Umstieg ab 03.08.2026 möglich

NEU!

Der Umstieg in die neue Version von MEd UF PP ist auf Antrag bei der Studienzulassung bereits ab dem 03.08.2026 möglich. Somit können Sie sich für LV in der Anmeldephase für das SoSe bereits über die neue Version des Studiums anmelden.

Infos zum Umstieg MEd UF Psychologie und Philosophie Lehramt "neu" (2026)

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  • Allgemeine Informationen zu den neuen Lehramtscurricula ab 01.10.2026

    Am 01.10.2026 treten die Curricula zum neuen Lehramtsstudium (BEd und MEd) in Kraft.

    Allgemeine Informationen für Lehramtsstudierende zu

    • Studienaufbau
    • Zeitpunkt des Umstiegs
    • Umstiegsprozess (Unterstellung)
    • Studienbeitrag, Toleranzsemester, …

    finden Sie auf der Website des Lehramts

  • Informationsveranstaltung und Beratungsmöglichkeiten

    Die SPL Philosophie bietet eine Informationsveranstaltung zum Umstieg:

    Diese Veranstaltungen werden hybrid stattfinden und aufgenommen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, dabei zu sein, finden Sie diese nach der Veranstaltung hier verlinkt.

    Beratungsmöglichkeiten

    • Sie können sich jederzeit schriftlich über den Servicedesk beraten lassen. Damit die Beratung möglichst effizient läuft, würden wir Sie bitten, sich mit dem neuen Curriculum und mit der Anerkennungsverordnung vertraut zu machen. Füllen Sie dann bitte die Orientierungstabelle aus und lassen Sie es uns samt Ihrer Fragen über den Servicedesk zukommen. Sie bekommen dann personalisiertes Feedback von uns.
    • Ihr Anliegen lässt sich idR schnell und unkompliziert schriftlich über den Servicedesk lösen. Falls eine Beratung vor Ort notwendig ist, werden Sie von unseren Mitarbeiter*innen informiert. Falls Sie auf eine persönliche Beratung vor Ort bestehen, bitte kontaktieren Sie uns jedenfalls über den  Servicedesk, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Bachelor Lehramt UF Psychologie und Philosophie (PP)
    • Das BEd UF PP läuft mit dem Stichtag 31.03.2027 ab. Alle Studierende, die BEd UF PP studieren, müssen mit diesem Stichtag alle Leistungen für BEd UF PP erbracht haben ein genehmigtes Sammelzeugnis haben.
    • Es gibt keine neue Version vom Curriculum für BEd UF PP.
    • Sie finden das Teilcurriculum für BEd UF PP hier. Ein Übersichtsplan finden Sie hier.
    • Weitere Informationen sowie aktuelle Prüfungstermine für BEd UF PP finden Sie auf der Moodle Seite:Infopool BEd UF PP .
    • Wichtig! Sie dürfen sich im anderen UF nicht in die neue Version des Lehramtsstudiums unterstellen lassen dürfen! Sie müssen also das ganze Studium mit den beiden UF in der alten Version abschließen. Beachten Sie bitte auch ggf. die Auslauffristen für das andere UF.
  • Master Lehramt UF Psychologie & Philosophie (Version 2026)
    • Sie finden das Teilcurriculum für MEd UF Psychologie und Philosophie (Version 2026) hier: Teilcurriculum MEd UF PP.
    • Sie finden den Übersichtsplan für MEd UF Psychologie und Philosophie (Version 2026) hier: Übersichtsplan Teilcurriculum MEd UF PP. Der Übersichtsplan ersetzt das Teilcurriculum nicht und ist nicht rechtlich verbindlich.
    • Sie finden die Anerkennungsverordnung für die Leistungen aus BEd und MEd UF PP "alt" in MEd UF PP hier: Anerkennungsverordnung
    • Die Orientierungstabelle  zeigt Ihnen an, welche bereits absolvierten Studienplanpunkte aus dem BEd UF PP (alt) und aus dem MEd UF PP (alt) für das neue Teilcurriculum für MEd UF PP lt. der Anerkennungsverordnunganerkannt werden. Diese Tabelle ist nicht rechtlich verbindlich und ersetzt die Anerkennungsverordnung nicht.
    • Die Leistungen, die Ihnen für Block IIb in der neuen Version vom MEd UF PP anerkannt werden, stammen aus dem BEd UF PP.
    • Die Leistungen aus den folgenden Studienplanpunkten im alten MEd UF PP werden nicht anerkannt:
      • MA UF PP 03 Praxisseminar
      • MA UF PP 04 Interdisziplinäre Fachdidaktik Psychologie, Philosophie, Ethik SE oder VU.
    • Zwecks der automatisierten Anerkennung von Leistungen werden die Leistungen für Block IIb automatisch für das alternative Pflichtmodul B anerkannt.
  • Umstiegsplanung und -zeitpunkt

    Der Umstieg ist ab dem 03.08.2026 möglich. Die Anerkennung der Leistungen lt. Verordnung läuft automatisch!

    • Bitte beachten Sie, dass der Umstieg bis zu 12 Wochen in Anspruch nehmen kann. Haben Sie bitte Geduld und sehen Sie davon ab, uns in der Zwischenzeit für Updates bzgl. dem Bearbeitungsstatus zu kontaktieren.
    • Der Umstieg in die neue Version von MEd UF PP wird dringend empfohlen. 

    WICHTIG
    Die Anerkennung von Leistungen lt. der Anerkennungsverordnung Nr. XXX läuft nach dem Umstieg in das neue Lehramtsstudium automatisch ohne Antrag auf Anerkennung! Bitte kontrollieren Sie die Leistungen, die Ihnen anerkannt wurden. Melden Sie sich bei dem SSC Philosophie nur bei Bedarf, d.h. nur wenn es Probleme mit der automatischen Anerkennung der Leistungen gibt.

  • Checkliste vor Beantragung des Umstiegs

    Informieren Sie sich

    • beim SSC Lehrer*innenbildung zu den Allgemeinen Bildungswissenschaftlichen Grundlagen (ABG)
    • beim SSC/SSS des UF 1
    • beim SSC/SSS des UF 2
    • über die Folgen des Umstiegs (Toleranzsemester, Studienbeitrag etc.) (Webseite des Lehramts)

    Haben Sie alle Informationen eingeholt, können Sie im nächsten Schritt den Umstieg beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Lehramts.

  • FAQ

     

    • Wie läuft die Anerkennung meiner Leistungen? 

    Die Anerkennung Ihrer Leistungen wird automatisch nach dem Umstieg in das neue Lehramt durchgeführt. Sie müssen das SSC Philosophie dafür nicht gesondert kontaktieren.

    Wenn Sie Fragen zu der technischen Umsetzung der Anerkennung haben, wenden Sie sich bitte an erster Linie an die Studienzulassungsstelle. Wenn Sie inhaltlichen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns über den Servicedesk

    Die gesetzliche Frist für Unterstellungen bzw. Anerkennungen lt. Verordnung beträgt 12 Wochen.

    • Ich möchte mich persönlich beraten lassen. Was muss ich machen?

    Die automatisierte Anerkennung Ihrer Leistungen wird nicht von den Mitarbeiter*innen des SSC Philosophie durchgeführt, weswegen wir keine Informationen darüber geben können. Wenn Sie sich orientieren möchten, welche Leistungen Ihnen für welche Module anerkannt werden, verwenden Sie bitte die Orientierungstabelle. 

    Wenn Sie weiteren, konkreten Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns über den Servicedesk. Unsere Mitarbeiter*innen werden Ihnen schnell und kompetent Auskunft geben. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen.

    Die Anerkennungsverordnung bildet eine rechtsverbindliche Grundlage für die Anerkennung Ihrer Leistungen. Die Anerkennung wird automatisch durchgeführt, wofür keinen Antrag auszufüllen bzw. zu kontrollieren ist. Dadurch werden menschliche Fehler größtenteils ausgeschlossen und die Anerkennungsverordnung wird eingehalten. Sollte es zu Problemen nach der Anerkennung kommen, sehen Sie bitte die Frage unten.

    • Meine Leistungen wurden nicht richtig anerkannt! Was nun?

    Lesen Sie bitte die Anerkennungsverordnung aufmerksam durch. Wenn Sie glauben, dass ein technischer Fehler bei der automatischen Anerkennung passiert ist, kontaktieren Sie bitte das SSC Philosophie unverzüglich und ausschließlich über den Servicedesk. Anfragen, die uns per E-Mail erreichen, werden nicht bearbeitet.

    • Ändern sich die Vorgaben bzgl. der Masterarbeit (z.B. Umfang, Themenmeldung)?

    Nein.

    • Kann ich nur die Orientierungstabelle anstatt der Anerkennungsverordnung verwenden, um mir einen Überblick zu schaffen?

    Nein. Die Orientierungstabelle ist sehr vereinfacht und zeigt Ihnen an, welche bereits absolvierten Studienplanpunkte aus dem BEd UF PP und dem alten MEd UF PP für MEd UF PP "neu" anerkannt werden. Es gibt aber in der Anerkennungsverordnung auch Kleinigkeiten, die man in der Tabelle nicht abbilden kann.

    • Gibt es auch eine neue Version vom BEd UF PP?

    Nein. Das BEd UF PP läuft mit dem Stichtag 31.03.2027 ab. Alle Studierende, die BEd UF PP studieren, müssen mit diesem Stichtag alle Leistungen für BEd UF PP erbracht haben ein genehmigtes Sammelzeugnis haben. Sie können Leistungen in dem anderen UF so lange erbringen, bis die alte Version des anderen UF angeboten wird. Sie dürfen sich im anderen UF nicht in die neue Version des Lehramtsstudiums unterstellen lassen! Sie müssen also das ganze Studium mit den beiden UF in der alten Version abschließen. Beachten Sie bitte auch ggf. die Auslauffristen für das andere UF.

    • Wie kann man die UF im Masterstudium Lehramt "neu" reihen, wenn es keine neue Version vom BEd UF PP gibt?

    Man kann die UF im Masterstudium Lehramt "neu" trotzdem reihen, indem man bei der Zulassung bzw. bei der Beantragung des Umstiegs eine Reihung angibt.

    • Wann muss ich Block IIb im MEd UF PP "neu" machen?

    Sie müssen Block IIb im MEd UF PP "neu" machen, wenn MEd UF PP das 2. UF ist. Wenn Sie umsteigen, werden Ihnen Leistungen aus dem BEd UF PP direkt für Block IIb für die Alternative Pflichtmodulgruppe B anerkannt.