Orientierungsveranstaltung 03.03.

Wegen der geringen Teilnahme fällt die zweite Orientierungsveranstaltung aus. Bitte sehen Sie sich die Aufzeichnung der ersten Sitzung an. Die aktuellsten Folien finden Sie hier. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über den Servicedesk.

Hinweis

Die Orientierungstabelle ist eine vereinfachte Orientierungshilfe, die nicht alle Informationen und Kleinigkeiten in der Anerkennungsverordnung abbilden kann. Sie zeigt Ihnen lediglich, welche bereits absolvierten Studienplanpunkte anerkannt werden. Bitte lesen Sie auch die Anerkennungsverordnung aufmerksam durch!

Die Anerkennungsverordnung ist rechtlich verbindlich. Fehler in der Orientierungstabelle sind vorbehalten.

Infos zum Umstieg BEd und MEd UF Ethik Lehramt "neu" (2026)

/

  • Allgemeine Informationen zu den neuen Lehramtscurricula ab 01.10.2026

    Am 01.10.2026 treten die Curricula zum neuen Lehramtsstudium (BEd und MEd) in Kraft.

    Allgemeine Informationen für Lehramtsstudierende zu

    • Studienaufbau
    • Zeitpunkt des Umstiegs
    • Umstiegsprozess (Unterstellung)
    • Studienbeitrag, Toleranzsemester, …

    finden Sie auf der Website des Lehramts

  • Informationsveranstaltung und Beratungsmöglichkeiten

    Die SPL Philosophie bietet Informationsveranstaltungen zum Umstieg in das neue Curriculum an:

    • 24.02.2026, 9:45 Uhr (hybrid
      • Die Folien finden Sie hier.
      • Die Aufnahme finden Sie hier.
    • 03.03.2026, 9:45 Uhr (hybrid) - ausgefallen
    • 14.04.2026, 9:45 Uhr (hybrid)

    Diese Veranstaltungen werden hybrid stattfinden und werden auch aufgenommen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, dabei zu sein, finden Sie diese nach der Veranstaltung hier verlinkt.

    Beratungsmöglichkeiten

    • Sie können sich jederzeit schriftlich über den Servicedesk beraten lassen. Damit die Beratung möglichst effizient läuft, würden wir Sie bitten, sich mit dem neuen Curriculum und mit der Anerkennungsverordnung vertraut zu machen. Füllen Sie dann bitte die Orientierungstabelle aus und lassen Sie es uns samt Ihrer Fragen über den Servicedesk zukommen. Sie bekommen dann personalisiertes Feedback von uns.
    • Ihr Anliegen lässt sich idR schnell und unkompliziert schriftlich über den Servicedesk lösen. Falls eine Beratung vor Ort notwendig ist, werden Sie von unseren Mitarbeiter*innen informiert. Falls Sie auf eine persönliche Beratung vor Ort bestehen, bitte kontaktieren Sie uns jedenfalls über den Servicedesk, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Bachelor Lehramt UF Ethik (Version 2026)
    • Hier finden Sie das Curriculum für BEd UF Ethik (Version 2026). 
    • Hier finden Sie eine Übersicht des Studienplans für BEd/MEd UF Ethik.
    • Sie finden die Anerkennungsverordnung hier. Lesen Sie bitte die Anerkennungsverordnung aufmerksam durch.
    • Die Orientierungstabelle ersetzt die rechtlich verbindliche Anerkennungsverordnung nicht . Sie zeigt lediglich, wie die bereits absolvierten Studienplanpunkte anerkannt werden können, bildet aber nicht alle Details oder Sonderfälle der Verordnung ab!
    • Bitte beachten Sie, dass einige Studienplanpunkte aus dem alten BEd UF Ethik für das neue MEd UF Ethik anerkannt werden. Grund dafür ist, dass das neue BEd UF Ethik einen kleineren Umfang hat.
    • Die Leistungen aus den folgenden Studienplanpunkten des alten BEd Ethik werden nicht anerkannt:
      • UF E 03.3 VO zur Anthropologie
      • UF E 09 Wahlbereich
      • UF E 11 VO Methoden und Ethik der Forschung
      Erklärungen dazu finden Sie hier.
    • Wenn Sie BEd UF Ethik als Erweiterungsstudium studieren, müssen Sie das UF Ethik mit Block IIa absolvieren.
  • Master Lehramt UF Ethik (Version 2026)
    • Hier finden Sie das Teilcurriculum des MEd UF Ethik (Version 2026). 
    • Hier finden Sie eine Übersicht des Studienplans für BEd/MEd UF Ethik.
    • Sie finden die Anerkennungsverordnung hier. Lesen Sie bitte die Anerkennungsverordnung aufmerksam durch.
    • Die Orientierungstabelle ersetzt die rechtlich verbindliche Anerkennungsverordnung nicht . Sie zeigt lediglich, wie die bereits absolvierten Studienplanpunkte anerkannt werden können, bildet aber nicht alle Details oder Sonderfälle der Verordnung ab!
    • Die Leistungen aus den folgenden Studienplanpunkten des alten MEd Ethik werden nicht anerkannt:
      • MA E 02.2 Vertiefung Fachdidaktik Ethik UE
      • MA E 03 Praxisseminar SE
      Erklärungen dazu finden Sie hier.
  • Umstiegsplanung und -zeitpunkt

    Der Umstieg ist erst ab dem 01.10.2026 möglich. Die Anerkennung der Leistungen lt. Verordnung läuft automatisch!

    • Bitte beachten Sie, dass der Umstieg bis zu 12 Wochen in Anspruch nehmen kann. Haben Sie bitte Geduld und sehen Sie davon ab, uns in der Zwischenzeit für Updates bzgl. dem Bearbeitungsstatus zu kontaktieren.

    WICHTIG
    Die Anerkennung von Leistungen lt. der Anerkennungsverordnung Nr. XXX läuft nach dem Umstieg in das neue Lehramtsstudium automatisch! Bitte kontrollieren Sie die Leistungen, die Ihnen anerkannt wurden. Melden Sie sich bei dem SSC Philosophie nur bei Bedarf, d.h. nur wenn es Probleme mit der automatischen Anerkennung der Leistungen gibt.

  • Checkliste vor Beantragung des Umstiegs

    Informieren Sie sich

    • beim SSC Lehrer*innenbildung zu den Allgemeinen Bildungswissenschaftlichen Grundlagen (ABG)
    • beim SSC/SSS des UF 1
    • beim SSC/SSS des UF 2
    • über die Folgen des Umstiegs (Toleranzsemester, Studienbeitrag etc.) (Webseite des Lehramts)

    Haben Sie alle Informationen eingeholt, können Sie im nächsten Schritt den Umstieg beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Lehramts.

  • FAQ
    • Wie läuft die Anerkennung meiner Leistungen? 

    Die Anerkennung Ihrer Leistungen wird automatisch nach dem Umstieg in das neue Lehramt durchgeführt. Sie müssen das SSC Philosophie dafür nicht gesondert kontaktieren.

    • Ich möchte mich persönlich beraten lassen. Was muss ich machen?

    Die automatisierte Anerkennung Ihrer Leistungen wird nicht von den Mitarbeiter*innen des SSC Philosophie durchgeführt, weswegen wir keine Informationen darüber geben können. Wenn Sie sich orientieren möchten, welche Leistungen Ihnen für welche Module anerkannt werden, verwenden Sie bitte die Orientierungstabelle. 
    Wenn Sie weiteren, konkreten Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns über den Servicedesk. Unsere Mitarbeiter*innen werden Ihnen schnell und kompetent Auskunft geben. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen.
    Die Anerkennungsverordnung bildet eine rechtsverbindliche Grundlage für die Anerkennung Ihrer Leistungen. Die Anerkennung wird automatisch durchgeführt, wofür keinen Antrag auszufüllen bzw. zu kontrollieren ist. Dadurch werden menschliche Fehler größtenteils ausgeschlossen und die Anerkennungsverordnung wird eingehalten. Sollte es zu Problemen nach der Anerkennung kommen, sehen Sie bitte die Frage unten.

    • Meine Leistungen wurden nicht richtig anerkannt! Was nun?

    Lesen Sie bitte die Anerkennungsverordnung aufmerksam durch. Wenn Sie glauben, dass ein technischer Fehler bei der automatischen Anerkennung passiert ist, kontaktieren Sie bitte das SSC Philosophie unverzüglich und ausschließlich über den Servicedesk. Anfragen, die uns per E-Mail erreichen, werden nicht bearbeitet.

    • Wenn ich UF Ethik als 1. UF im Bachelorstudium auswähle, heißt das, dass ich Block IIb im Masterstudium nicht absolvieren muss?

    Ja. Block IIb ist im Masterstudium nur dann zu absolvieren, wenn das UF Ethik im Bachelorstudium das 2. UF war. Die Lehrveranstaltungen, die im Block IIa und IIb zu absolvieren sind, sind gleich.

    • Ändern sich die Angaben bzgl. Bachelorarbeiten und Masterarbeiten (z.B. Umfang, Themenmeldung)?

    Nein. 

    • Kann ich nur die Orientierungstabelle anstatt der Anerkennungsverordnung verwenden, um mir einen Überblick zu schaffen?

    Nein. Die Orientierungstabelle ist sehr vereinfacht und zeigt Ihnen an, welche bereits absolvierten Studienplanpunkte aus dem alten BEd/MEd UF Ethik für BEd/MEd UF Ethik "neu" anerkannt werden. Es gibt aber in der Anerkennungsverordnung auch Kleinigkeiten, die man in der Tabelle nicht abbilden kann.

    • Ist die Orientierungstabelle falsch? Sie zeigt mir, dass ich 14 ECTS aus M1 im MEd UF Ethik "alt" für die vollständige Anerkennung von M4 im MEd UF Ethik "neu" brauche!

    Die Orientierungstabelle ist sehr vereinfacht und zeigt Ihnen an, welche bereits absolvierten Studienplanpunkte aus dem alten BEd/MEd UF Ethik für BEd/MEd UF Ethik "neu" anerkannt werden. Es gibt aber in der Anerkennungsverordnung auch Kleinigkeiten, die man in der Tabelle nicht abbilden kann.

    Eine häufige Verwirrung tritt bei den Angaben zu Modul 4 im MEd UF Ethik "neu". Da zeigt die Tabelle, dass Sie 14 ECTS im M1 vom MEd UF Ethik "alt" absolviert haben müssen. Die Verordnung hingegen postuliert, dass Sie in 2 Studienplanpunkte mind. 3 ECTS pro Studienplanpunkt absolviert haben müssen (npi/pi egal), um auf die 10 ECTS für Modul 4 im MEd UF Ethik "neu" zu kommen.

    Grund für die Diskrepanz ist, dass die Orientierungstabelle nur die Anerkennung von vollständig absolvierten Studienplanpunkten abbilden kann!

    Die Angaben in der Anerkennungsverordnung sind immer rechtlich verbindlich! Fehler in der Orientierungstabelle sind vorbehalten.