Anerkennungen
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Anerkennungen. Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch, bevor Sie einen Antrag stellen.
Quicklinks
Was ist eine Anerkennung?
Wenn Sie eine Leistung in einem anderen Studium und/oder an einer anderen Universität erbracht haben, können Sie diese Leistung für Ihr Studium an der Universität Wien verwenden. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistung die Modulziele aus dem Curriculum für Ihr Studium erfüllt.
Wichtig! Wenn Sie eine Leistung in das falsche Modul Ihres Studiums erbracht haben aber immer noch für dasselbe Studium verwenden möchten, ist das keine Anerkennung, sondern eine Umhängung.
Beispiele
Sie haben eine Leistung zu der Vorlesung zur Sprachphilosophie in Ihrem Biologiestudium erbracht und möchten diese Leistung nun für das Philosophiestudium verwenden. Das ist eine Anerkennung.
Sie haben eine Leistung zu der Vorlesung zur Sprachphilosophie im Modul 4 Ihres Philosophiestudiums erbracht und möchten diese Leistung nun für das Philosophiestudium im Modul 3 verwenden. Das ist eine Umhängung.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits für das jeweilige Studium zugelassen sein, in dem die Leistungen anerkannt werden sollen.
- Bei Anerkennungen von ECs gilt: Sie müssen sich bereits über u:space für das entsprechende EC registriert haben.
- Leistungen, die Sie sich anerkennen lassen möchten, dürfen nicht bereits für dasselbe Studium anerkannt worden sein (Verbot der Doppelanerkennung).
- Die anzuerkennenden Leistungen müssen die Modulziele erfüllen, die im jeweiligen Curriculum vorgeschrieben sind.
Rechtliches
- Anerkennungen werden von dem Universitätsgesetz 2002 § 78 geregelt.
- Leistungen, die bereits anerkannt sind, müssen für den Abschluss verwendet werden.
- Leistungen, die bereits anerkannt sind, dürfen nicht umgehängt werden.
Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung?
Anerkennungsanträge sind ausschließlich über den Servicedesk zu stellen.
Bitte übermitteln Sie uns folgende Unterlagen:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular (HINWEISE beachten)
- einen offiziellen Leistungsnachweis für die Leistungen, die zu anerkennen sind (z. B. Sammelzeugnis)
- Lehrveranstaltungsbeschreibungen der Leistungen, die zu anerkennen sind
- Screenshots oder Links von der Website der jeweiligen postsekundären Bildungseinrichtung oder
- das Modulhandbuch/Curriculum des Studiums, in dem die Leistungen erbracht wurden
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Was muss ich beachten?
- Die gesetzliche Frist für die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen beträgt 8 Wochen.
- Sollte Ihr Antrag unvollständig sein oder sollten Korrekturen erforderlich sein, werden Sie vom SSC Philosophie im Ticket im Servicedesk dazu aufgefordert, den Antrag zu vervollständigen und/oder zu korrigieren. Bitte melden Sie sich in diesem Fall so rasch wie möglich zurück.
- Für Anträge, die unvollständig oder fehlerhaft sind und nicht innerhalb der gesetzlichen Bearbeitungsfrist (8 Wochen) korrigiert werden, müssen wir einen negativen Bescheid ausstellen.
- Wir können bereits anerkannte Leistungen aus einem anderen Studium nicht erneut anerkennen. Bitte geben Sie im Antrag stets die ursprüngliche Originalleistung an.
- Das SSC Philosophie hat eine beratende Funktion. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung trifft die SPL Philosophie. Der Antrag auf Anerkennung muss trotzdem bei dem SSC Philosophie gestellt werden.
Was muss ich bei der Anerkennung von Leistungen für das EC oder die AE beachten?
Ein Erweiterungscurriculum (EC) ist eine vorgegebene Lehrveranstaltungskombination. Eine Liste von allen Erweiterungscurricula an der Universität Wien finden Sie hier.
Eine Liste aller Erweiterungscurricula, die von der SPL 18 - Philosophie angeboten werden, finden Sie hier.
Die Alternative Erweiterung (AE) ist eine selbst zusammengestellte Lehrveranstaltungskombination. Sie muss nicht im Voraus genehmigt werden. Sie kann ggf. das Erweiterungscurriculum in Ihrem Studium ersetzen.
Das SSC Philosophie ist nur für die folgenden Anerkennungen zuständig:
- Anerkennungen für die Alternative Erweiterung im BA Philosophie
- Anerkennungen für ein Erweiterungscurriculum der SPL 18 - Philosophie für ein anderes Bachelorstudium
Beachten Sie bitte, dass:
- Sie im BA Philosophie kein EC der SPL 18 - Philosophie absolvieren dürfen; und
- Sie für das jeweilige EC über u:space angemeldet sein müssen, damit die Anerkennung durchgeführt werden kann. Für die Anerkennungen innerhalb Erweiterungscurricula mit Anmeldevoraussetzungen wird die Anmeldung zum EC von dem SSC Philosophie getätigt.
Was muss ich bei Anerkennungen von Leistungen aus Erasmus+ beachten?
Leistungen, die Sie im Rahmen eines Erasmusaufenthalts erbracht haben, sind genau so wie anderen Leistungen lt. §78 UG zu anerkennen.
Zusätzlich zu den Unterlagen, die hier aufgelistet sind, bräuchten wir auch Ihr Learning Agreement als Screenshot. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das korrekte Anerkennungsformular verwenden.
Anerkennungsformular
Hinweise zum Formular
- Bitte vergessen Sie nicht, anzugeben, aus welchem Studium und Universität die Quell-Leistung(en) stammt/stammen, sowie für welches Studium der SPL 18 die Leistungen zu anerkennen sind.
- Bei Anerkennung von Leistungen für ein EC: Geben Sie bitte auf Seite 2 unter "Sollen anerkannt werden für das folgende Studium / EC an der Universität Wien:" den Titel des ECs an! Geben Sie bitte auf Seite 1 neben "Studium und Studienkennzahl:" das Studium an, für welches Sie das EC anerkennen lassen möchten.
- Bei Anerkennung von Leistungen für die AE: Geben Sie bitte das Studium unter "Sollen anerkannt werden für das folgende Studium / EC an der Universität Wien:" an.
- Die LV-Titel der Originalleistung, die ECTS der Originalleistung sowie das Datum der Leistungserbringung müssen mit den Angaben im Leistungsnachweis übereinstimmen. Bitte keine Verkürzungen oder Änderungen vornehmen.
- "SWS/SST" sind die Semesterwochenstunden. 45 Minuten Unterricht pro Woche = 1 Semesterwochenstunde. Die SWS/SST für Lehrveranstaltungen an der Universität Wien sind im Sammelzeugnis bzw. auf u:find vermerkt.
- Der "Modulplanpunkt laut Curriculum" ist ein Untermodul oder ein Modul (falls das jeweilige Modul nicht in Untermodule gegliedert ist) des entsprechenden Curriculums, für das die Leistung anzuerkennen ist. Beispiel: "M-06.2 Ethik VO+L" im BA Philosophie. Bitte geben Sie KEINE Lehrveranstaltungen (z.B. 180000 Einführung in die Musterphilosophie) an. Erweiterungscurricula sind ebenfalls in Studienplanpunkten aufgegliedert!
- Die ECTS, die Sie rechts neben dem "Modulplanpunkt lt. Curriculum" eintragen, bezeichnet wie viele ECTS anerkannt werden. Die maximale Anzahl von ECTS für den Modulplanpunkt ist im Curriculum festgelegt.
- Eine Aufschlüsselung der Modulplanpunkte finden Sie im jeweiligen Curriculum bzw. Übersichtsplan unter den folgenden Links:
- Erweiterungscurricula
- BA Philosophie
- BEd UF Ethik
- BEd UF Psychologie & Philosophie
- MA Philosophie Version 2012
- MA Philosophie Version 2024
- MA Interdisziplinäre Ethik (früher: Ethik für Schule und Beruf)
- MA Interdisziplinäre Ethik neu
- MA EST
- MEd UF Ethik
- MEd UF Psychologie & Philosophie
- MEi:CogSci
- MA Philosophy and Economics
- Doktorat
