Ein Antrag auf Erstzulassung zu einem Studium ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren, die Wiederaufnahme, die Zulassung zu einem zusätzlichen Studium und ein Studienwechsel sind für das Wintersemester 2020/21 innerhalb der folgenden Frist möglich:
- Wintersemester 2020/21: 13. Juli bis 30. September 2020
Die persönliche Erstzulassung, sofern Sie nicht den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten absolvieren müssen, ist für das Wintersemester 2020/21 innerhalb der folgenden Frist möglich:
- Wintersemester 2020/21: 3. August bis 30. November 2020
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Studieren an der Universität Wien.