Externe Leistungen

Für eine Eintragung Ihrer extern erbrachten Leistung in Ihr Sammelzeugnis benötigen wir von Ihnen ein formelles Ansuchen mit zugehörigen Unterlagen, die Ihre Leistung belegen. Bitte übermitteln Sie uns die Scans sämtlicher Formulare und Unterlagen mit Originalunterschriften elektronisch über den Servicedesk. Da diese Leistungen entweder direkt über das Curriculum oder SPL-Entscheidung an anderen Einrichtungen absolviert werden dürfen bzw. müssen, wird hierzu kein Bescheid ausgestellt. Wir geben Ihre Leistung nach der Genehmigung im Sammelzeugnis frei. Das Formular "Ansuchen um Eintragung externer Leistungen" finden Sie hier.

In folgenden Fällen handelt es sich um Leistungen, die extern zu erbringen sind:

Eigener Unterricht als Schulpraxis

Erforderliche Unterlagen:

  • Bestätigungsschreiben der Direktion oder Administration Ihrer Schule im Original (keine Kopie) mit:
    • Bezeichnung Unterrichtsgegenstand (ggf. auch Wahlfächer)
    • Umfang (tatsächliche Unterrichtsstunden oder Wochenstunden oder Werteinheiten, je Semester bzw. Schuljahr) 
    • Schulstempel
    • Originalunterschrift Direktion oder Administration 
  • Im Fall eines Unterrichtspraktikums:
    • UP-Nachweis im Original (keine Kopie)

Weitere Informationen: 

  • Dass Sie Ihren eigenen Unterricht als Schulpraxis eingetragen bekommen können, muss von der Studienprogrammleitung (SPL) genehmigt werden.
  • Als eigener Unterricht kommt für PP generell Psychologie, Philosophie und/oder Ethik in Frage. Mit Nachweis der Unterrichtsinhalte können auch entsprechende Wahlfächer oder Pädagogik in Frage kommen. 
  • Für MA Ethik M 3.2 kommen Ethik, Religion und Philosophie bzw. entsprechende Wahlfächer in Frage. Im Fall von gehaltenem PP-Unterricht muss auf der Bestätigung der Schule entweder vermerkt sein, dass es sich inhaltlich überwiegend um Philosophieunterricht gehandelt hat oder der Anteil an tatsächlichem Philosophieunterricht ausgewiesen sein. Ausnahme: Unterrichtspraktikum in PP oder Religion, dieses zählt pauschal mit 7 ECTS. Insgesamt können für den MA Ethik max. 7 ECTS verwendet werden. 
  • Bitte beachten Sie, dass Sie zum eigenen Unterricht im BEd- und MEd-Studium auch eine Begleit-LV (Interdisziplinäre Fachdidaktik bzw. Fachdidaktische Begleitung der Praxisphase) absolvieren müssen. 
  • Die Anmeldung zur Begleit-LV kann/darf in diesem Fall NUR das SSC für Sie durchführen. Bitte melden Sie sich daher NICHT selbständig an, sondern senden Sie uns über den Servicedesk rechtzeitig vor Beginn der LV eine Anfrage mit Ihrer Wunschgruppe. 
  • Bitte beachten Sie, dass die Leistung erst mit Abholung Ihrer am SSC eingereichten Originalunterlagen freigegeben werden kann.

Schulpraxis im Ausland

Erforderliche Unterlagen: 

 Weiter Informationen: 

  • Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem BEd- oder MEd-Studium eine Begleit-LV (Interdisziplinäre Fachdidaktik bzw. Fachdidaktische Begleitung der Praxisphase) in zeitlicher Nähe zur Schulpraxis im Ausland absolvieren müssen. 
  • Die Anmeldung zur Begleit-LV kann/darf in diesem Fall NUR das SSC für Sie durchführen. Bitte melden Sie sich daher NICHT selbständig an, sondern senden Sie uns über das Kontaktformular rechtzeitig vor Beginn der LV eine Anfrage. 
  • Jedes Semester wird mind. eine LV im flexiblem Begleit-Format für Studierende mit Auslandsschulpraxis angeboten.