Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die am Institut für Philosophie angebotenen Studiengänge. 

Abschluss

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  • Wer kann am Institut für Philosophie MA-Arbeiten betreuen?

    Eine Liste der Betreuungsberechtigten und der Themen, die die jeweiligen Personen betreuen können, finden Sie hier.

  • Wer kommt als Zweitprüfer*in und als Vorsitz für die MA-Abschlussprüfung in Frage?

    Als Zweitprüfer*in kommen nur Personen in Frage, die im aktiven Personalstand der Universität Wien sind und ein Doktoratstudium der Philosophie abgeschlossen haben oder habilitiert sind (Titel, die mit Gewissheit eine Habilitation anzeigen: Priv.Doz. oder Univ-Prof.)

    Als Vorsitz ist eine interne Lehrperson mit Doktorat zu wählen. 

  • Wie melde ich meine Masterprüfung an?

    Nach erfolgreicher Approbation (=positiver Beurteilung) der Masterarbeit können Sie Ihre Masterprüfung anmelden.

    • Um eine Masterprüfung anzumelden, schicken Sie uns das ausgefüllte Formular via Kontaktformular.
    • Den Prüfungstermin koordinieren Sie mit der_dem Erst- und Zweitprüfer_in und, in den Ferien, mit dem Vorsitz selbst.
    • Ihr Prüfungstermin darf nicht früher als 14 Tage nach der Approbation angesetzt sein.

    Das Formular zur Anmeldung finden Sie hier.

  • Was muss ich tun, um mein Studium abzuschließen?

    Detailierte Informationen zum Abschluss Ihres Studiums finden Sie auf unserer Homepage auf den jeweiligen Unterseiten mit dem Titel "Studienabschluss" oder "Studienabschluss und Masterarbeit".

    Bitte achten Sie darauf, dass die Dokumente, die Sie uns schicken, vollständig sind.

Anerkennungen

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  • Können wissenschaftliche Abschlussarbeiten (MA - Arbeiten, Diplomarbeiten) für ein anderes Studium anerkannt werden?

    Nein, wissenschaftliche Abschlussarbeiten können nicht anerkannt werden. Für jedes Studium, das eine wissenschaftliche Abschlussarbeit vorsieht, muss je eine eigene Abschlussarbeit verfasst werden.

  • Anerkennungen Master Ethik

    Informationen und FAQs zur Anerkennung von Leistungen und zu den facheinschlägigen Vorleistungen für den Master Ethik finden Sie hier.

    Bitte beachten Sie die Informationen auf der Website und schicken uns den Anerkennungsantrag bzw. den Antrag auf Genehmigung facheinschlägiger Vorleistungen an das Service Desk.

  • Ich möchte mir eine Leistung aus einem anderen Studium für das Philosophiestudium anrechnen lassen.

    Bitte stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung und übermitteln Sie uns alle relevanten Dokumente an die Service-Mail Adresse anerkennungen.philosophie@univie.ac.at. Alle Informationen zum Stellen eines Antrags auf Anerkennung sowie das Formular finden Sie hier.

    Achtung: Erweiterungscurricula stellen eine Ausnhame dar. Hier kann nur jeweils die SPL, die für das EC zuständig ist, die Leistungen anerkennen.



  • Ich möchte mir eine Leistung aus Philosophie für ein anderes Studium anerkennen lassen.

    Wenn Sie sich eine im Philosophiestudium absolvierte Leistung für ein anderes Studium anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an das SSC der anderen Studienrichtung.

    Achtung: Erweiterungscurricula stellen eine Ausnahme dar. Hier kann nur jeweils die SPL, die für das EC zuständig ist, die Leistungen anerkennen.



  • Ich möchte Lehrveranstaltungen als EC für ein anderes Studium verwenden.

    Wenn Sie Lehrveranstaltungen, die Sie innerhalb Ihres Philosophiestudiums bereits absolviert haben, für das EC verwenden wollen, füllen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung aus und geben in dem Feld "Soll anerkannt werden für folgendes Studium" das entprechende EC an (zb. EC Ethik). Bitte achten Sie auch darauf, sich vor dem Stellen eines Antrags auf Anerkennungen im u:space für das EC zu registrieren (Lehrveranstaltungen -> Erweiterungscurricula-> Neues EC registrieren). Senden Sie uns den Antrag auf Anerkennung an die Service-Mail-Adresse anerkennungen.philosophie@univie.ac.at

    Alle Informationen zur Anerkennung sowie das Formular finden Sie hier.

  • Ich möchte mir Lehrveranstaltungen als Alternative Erweiterung anerkennen lassen.

    Bitte stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung und geben in dem Feld "Soll anerkannt werden für das folgende Studium" "Alternative Erweiterung" an. Übermitteln Sie den Antrag samt aller relevanten Dokumente an die Service-Mail Adresse anerkennungen.philosophie@univie.ac.at.

    Informationen zur Anerkennung finden Sie hier.

    Informationen zur Alternativen Erweiterung finden Sie hier.

  • Darf ich eine Leistung im selben Studium zweimal verwenden?

    Nein. Es ist nicht zulässig, eine Lehrveranstaltung für zwei Studienplanpunkte innerhalb desselben Studiums zu verwenden. Es ist ebenso nicht zulässig, zwei Lehrveranstaltungen mit dem selben Titel und der selben Lehrperson zu absolvieren.

Anmeldesystem

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  • Wie funktioniert das Anmeldesystem der Uni Wien?

    Alle allgemeinen Informationen zum Anmeldesystem sowie eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie hier.

  • Wann ist die Anmeldephase?

    Aktuelle Informationen zu den Anmeldephasen finden Sie unter Fristen &Termine.

  • Anmeldung zu Vorlesungen

    Für Vorlesungen melden Sie sich nicht über die Anmeldephase der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen an, sondern registrieren sich im Laufe des Semesters über den Link im Eintrag auf u:find („Anmelden“, „selbstständig einschreiben“). Mit der Registrierung bekommen Sie Zugriff zur Lernplattform Moodle. Für die Vorlesungsprüfung müssen sie sich gesondert anmelden (ab 2 Wochen vor dem Termin).

    Die Registrierung wird von den Lehrenden selbst freigeschalten sobald der Moodle Kurs bereit ist, üblicherweise bis zur ersten Einheit. Sollten Sie sich bis dahin noch nicht registrieren können, melden Sie dies der LV Leitung. Falls die Registrierung nur bei Ihnen nicht funktioniert, kann Sie (nur) die Lehrperson manuell freischalten.

  • Wann kann ich mich für Prüfungen an/abmelden?
    • Anmeldung: bis 72 Stunden vor der Prüfung
    • Abmeldung: bis 24 Stunden vor der Prüfung
    • Achtung: für die beiden STEOP-LVen gilt eine 7-Tagesfrist, da es sich dabei um große Modulprüfungen handelt.

    Wenn Sie Probleme bei der Anmeldung haben, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig, innerhalb der Anmeldefrist, via Kontaktformular. Nachmeldungen außerhalb der Anmeldefrist sind nicht möglich.

  • Fragen zum Punktesystem

    Alle Informationen zum Punktesystem finden Sie hier.

  • Ich möchte die Gruppe tauschen.

    Sie können selbstorganisiert die Gruppe wechseln. Bitte sprechen Sie sich mit ihren Mitstudierenden ab und geben der LV Leitung in der ersten Einheit (!) Bescheid mit wem sie Gruppe wechseln wollen. Die Lehrenden werden dann in der dritten Semesterwoche alle Gruppenummeldungen gesammelt ans SSC weiterleiten.

  • Es gibt technische Probleme bei der Anmeldung.

    Bitte melden Sie sich soweit Sie kommen selbst über u:find an (bis „angelegt, Voraussetzungsprüfung“) und schreiben uns dann eine Liste der LVn/Prüfungen (LV-Titel, LV-Nummer). Wir können Ihre Vormerkung dann manuell freischalten.

    Bei Anmeldungen zu prüfungsimmanenten LVn vergeben Sie bitte bereits Punkte und achten auf die richtige Auswahl des Studienplanpunkts.

  • Ich habe mich für den falschen Studienplanpunkt angemeldet.

    Wenn Sie sich für den falschen Studienplanpunkt angemeldet haben, die LV aber auf u:find für den von Ihnen gewünschten Punkt kodiert und nicht Teil einer Voraussetzungskette ist, lassen Sie die LV nach Absolvierung bitte im falschen Modul stehen und tragen sie beim Ausfüllen des Abschlusspasses, den Sie am Ende des Studiums abgeben müssen, korrekt ein. Bitte beachten Sie, dass Leistungen ausschließlich für jene Module verwendet werden können, für die sie auf u:find (blaue Schrift) kodiert sind und nicht für jene, die auf u:space angezeigt werden! Sollten Sie sich also für einen Studienplanpunkt angemeldet haben, für den die LV laut u:find nicht kodiert ist, können Sie die Leistung nicht für diesen Studienplanpunkt verwenden.

Doktorat

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  • Wo finde ich Infos zum Doktorat an der Universität Wien?

    Einen umfassenden Überblick über den Ablauf des Doktoratsstudiums an der Universität Wien, finden Sie hier.

  • Wo finde ich Infos zum Doktoratsstudium Philosophie?

    Die wichtigsten Infos finden Sie hier.

     

  • Wo finde ich Infos zum Curriculum des Doktoratsstudiums Philosophie?

    Das Curriculum finden Sie hier.

  • Wo kann ich mich für das Doktoratsstudium Philosophie inskribieren?

    Alle Infos zur Zulassung finden Sie hier.

  • Welche Personen am Institut für Philosophie sind betreuungsberechtigt?
  • Welche Förderungen gibt es im Doktorat seitens der Universität Wien?
  • Wo finde ich allgemeine Infos zur FÖP?

    Allgemeine Informationen zum Ablauf des Doktorats und somit auch zur FÖP finden Sie hier.

  • Wo sehe ich die aktuellen FÖP Termine?

    Sie finden alle aktuellen FÖP Termine hier.

  • Kann ich bei einer FÖP zuhören?

    Ja, die FÖP ist eine öffentliche Präsentation, bei der alle Mitglieder der Fakultät zuhören können. Beachten Sie für Termin, Uhrzeit und Ort den Aushang. Im Wintersemester 2020/21 finden FÖPs Corona bedingt digital statt. Für den Link zur Online Konferenz wenden Sie sich bitte an doktoratsstudium.philosophie@univie.ac.at

  • Wo kann ich mich für die FÖP anmelden?

    Um sich zur FÖP anzumelden, reichen Sie bitte alle Unterlagen fristgerecht unter doktoratsstudium.philosophie@univie.ac.at.

    Alle wichtigen Informationen zur FÖP am Institut für Philosophie finden Sie hier.

  • Wann muss ich die FÖP absolvieren?

    Laut studienrechtlichem Teil der Satzung müssen Doktorandinnen bis spätestens Ende des ersten Studienjahres ihr Exposé präsentieren und Thema und Betreuung genehmigen lassen. Eine positiv absolvierte FÖP ist Voraussetzung für Ihre Dissertationsvereinbarung und für den weiteren Verlauf Ihres Doktoratsstudiums.

  • Wozu dient der Fortschrittsbericht?

    Erstens dokumentieren diese Berichte den Fortschritt eines Dissertationsprojekts, wodurch sowohl für DoktorandInnen wie auch BetreuerInnen sichergestellt wird, dass ein kontinuierliches, zielgerichtetes Arbeiten am Dissertationsvorhaben stattfindet. Zweitens halten Fortschrittsberichte Änderungen fest, die sich im Laufe des Dissertationsstudiums als notwendig erweisen und zum Zeitpunkt des Abschlusses der Dissertationsvereinbarung noch nicht vorhersehbar waren. Wir bitten Sie, Ihre Fortschrittsberichte am SSC unter doktoratsstudium.philosophie@univie.ac.at einzureichen.

  • Wie oft muss ich Fortschrittsberichte einreichen?

    Laut Satzung sind Studierende nach absolvierter FÖP und unterschriebener Dissertationsvereinbarung, dazu angehalten, in regelmäßigen Abständen, aber zumindest jährlich, einen Fortschrittsbericht zu verfassen und einzureichen.

     

  • Wo finde ich das Formular für den Fortschrittsbericht?

    Die Formulare für Fortschrittsberichte finden Sie, wie alle anderen Formulare, auf der Seite des DoktorandInnenzentrums.

  • Wo finde ich Informationen zur Dissertationsvereinbarung?

    Alle Informationen und das Formular zur Dissertationsvereinbarung finden Sie hier.

    Bitte denken Sie daran, dass Sie in Ihrem Studium 24 ECTS Punkte erbringen und daher auch in Ihrer DV vereinbaren müssen.

  • Wo finde ich Informationen zu Anerkennungen?

    Für extern erbrachte Leistungen können Sie mit diesem Formular einen Antrag auf Anerkennung stellen.

    Weitere Informationen zu Anerkennungen finden Sie hier.

    Bitte reichen Sie Ihre Anerkennung für das Doktorat unter doktoratsstudium.philosophie@univie.ac.at ein.

  • Wo finde ich Informationen zu kumulativen Dissertationen?

    Alle wichtigen Informationen zu kumulativen Dissertationen finden Sie hier.

  • Was muss ich vor der Einreichung meiner Dissertation beachten?

    Überprüfen Sie,

    •  ob Sie alle Leistungen laut DV erbracht haben bzw. anerkannt bekommen haben, im Falle von externen Leistungen.
    •  ob Sie Ihre Fortschrittsberichte eingereicht haben.
    • ob auf Ihrem Titelblatt alle angemeldeten BetreuerInnen angeführt sind.

     

  • Welche Formulare benötige ich zur Einreichung?

    Alle notwendigen Formulare finden Sie hier:https://doktorat.univie.ac.at/doktoratsablauf/abschlussphase/einreichen-und-begutachtung/

    Weiter ist eine unterschriebene HOPLA Hochladebestätigung notwendig.

  • Wie viele Printexemplare müssen am SSC eingereicht werden?

    Drei gebundene Exemplare müssen am SSC eingereicht werden. Bitte bedenken Sie, dass die gebundenen Exemplare sich nicht von der digitalen Version auf HOPLA unterscheiden dürfen

  • Wer entscheidet über die Begutachtung?

    Die/der DSPL trifft eine Vorentscheidung, welche GutachterInnen vom SSC angefragt werden sollen. Sobald das SSC zwei Zusagen hat, werden diese Vorschläge an das Büro Studienpräses übermittelt. Erst nach dessen Einverständnis, wird die Dissertation zur Begutachtung übermittelt.
    Bitte achten Sie darauf, dass ausschließlich das SSC in Kontakt mit den GutachterInnen tritt!

  • Wie lange dauert der Begutachtungsprozess?

    Nachdem die Dissertation übermittelt wird, haben GutachterInnen 4 Monate Zeit ein Gutachten zu verfassen.

  • Wo melde ich mich zur Defensio an?

    Nachdem Sie mit der DSPL und Ihren GutachterInnen einen Termin vereinbart haben, können Sie sich spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin unter dem Kontaktformular des SSC Philosophie für Ihre Defensio anmelden.

     

    Die notwendigen Formulare finden Sie hier:


     

     

  • Wo finde ich die notwendigen Formulare?

    Alle notwendigen Formulare zum Doktorat finden Sie hier.

     

Fragen zum Stand der Bearbeitung

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  • Bearbeitungsfristen

    Die MitarbeiterInnen des SSCs Philosophie sind bemüht, Ihre Anliegen zeitnah zu bearbeiten. Wir bitten dennoch um etwas Geduld, sollte es zu Verzögerungen kommen. Bevor Sie uns mit Fragen zum Stand der Bearbeitung kontaktieren, beachten Sie bitte die studienrechtlich vorgeschriebenen Fristen, innerhalb derer Ihre Anliegen bearbeitet werden müssen. Sollte diese Frist schon verstrichen sein, schreiben Sie uns bitte eine Mail über das Kontaktformular.

    Studienrechtlich festgelegte Fristen für die Bearbeitung von Anträgen:

    • Anerkennung: 2 Monate
    • Facheinschlägige Vorleistungen: 1 Monat
    • Unterstellungen: 3 Monate
    • Abschlussunterlagen: 1 Monat
    • Prüfungspass: 1 Monat
    • Begutachtungsfrist Masterarbeit: 2 Monate
    • Eintragung von Noten: 1 Monat

     

     

Prüfungen

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  • An- und Abmeldefristen Prüfungen
    • Anmeldung: bis 72 Stunden vor der Prüfung
    • Abmeldung: bis 24 Stunden vor der Prüfung
    • Achtung: für die beiden STEOP-LVen gilt eine 7-Tagesfrist, da es sich dabei um große Modulprüfungen handelt.

    Wenn Sie Probleme bei der Anmeldung haben, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig, innerhalb der Anmeldefrist, via das Service Desk. Nachmeldungen außerhalb der Anmeldefrist sind nicht möglich.

  • Fragen zum Ablauf einer Prüfung

    Bei Fragen zum Ablauf einer Prüfung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Lehrperson.

  • Fragen zur Lateinergänzungsprüfung

    Für den BA Philosophie ist Latein als Zusatzqualifikation vorgeschrieben. Die Prüfung darf nicht als letzte Prüfung im Studium absolviert werden. 

Status bei LV-Anmeldungen

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  • Was bedeutet "vorgemerkt"?

    Der Status "vorgemerkt" bedeutet, dass Sie sich grundsätzlich für die Lehrveranstaltung angemeldet haben. Aufgrund der beschränkten Zahl der Teilnehmenden ist allerdings noch nicht sicher, ob Sie auch tatsächlich einen Fixplatz bekommen. Erst nach Ende der Anmeldefrist (=Zuteilungslauf) werden die Plätze den Studierenden zugeteilt – der Status ändert sich auf "angemeldet" oder "Warteliste".

  • Was bedeutet "angelegt"?

    Der Status "angelegt" tritt im u:space auf, wenn die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung noch unvollständig ist. Dies kann der Fall sein, wenn noch nicht alle Schritte der Anmeldung ausgeführt wurden oder wenn beispielsweise bestimmte Voraussetzungen für die Anmeldung nicht erfüllt sind.

    Vorsicht: Datensätze in diesem Status werden beim Zuteilungslauf nicht berücksichtigt!

  • Was bedeutet "in Bearbeitung"?

    Der Status "in Bearbeitung" bedeutet, dass der Platz-zuteilungs-Prozess gerade im Gange ist. Das kann einige Stunden dauern. In dieser Zeit können Sie keine Änderungen vornehmen.

  • Was bedeutet "auf Warteliste"?

    Der Status "auf Warteliste" tritt auf, wenn Sie keinen Platz in der LV erhalten haben. Falls sich andere Studierende abmelden, ist es möglich, dass Sie "nachrücken" und doch noch einen Platz erhalten.

    Auf jedem Fall empfehlen wir in der ersten Einheit der gewünschten Lehrveranstaltung anwesend zu sein. In vielen Fällen werden dort Studierende – auch mit hohen Wartelistenplätzen – nachgereiht.

    Hinweis: Wer für eine Lehrveranstaltung nur einen Wartelistenplatz erhält, erhält die gesetzten Punkte im Folgesemester für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen des gleichen Studienplanpunktes gutgeschrieben. Alle Informationen dazu finden Sie unter Anmeldesystem.

  • Was bedeutet "angemeldet"?

    Der Status "angemeldet" bedeutet, dass Ihnen ein Fixplatz in einer Lehrveranstaltung zugewiesen wurde.

  • Was bedeutet "Alternative erhalten"?

    Der Status "Alternative erhalten" bedeutet, dass Sie zwar keinen Platz in der von Ihnen gewünschten Lehrveranstaltung (LV) erhalten haben, aber an einer für den Studienplanpunkt alternativen LV teilnehmen können. Die LV-Anmeldung ist erfolgt.

    Vergessen Sie bitte nicht, sich ggf. wieder abzumelden, da Sie mit einer erfolgten Anmeldung auch bewertet werden müssen.

Studienberatung

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  • Ich möchte mich beraten lassen.

    Wenn Sie sich persönlich beraten lassen wollen, können Sie in die für Ihr Anliegen passende Sprechstunde kommen. Die Sprechstundenzeiten finden Sie hier.

Umhängen von Leistungen/Prüfungspass

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  • U:space Prüfungspass/ U:find

    Bitte beachten Sie, dass nur die Angaben im Vorlesungsverzeichnis (U:Find) verbindlich sind. Die Möglichkeit, sich für ein Modul im U:Space anzumelden, garantiert nicht, dass die LV auch tatsächlich für dieses Modul kodiert ist. Sollten Sie eine LV absolviert haben und im Nachhinein bemerken, dass diese nicht für Ihr Studium oder nicht für den gewünschten Studienplanpunkt kodiert ist, kontrollieren Sie bitte, ob Sie die Leistung für etwas anderes (zb. ein anderes Modul) verwenden können. Leider ist es uns nicht möglich, Leistungen entgegen der im Vorlesungsverzeichnis angegebenen Zuordnungen umzuhängen. 

  • Ich möchte Leistungen in andere Module verschieben
    • Wenn es sich um Leistungen handelt, die verschoben werden müssen, um eine Voraussetzungskette einzuhalten, kontaktieren Sie uns bitte. Eine Voraussetzungskette findet sich zum Beispiel im BA Philosophie: Die Module 1-3 sind Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus den höheren Modulen. Sind Leistungen falsch zugeordnet, können Sie sich nicht korrekt für andere Lehrveranstaltungen anmelden. In diesem Fall ist ein Umhängen der falsch zugeordneten Leistung(en) notwendig.
    • Wenn es sich um Leistungen handelt, die nicht Teil einer Voraussetzungskette sind (zb. im MA Philosophie oder in den Modulen 4-17 im BA Philosophie), lassen Sie die falsch zugeordnete Leistung vorerst stehen. Am Ende des Studiums, wenn Sie den Abschlusspass manuell ausfüllen, ordnen Sie die Leistungen selbst korrekt zu. Achtung: Die Angaben im Abschlusspass müssen mit den Angaben im u:find übereinstimmen! Um den Überblick zu behalten, empfiehlt es sich, schon seit Beginn des Studiums einen eigenen, manuell auszufüllenden Prüfungspass zu führen und die Modulzuordnung vor Eintragung der Leistung im u:find zu kontrollieren.

Unterstellungen

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  • Werde ich, wenn das Diplomstudium PP am 30.04. ausläuft, automatisch auf das neue Bachelorcurriculum BEd PP umgestellt?

    Nein, Sie werden nicht automatisch unterstellt! Wenn Sie Ihr PP-Studium im Bachelor/Master PP fortsetzen wollen, müssen Sie im SSC Ihres erstgereihten Unterrichtsfaches einen Antrag auf Unterstellung einreichen!

     

     

  • Bis wann muss ich den Antrag auf Unterstellung einreichen, damit ich mein Studium UF PP an der Universität Wien fortsetzen kann?

    Sie können vor dem 30.04 oder nach dem 30.04. bis spätestens 31. Mai 2021 umsteigen.

    Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt noch im SS21 umsteigen müssen, wenn Sie das UF PP an der Universität Wien weiterhin studieren möchten. Da das Studium seit WS20 an der Universität Wien stillgelegt ist, müssen Sie bis spätestens 31. Mai 2021, idealerweise aber so schnell wie möglich nach dem 30. April 2021 umsteigen.

    Nach 31. Mai ist eine Unterstellung für das PP-Studium an der Universität Wien nicht mehr möglich!

  • Was passiert, wenn ich die Unterstellung nicht fristgerecht beantrage?

    Da der Studiengang UF PP nicht weitgeführt wird, bedeutet dies die Beendigung des Studiums ohne Abschluss und ohne Möglichkeit, das Studium PP an der Universität in den Folgesemstern wiederaufzunehmen. 

  • Muss ich auch einen Antrag auf Unterstellung stellen, wenn ich das PP-Studium als Erweiterungsstudium betreibe?

    Ja, unbedingt! Auch Studierende, die ihr PP-Studium als Erweiterungsstudium im Diplom betreiben, müssen jetzt unterstellt werden. 

  • Wie beantrage ich eine Unterstellung?

    Eine Anleitung, sowie alle notwendigen Formulare, finden Sie unter hier

  • Wie lange dauert die Anerkennung meiner Leistungen für das BEd PP – Studium, wenn ich das Ansuchen um Anerkennung gestellt habe?

    Das SSC hat rechtlich eine Frist von 12 Wochen, um Ihre Leistungen für das neue Studium anzuerkennen. Wir bemühen uns, Ihre Anträge ohne Ausschöpfung dieser langen Frist und so schnell wie möglich zu bearbeiten. Wir bitten Sie aber um Geduld und Verständnis: Eine Überstellung der Leistungen ist sehr aufwendig und es steigen derzeit viele Dutzend Studierende gleichzeitig mit Ihnen um. 

  • Bekomme ich, wenn die Leistungen alle erfolgreich übertragen sind, gleich mein BA-Abschlusszeugnis?

    Nein, das Studienabschlussprozedere ist unabhängig von der Unterstellung Ihrer Leistungen auf reguläre Art und Weise in die Wege zu leiten. Alle Informationen dazu finden Sie hier

  • Werde ich automatisch ins MEd – PP- Studium inskribiert, wenn ich den BEd-PP erfolgreich abgeschlossen habe?

    Nein, Sie müssen wie für alle anderen Studien auch in diesem Fall aktiv eine Zulassung für das MEd-PP-Studium beantragen, sobald Sie das BEd-PP-Studium abgeschlossen haben. Da es sich beim MEd PP um ein auf das BEd-PP Studium direkt aufbauendes Studium handelt, ist eine tagesaktuelle Zulassung möglich, d.h. die Zulassung kann ganzjährig vollzogen werden und ist nicht an die offiziellen Zulassungsfristen gebunden.

  • Kann ich schon/weiterhin Lehrveranstaltungen für mein Masterstudium PP besuchen, obwohl ich noch auf meinen Abschluss des BEd PP warten muss?

    Wenn Sie im SS21 für Lehrveranstaltungen angemeldet sind, die dem Masterstudium PP zugehörig sind, können Sie diese Lehrveranstaltungen auch abschließen, so sie durchgängig inskribiert sind. Für das WS21 ist eine Anmeldung zu LVen im MEd-PP – Studium nur möglich, wenn Sie das BEd PP-Studium erfolgreich abgeschlossen haben und für das MEd-PP-Studium inskribiert sind.

     

     

  • Welche Leistungen aus dem Diplomstudium kann ich mir für den Bachelor anrechnen lassen?

    Für den Umstieg in den Bachelor gibt es eine Anerkennungsverordnung, die genau regelt, welche Veranstaltungen aus dem Diplomstudium LA PP für den Bachelor LA PP verwendet werden können. Diese Anerkennungsverordnung ist verbindlich: Es können prinzipiell nur diese Prüfungsleistungen aus dem Diplomstudium PP anerkannt werden, die dort gelistet sind, und die absolvierten Prüfungsleistungen können nur für jene Modulpunkte im BEd PP anerkannt werden, für die sie gemäß der Anerkennungsverordnung vorgesehen sind.

  • Für den Studienplanpunkt "Klinische Psychologie" gibt es laut Anerkennungsverordnung kein Äquivalent, welche Veranstaltung kann ich mir dafür anerkennen lassen?

    Die Anerkennungsverordnung gibt darüber Auskunft, welche Veranstaltungen aus dem Diplomstudium für welchen Studienplanpunkt im BEd PP anrechenbar sind. Für UF PP 04.1 VO Klinische Psychologie gibt es, wie der Anerkennungsverordnung indirekt zu entnehmen ist – sie scheint darin gar nicht auf –, kein Äquivalent im Diplomstudium. Die VO Klinische Psychologie muss also für UF PP 04.1 Klinische Psychologie noch eigens im BEd PP absolviert werden.

  • Was muss ich im Wahlbereich beachten?

    Für den Wahlbereich können Sie sich alle Lehrveranstaltungen aus Psychologie und/oder Philosophie anerkennen lassen, die die Anerkennungsverordnung für den Wahlbereich vorsieht. Prüfungsleistungen im Wahlbereich für das UF Psychologie und Philosophie müssen jedenfalls aus den Fächern Psychologie oder Philosophie selbst sein. Prüfungsleistungen aus fachfremden Disziplinen werden im BEd PP nicht anerkannt.

    Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie sich insgesamt - für beide Unterrichtsfächer zusammen - maximal 10 ECTS anerkennen lassen können!

     

     

  • Kann ich mir die Bachelorarbeit anerkennen lassen?

    Eine im Diplomstudium verfasste Seminararbeit kann zur Bachelorarbeit aufgewertet werden, 1. sofern die Seminararbeit den Anforderungen an eine Bachelorarbeit entspricht und 2. das zur BA-Arbeit zugehörige Seminar für UF PP 05.3 oder UF PP 08.2 oder UF PP 09.2 (siehe Curriculum) anerkannt werden kann.

  • Welche Note bekomme ich auf meine BA-Arbeit?

    Wir beurteilen die Arbeit freilich nicht eigens noch einmal neu. Sie erhalten auch für die BA-Arbeit jene Note, die Ihnen der/die Lehrende für das Seminar gegeben hat, in dem Sie die Seminararbeit verfasst haben.

  • Wie gehe ich vor, wenn ich mir eine Seminararbeit als BA-Arbeit anerkennen lassen möchte?

    Bitte teilen Sie es uns beim Einreichen Ihres Ansuchens um Anerkennung im Rahmen der Unterstellung schriftlich mit, wenn Sie für UF PP05.3 oder UF PP 08.2 oder UF PP 09.2 ein Seminar besucht und darin eine Seminararbeit verfasst haben, die wir als Bachelorarbeit anerkennen können.

    1. Machen Sie einen Vermerk „*BA-Arbeit“ bei dem dazugehörigen Seminar im Anerkennungsformular.
    2. Schicken Sie uns die Seminararbeit als PDF im Anhang mit.

    Wir überprüfen, ob die Arbeit hinsichtlich Umfang und Form den Anforderungen an eine BA-Arbeit entspricht, und tragen sie, wenn alles in Ordnung ist, als BA-Arbeit ein.  

  • Kann ich mir auch Veranstaltungen anerkennen lassen, die nicht in der Anerkennungsverordnung angeführt sind?

    Jein. Prinzipiell sind Sie an die Anerkennungsverordnung gebunden. Einzige Ausnahme: Wenn Sie im Zuge der Wahlfächer oder im Interessensmodul im Diplomstudium eine Prüfungsleistung oder mehrere Prüfungsleistungen absolviert haben, die im Curriculum des BEd PP als Pflichtfächer vorgesehen sind, können Sie sich diese für Pflichtfächer im BEd PP anerkennen lassen. Ob eine Veranstaltung auch für ein Pflichtfach im BEd PP-Curriculum zuordenbar ist, können Sie den Kodierungen bei der Veranstaltung in u:find entnehmen! Z.B. Wenn Sie EC VO Klinische Psychologie als Wahlfach im Diplomstudium absolviert haben, können Sie sie nun, wenn sie in u:find auch für UF PP 04.1 kodiert ist, für UF PP 04.1 anerkannt bekommen.

    Achtung: Diese Leistungen, die nicht in der Angerkennungsverordnung angeführt sind, müssen per Anerkennungsbescheid anerkannt werden. Leistungen, die außertourlich zusätzlich für das BEd-PP-Studium anerkannt werden sollen, sollen daher auf diesem Formular angegeben und zusammen mit den anderen Unterlagen für die Unterstellung eingereicht werden. 

Zulassung/Schließen des Studiums

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  • Fragen betreffend die Zulassung, die u:card oder den Studienbeitrag.

    Bei allgemeinen Fragen betreffend Zulassung, die u:card oder den Studienbeitrag wenden Sie sich bitte an das Team Studienservice und Lehrwesen: https://studieren.univie.ac.at/index.php?id=29578.

  • Vorausleistungen/Auflagen

    Wenn Sie zu einem Masterstudiengang am Institut für Philosophie zugelassen werden wollen, kann es sein, dass Sie je nach Vorstudium Vorausleistungen für die Zulassung erbringen müssen und nach der Zulassung Auflagen im Ausmaß von maximal 30 ECTS im Laufe Ihres Studiums absolvieren müssen. Bei fachgleichem Studium (BA Philosophie) erfolgt die Zulassung tagesaktuell über u:space. Sie müssen keine weiteren Auflagen erfüllen. Sollten Sie sich für den Master Philosophie interessieren, finden Sie weitere Informationen im Master Access Guide.

    Für allgemeine Fragen zur Zulassung oder zum Bearbeitungsstand, wenden Sie sich bitte an das Team Studienservice und Lehrwesen: https://studieren.univie.ac.at/index.php?id=29578

  • Ich möchte mein Studium schließen lassen.

    Wenn Sie Ihr Studium beenden möchten, wenden Sie sich bitte an das Team Studienservice und Lehrwesen: https://studieren.univie.ac.at/index.php?id=29578