Umstieg in den Bachelor UF PP

Das Diplomstudium Lehramt läuft mit 30. April 2021 aus. Aktuelle Informationen zur Unterstellung finden Sie in der Infomail vom 23.03 und - speziell auf das UF PP bezogen - in den FAQs.

Die wichtigste Information: wenn Sie Ihr PP-Studium an der Universität Wien fortsetzen wollen, lassen Sie sich unbedingt spätestens im Mai 21 unterstellen. Am Besten gleich zu Beginn des Monats, damit ein nahtloser Studienübergang garantiert ist. 

ACHTUNG: Da das Lehramtsstudium PP an der Universität Wien mit WS20 eingestellt wurde, müssen Sie sich, wenn Sie das PP-Studium weiterhin an der Universität Wien als BA-MA-Programm studieren wollen, unbedingt noch im SS21 unterstellen lassen! Wenn Sie die Unterstellung nicht spätestens zwischen 1. Mai und 31.Mai 2021 vornehmen, können Sie Ihr PP-Studium als zweites Unterrichtsfach oder auch als Erweiterungsstudium zukünftig nicht mehr an der Universität Wien weiterführen!!

Bitte beachten Sie weiterhin, dass Noten für LVen aus dem Sommersemester 21 auch nur dann eingetragen werden können, wenn Sie sich bis spätestens Mai 2021 in das Bachelorstudium unterstellen lassen! Wenn Sie sich nicht im Mai unterstellen lassen, sind Sie im Sommersemester nicht mehr für das Studium inskribiert, entsprechend können auch keine Veranstaltungen mehr abgeschlossen werden. Sie werden dann vom Studium und damit auch von den Veranstaltungen, für die Sie sich im SS noch angemeldet haben, abgemeldet. 

Allgemeine Informationen zum Ablauf von Unterstellungen finden Sie auf der Seite Unterstellungen oder in dem Infoblatt "Information & Checkliste für Unterstellungen unter ein neues Curriculum". Unten stehend finden Sie das Formular zur Meldung zur Unterstellung unter das aktuelle Curriculum sowie das Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen. 

 Hinweis

Eine Curriculumsunterstellung ist zur Zeit nicht nötig, da alle Studierenden in die aktuellen Curricula unterstellt wurden. Für die Anerkennung Ihrer Leistungen beantragen Sie bitte eine Leistungsunterstellung.

 FAQ Unterstellung UF PP

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Werde ich, wenn das Diplomstudium PP am 30.04. ausläuft, automatisch auf das neue Bachelorcurriculum BEd PP umgestellt?
Bis wann muss ich den Antrag auf Unterstellung einreichen, damit ich mein Studium UF PP an der Universität Wien fortsetzen kann?
Was passiert, wenn ich die Unterstellung nicht fristgerecht beantrage?
Muss ich auch einen Antrag auf Unterstellung stellen, wenn ich das PP-Studium als Erweiterungsstudium betreibe?
Wie beantrage ich eine Unterstellung?
Wie lange dauert die Anerkennung meiner Leistungen für das BEd PP – Studium, wenn ich das Ansuchen um Anerkennung gestellt habe?
Bekomme ich, wenn die Leistungen alle erfolgreich übertragen sind, gleich mein BA-Abschlusszeugnis?
Werde ich automatisch ins MEd – PP- Studium inskribiert, wenn ich den BEd-PP erfolgreich abgeschlossen habe?
Kann ich schon/weiterhin Lehrveranstaltungen für mein Masterstudium PP besuchen, obwohl ich noch auf meinen Abschluss des BEd PP warten muss?
Welche Leistungen aus dem Diplomstudium kann ich mir für den Bachelor anrechnen lassen?
Für den Studienplanpunkt "Klinische Psychologie" gibt es laut Anerkennungsverordnung kein Äquivalent, welche Veranstaltung kann ich mir dafür anerkennen lassen?
Was muss ich im Wahlbereich beachten?
Kann ich mir die Bachelorarbeit anerkennen lassen?
Welche Note bekomme ich auf meine BA-Arbeit?
Wie gehe ich vor, wenn ich mir eine Seminararbeit als BA-Arbeit anerkennen lassen möchte?
Kann ich mir auch Veranstaltungen anerkennen lassen, die nicht in der Anerkennungsverordnung angeführt sind?

Kontakt

Sollten Sie nach dem Durchlesen der FAQs und der zur Verfügung gestellten Informationen noch Fragen zur Unterstellung haben, schreiben Sie uns bitte unter Verwendung Ihrer Uni Mailadresse an unterstellungen.philosophie@univie.ac.at