Kommissionelle Wiederholungsprüfungen
Wann erfolgt eine Wiederholungsprüfung kommissionell?
- Die dritte Wiederholung (also der vierte Antritt) einer Prüfung ist kommissionell abzuhalten.
- Auf Wunsch der*des Studierenden auch schon die zweite Wiederholung (= dritter Antritt).
- Für die allerletzte Prüfung im Studium haben Studierende fünften Antritt zur Verfügung, der ebenfalls kommissionell abzuhalten ist.
Anmeldefrist für Kommissionelle Wiederholungsprüfungen
Spätestens 4 Wochen vor dem Termin
Bitte melden Sie sich für die kommissionelle Prüfung sobald wie möglich, spätestens aber 4 Wochen vor dem Prüfungstermin, mit dem Formular "SL/P1 Anmeldung zur kommissionellen Wiederholungsprüfung" über den Servicedesk an.
Negativ Beurteilte Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen
Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gibt es keine kommissionelle Prüfung, hier wird die gesamte Lehrveranstaltung wiederholt (Universitätsgesetz, §77 Abs. 3, Satzung der Universität Wien, §13, Abs. 4).
Rechtsgrundlage
- Universitätsgesetz, §77, §68 und §63
- Studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien, § 13
