Anerkennungen

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Anerkennungen. Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch, bevor Sie einen Antrag stellen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits für das jeweilige Studium zugelassen sein, in dem die Leistungen anerkannt werden sollen.
  • Bei Anerkennungen von ECs gilt: Sie müssen sich bereits über u:space für das entsprechende EC registriert haben.
  • Leistungen, die Sie sich anerkennen lassen möchten, dürfen nicht bereits für dasselbe Studium anerkannt worden sein (Verbot der Doppelanerkennung).
  • Die anzuerkennenden Leistungen müssen die Modulziele erfüllen, die im jeweiligen Curriculum vorgeschrieben sind.

Rechtliches

  • Anerkennungen werden von dem Universitätsgesetz 2002 § 78 geregelt.
  • Leistungen, die bereits anerkannt sind, müssen für den Abschluss verwendet werden.
  • Leistungen, die bereits anerkannt sind, dürfen nicht umgehängt werden.

Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung?

Anerkennungsanträge sind ausschließlich über den Servicedesk zu stellen.

Bitte übermitteln Sie uns folgende Unterlagen:

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular
  • einen offiziellen Leistungsnachweis für die anzuerkennenden Leistungen (z. B. Sammelzeugnis)
  • Lehrveranstaltungsbeschreibungen zu den anzuerkennenden Leistungen
    • Screenshots oder Links von der Website der jeweiligen postsekundären Bildungseinrichtung oder
    • das Modulhandbuch/Curriculum des Studiums, in dem die Leistungen erbracht wurden

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

 

 

Was muss ich beachten?

  • Die gesetzliche Frist für die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen beträgt 8 Wochen.
  • Sollte Ihr Antrag unvollständig sein oder sollten Korrekturen erforderlich sein, werden Sie vom SSC Philosophie im Ticket im Servicedesk dazu aufgefordert, den Antrag zu vervollständigen und/oder zu korrigieren. Bitte melden Sie sich in diesem Fall so rasch wie möglich zurück.
  • Für Anträge, die unvollständig oder fehlerhaft sind und nicht innerhalb der gesetzlichen Bearbeitungsfrist (8 Wochen) korrigiert werden, müssen wir einen negativen Bescheid ausstellen.
  • Wir können bereits anerkannte Leistungen aus einem anderen Studium nicht erneut anerkennen. Bitte geben Sie im Antrag stets die ursprüngliche Originalleistung an.
  • Das SSC Philosophie hat eine beratende Funktion. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung trifft die SPL Philosophie. Der Antrag auf Anerkennung muss trotzdem bei dem SSC Philosophie gestellt werden.

Hinweise zum Formular