in einem vierten Wahlmodul der Wahlmodulgruppe 2 absolvieren, müssen Sie immer noch in diesem vierten Wahlmodul mind. 5 ECTS und mind. 1 prüfungsimmanente Lehrveranstaltung absolvieren, um die ECTS aus diesem Wahlmodul für den Abschluss verwenden zu dürfen.

Wichtig für Modul 3

  • Sofern Sie bis spätestens 31.03.2023 positive Leistungen im Modul M03 „Ethik im Kontext von Schule, Unterricht und Bildung“ absolviert haben, sind Sie berechtigt dieses Modul in der alten Form bis 31.10.2024 abzuschließen. 
  • Sie erhalten die Lehrbefugnis nur wenn Sie vor dem Wintersemester 2022 zum Studium zugelassen wurden und das Modul M03 (alt) „Ethik im Kontext von Schule, Unterricht und Bildung“ bis zum 31.10.2024 abgeschlossen haben.
  • Da die Deadline für die Absolvierung von dem Modul M03 (alt) „Ethik im Kontext von Schule, Unterricht und Bildung“ bereits vorbei ist, werden keine Anerkennungen mehr für dieses Modul durchgeführt.
  • Wenn Sie Lehrveranstaltungen aus anderen Studienrichtungen in der Individuellen Vertiefung absolvieren möchten, müssen Sie einen Antrag auf Vorabgenehmigung stellen.