Unterstellungen
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen rund um das Thema Unterstellungen. Zur Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte den Servicedesk.
Unterstellung BA UF PP
Aktuelle Informationen und FAQs zur Unterstellung in den BA Lehramt UF PP finden Sie hier.
Hinweis
Eine Curriculumsunterstellung ist zur Zeit nicht nötig, da alle Studierenden in die aktuellen Curricula unterstellt wurden. Für die Anerkennung Ihrer Leistungen beantragen Sie bitte eine Leistungsunterstellung.
Allgemeine Informationen
Die Unterstellung ist der Umstieg von einer Curriculumsversion (Studienplan) auf eine neuere Version des selben Studiums. Zur Unterstellung in ein neues Curriculum kann es in drei Fällen kommen:
- Der Studienplan, in dem Sie studieren oder (beispielsweise vor einer Unterbrechung) studiert haben, ist ausgelaufen.
- Für Ihr Studium wurde ein novellierter Studienplan eingeführt und Sie möchten Ihr Studium im neuen Curriculum beenden.
- Bei erneuter Inskription nach einer Unterbrechung (nicht Beurlaubung) Ihres Studiums. In diesem Fall ist keine Meldung der Unterstellung einzureichen, sondern lediglich das Umstiegsformular für die Unterstellung der Leistungen einschl. Sammelzeugnis.
In den folgenden Studien besteht derzeit die Möglichkeit bzw. die Erfordernis der Unterstellung:
- Bachelorstudium Philosophie (2007)
- Bachelorstudium Philosophie (von 2011 auf 2017)
- Diplomstudium Lehramt Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie
- Master History and Philosophy of Science (2007)
Informationen zum Ablauf von Unterstellungen
- Leistungsunterstellung
Nachdem Sie formal zu dem neuen Curriculum gewechselt haben, müssen nun Ihre bisherigen Leistungen unterstellt werden. Dies bedeutet, dass Ihre bisherigen Prüfungsleistungen für das neue Curriculum anerkannt werden.
- Nach der Benachrichtigung durch das Referat Studienzulassung an Ihren u:account über die erfolgte Unterstellung unter das neue Curriculum beantragen Sie eine Leistungsunterstellung. Dafür füllen Sie bitte das Umstiegsformular zur Anerkennung der Leistungen vollständig aus und senden es samt der erforderten Beilagen an die Service-Mail Adresse.
- Legen Sie Ihrem Antrag alle verlangten Beilagen (z.B. Anerkennungsbescheide, falls anerkannte Leistungen im Umstiegsformular enthalten sind) bei – vollkommen ausgefüllte, original unterzeichnete und vollständige (=inklusive aller Beilagen) Anträge gewährleisten eine kurze Bearbeitungsdauer. Ein vollständiger Antrag besteht aus:
- komplett ausgefülltes Umstiegsformular zur Leistungsunterstellung (inkl. Markierung aktuell besuchter Lehrveranstaltungen mit Leuchtsti o.ä.)
- falls Leistungen anerkannt wurden, auch die entsprechenden Anerkennungsbescheide
- Scan bzw. Ausdruck der E-Mail vom Referat Studienzulassung bzgl. Curriculumsunterstellung
Die gesetzliche Frist für die Bearbeitung Ihres Antrages beträgt 12 Wochen. Die Benachrichtigung zur erfolgten Unterstellung erfolgt per Email durch das SSC.
- Abschluss der Unterstellung
Nachdem Ihre Unterstellung abgeschlossen ist erhalten sie eine Benachrichtigungsmail vom SSC an Ihre u:account Adresse.
Für weitere Informationen beachten Sie das Infoblatt "Information & Checkliste für Unterstellungen unter ein neues Curriculum" oder kontaktieren Sie uns über den Servicedesk.
Formulare zur Leistungsunterstellung
Die Formulare zur Leistungsunterstellung finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.