Umstieg in den Bachelor UF PP
Das Diplomstudium Lehramt läuft mit 30. April 2021 aus. Aktuelle Informationen zur Unterstellung finden Sie in der Infomail vom 23.03 und - speziell auf das UF PP bezogen - in den FAQs.
Die wichtigste Information: wenn Sie Ihr PP-Studium an der Universität Wien fortsetzen wollen, lassen Sie sich unbedingt spätestens im Mai 21 unterstellen. Am Besten gleich zu Beginn des Monats, damit ein nahtloser Studienübergang garantiert ist.
ACHTUNG: Da das Lehramtsstudium PP an der Universität Wien mit WS20 eingestellt wurde, müssen Sie sich, wenn Sie das PP-Studium weiterhin an der Universität Wien als BA-MA-Programm studieren wollen, unbedingt noch im SS21 unterstellen lassen! Wenn Sie die Unterstellung nicht spätestens zwischen 1. Mai und 31.Mai 2021 vornehmen, können Sie Ihr PP-Studium als zweites Unterrichtsfach oder auch als Erweiterungsstudium zukünftig nicht mehr an der Universität Wien weiterführen!!
Bitte beachten Sie weiterhin, dass Noten für LVen aus dem Sommersemester 21 auch nur dann eingetragen werden können, wenn Sie sich bis spätestens Mai 2021 in das Bachelorstudium unterstellen lassen! Wenn Sie sich nicht im Mai unterstellen lassen, sind Sie im Sommersemester nicht mehr für das Studium inskribiert, entsprechend können auch keine Veranstaltungen mehr abgeschlossen werden. Sie werden dann vom Studium und damit auch von den Veranstaltungen, für die Sie sich im SS noch angemeldet haben, abgemeldet.
Allgemeine Informationen zum Ablauf von Unterstellungen finden Sie auf der Seite Unterstellungen oder in dem Infoblatt "Information & Checkliste für Unterstellungen unter ein neues Curriculum". Unten stehend finden Sie das Formular zur Meldung zur Unterstellung unter das aktuelle Curriculum sowie das Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.
Hinweis
Eine Curriculumsunterstellung ist zur Zeit nicht nötig, da alle Studierenden in die aktuellen Curricula unterstellt wurden. Für die Anerkennung Ihrer Leistungen beantragen Sie bitte eine Leistungsunterstellung.
FAQ Unterstellung UF PP
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Werde ich, wenn das Diplomstudium PP am 30.04. ausläuft, automatisch auf das neue Bachelorcurriculum BEd PP umgestellt?
Nein, Sie werden nicht automatisch unterstellt! Wenn Sie Ihr PP-Studium im Bachelor/Master PP fortsetzen wollen, müssen Sie im SSC Ihres erstgereihten Unterrichtsfaches einen Antrag auf Unterstellung einreichen!
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Bis wann muss ich den Antrag auf Unterstellung einreichen, damit ich mein Studium UF PP an der Universität Wien fortsetzen kann?
Sie können vor dem 30.04 oder nach dem 30.04. bis spätestens 31. Mai 2021 umsteigen.
Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt noch im SS21 umsteigen müssen, wenn Sie das UF PP an der Universität Wien weiterhin studieren möchten. Da das Studium seit WS20 an der Universität Wien stillgelegt ist, müssen Sie bis spätestens 31. Mai 2021, idealerweise aber so schnell wie möglich nach dem 30. April 2021 umsteigen.
Nach 31. Mai ist eine Unterstellung für das PP-Studium an der Universität Wien nicht mehr möglich!
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Was passiert, wenn ich die Unterstellung nicht fristgerecht beantrage?
Da der Studiengang UF PP nicht weitgeführt wird, bedeutet dies die Beendigung des Studiums ohne Abschluss und ohne Möglichkeit, das Studium PP an der Universität in den Folgesemstern wiederaufzunehmen.
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Muss ich auch einen Antrag auf Unterstellung stellen, wenn ich das PP-Studium als Erweiterungsstudium betreibe?
Ja, unbedingt! Auch Studierende, die ihr PP-Studium als Erweiterungsstudium im Diplom betreiben, müssen jetzt unterstellt werden.
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Wie beantrage ich eine Unterstellung?
Eine Anleitung, sowie alle notwendigen Formulare, finden Sie unter hier.
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Wie lange dauert die Anerkennung meiner Leistungen für das BEd PP – Studium, wenn ich das Ansuchen um Anerkennung gestellt habe?
Das SSC hat rechtlich eine Frist von 12 Wochen, um Ihre Leistungen für das neue Studium anzuerkennen. Wir bemühen uns, Ihre Anträge ohne Ausschöpfung dieser langen Frist und so schnell wie möglich zu bearbeiten. Wir bitten Sie aber um Geduld und Verständnis: Eine Überstellung der Leistungen ist sehr aufwendig und es steigen derzeit viele Dutzend Studierende gleichzeitig mit Ihnen um.
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Bekomme ich, wenn die Leistungen alle erfolgreich übertragen sind, gleich mein BA-Abschlusszeugnis?
Nein, das Studienabschlussprozedere ist unabhängig von der Unterstellung Ihrer Leistungen auf reguläre Art und Weise in die Wege zu leiten. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
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Werde ich automatisch ins MEd – PP- Studium inskribiert, wenn ich den BEd-PP erfolgreich abgeschlossen habe?
Nein, Sie müssen wie für alle anderen Studien auch in diesem Fall aktiv eine Zulassung für das MEd-PP-Studium beantragen, sobald Sie das BEd-PP-Studium abgeschlossen haben. Da es sich beim MEd PP um ein auf das BEd-PP Studium direkt aufbauendes Studium handelt, ist eine tagesaktuelle Zulassung möglich, d.h. die Zulassung kann ganzjährig vollzogen werden und ist nicht an die offiziellen Zulassungsfristen gebunden.
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Kann ich schon/weiterhin Lehrveranstaltungen für mein Masterstudium PP besuchen, obwohl ich noch auf meinen Abschluss des BEd PP warten muss?
Wenn Sie im SS21 für Lehrveranstaltungen angemeldet sind, die dem Masterstudium PP zugehörig sind, können Sie diese Lehrveranstaltungen auch abschließen, so sie durchgängig inskribiert sind. Für das WS21 ist eine Anmeldung zu LVen im MEd-PP – Studium nur möglich, wenn Sie das BEd PP-Studium erfolgreich abgeschlossen haben und für das MEd-PP-Studium inskribiert sind.
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Welche Leistungen aus dem Diplomstudium kann ich mir für den Bachelor anrechnen lassen?
Für den Umstieg in den Bachelor gibt es eine Anerkennungsverordnung, die genau regelt, welche Veranstaltungen aus dem Diplomstudium LA PP für den Bachelor LA PP verwendet werden können. Diese Anerkennungsverordnung ist verbindlich: Es können prinzipiell nur diese Prüfungsleistungen aus dem Diplomstudium PP anerkannt werden, die dort gelistet sind, und die absolvierten Prüfungsleistungen können nur für jene Modulpunkte im BEd PP anerkannt werden, für die sie gemäß der Anerkennungsverordnung vorgesehen sind.
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Für den Studienplanpunkt "Klinische Psychologie" gibt es laut Anerkennungsverordnung kein Äquivalent, welche Veranstaltung kann ich mir dafür anerkennen lassen?
Die Anerkennungsverordnung gibt darüber Auskunft, welche Veranstaltungen aus dem Diplomstudium für welchen Studienplanpunkt im BEd PP anrechenbar sind. Für UF PP 04.1 VO Klinische Psychologie gibt es, wie der Anerkennungsverordnung indirekt zu entnehmen ist – sie scheint darin gar nicht auf –, kein Äquivalent im Diplomstudium. Die VO Klinische Psychologie muss also für UF PP 04.1 Klinische Psychologie noch eigens im BEd PP absolviert werden.
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Was muss ich im Wahlbereich beachten?
Für den Wahlbereich können Sie sich alle Lehrveranstaltungen aus Psychologie und/oder Philosophie anerkennen lassen, die die Anerkennungsverordnung für den Wahlbereich vorsieht. Prüfungsleistungen im Wahlbereich für das UF Psychologie und Philosophie müssen jedenfalls aus den Fächern Psychologie oder Philosophie selbst sein. Prüfungsleistungen aus fachfremden Disziplinen werden im BEd PP nicht anerkannt.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie sich insgesamt - für beide Unterrichtsfächer zusammen - maximal 10 ECTS anerkennen lassen können!
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Kann ich mir die Bachelorarbeit anerkennen lassen?
Eine im Diplomstudium verfasste Seminararbeit kann zur Bachelorarbeit aufgewertet werden, 1. sofern die Seminararbeit den Anforderungen an eine Bachelorarbeit entspricht und 2. das zur BA-Arbeit zugehörige Seminar für UF PP 05.3 oder UF PP 08.2 oder UF PP 09.2 (siehe Curriculum) anerkannt werden kann.
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Welche Note bekomme ich auf meine BA-Arbeit?
Wir beurteilen die Arbeit freilich nicht eigens noch einmal neu. Sie erhalten auch für die BA-Arbeit jene Note, die Ihnen der/die Lehrende für das Seminar gegeben hat, in dem Sie die Seminararbeit verfasst haben.
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Wie gehe ich vor, wenn ich mir eine Seminararbeit als BA-Arbeit anerkennen lassen möchte?
Bitte teilen Sie es uns beim Einreichen Ihres Ansuchens um Anerkennung im Rahmen der Unterstellung schriftlich mit, wenn Sie für UF PP05.3 oder UF PP 08.2 oder UF PP 09.2 ein Seminar besucht und darin eine Seminararbeit verfasst haben, die wir als Bachelorarbeit anerkennen können.
- Machen Sie einen Vermerk „*BA-Arbeit“ bei dem dazugehörigen Seminar im Anerkennungsformular.
- Schicken Sie uns die Seminararbeit als PDF im Anhang mit.
Wir überprüfen, ob die Arbeit hinsichtlich Umfang und Form den Anforderungen an eine BA-Arbeit entspricht, und tragen sie, wenn alles in Ordnung ist, als BA-Arbeit ein.
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Kann ich mir auch Veranstaltungen anerkennen lassen, die nicht in der Anerkennungsverordnung angeführt sind?
Jein. Prinzipiell sind Sie an die Anerkennungsverordnung gebunden. Einzige Ausnahme: Wenn Sie im Zuge der Wahlfächer oder im Interessensmodul im Diplomstudium eine Prüfungsleistung oder mehrere Prüfungsleistungen absolviert haben, die im Curriculum des BEd PP als Pflichtfächer vorgesehen sind, können Sie sich diese für Pflichtfächer im BEd PP anerkennen lassen. Ob eine Veranstaltung auch für ein Pflichtfach im BEd PP-Curriculum zuordenbar ist, können Sie den Kodierungen bei der Veranstaltung in u:find entnehmen! Z.B. Wenn Sie EC VO Klinische Psychologie als Wahlfach im Diplomstudium absolviert haben, können Sie sie nun, wenn sie in u:find auch für UF PP 04.1 kodiert ist, für UF PP 04.1 anerkannt bekommen.
Achtung: Diese Leistungen, die nicht in der Angerkennungsverordnung angeführt sind, müssen per Anerkennungsbescheid anerkannt werden. Leistungen, die außertourlich zusätzlich für das BEd-PP-Studium anerkannt werden sollen, sollen daher auf diesem Formular angegeben und zusammen mit den anderen Unterlagen für die Unterstellung eingereicht werden.
Formulare
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Kontakt
Sollten Sie nach dem Durchlesen der FAQs und der zur Verfügung gestellten Informationen noch Fragen zur Unterstellung haben, schreiben Sie uns bitte unter Verwendung Ihrer Uni Mailadresse an unterstellungen.philosophie@univie.ac.at.