Fristen & Termine

Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zu aktuellen Fristen und Terminen. Das Wintersemester beginnt immer am 1. Oktober, das Sommersemester am 1. März. 

"Restplätze" für Lehrveranstaltungen

Nach Ende der ersten, allgemeinen Anmeldephase, gibt es jedes Semester eine zweite Anmeldephase, in der Restplätze vergeben werden. Genauere Informationen und eine Liste der Lehrveranstaltungen finden Sie unter Aktuelles.

Anmeldephase für pi LV

für das Wintersemester 2024/2025

  • Erste Anmeldephase (Hauptanmeldephase): 09.09.2024, 10:00 Uhr bis 15.09.2024, 23:59
  • Zweite Anmeldephase (Restplatzvergabe):  24.09.2024, 10:00 bis 29.09.2024, 23:59
  • Abmeldungen sind bis zum 10.11.2024, 23:59 möglich.

Allgemeine Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie im Lehramtsstudium PP und Lehramtsstudium Ethik die unterschiedlichen Anmeldefristen für: 

  • einige LVen im Bereich Psychologie, 
  • ihr zweites Unterrichtsfach,
  • Lehrveranstaltungen der allgemeinen pädagogischen Ausbildung (LehrerInnenbildung)

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen, die von anderen Studienprogrammleitungen angeboten werden, von den oben genannten Anmeldefristen abweichen könnten.

Wintersemester 2024/25

Semester- und Vorlesungsbeginn1. Oktober 2024
Vorlesungsfrei2. November 2024
Weihnachtsferien18. Dezember 2024 bis 6. Jänner 2025
Vorlesungsende31. Jänner 2025
Lehrveranstaltungsfreie Zeit ("Semesterferien")1. bis 28. Februar 2025

Semesterende

28. Februar 2025

Einzahlung Studien/ ÖH-Beitrag & Zulassung

Die Zulassungs- und Einzahlungsfristen finden Sie auf der Website Studieren an der Universität Wien.

An-und Abmeldefristen für LV-Prüfungen

  • Anmeldung zu Prüfungen: bis 3 Tage vor der Prüfung
  • Abmeldung von Prüfungen: bis 24 Stunden vor der Prüfung
  • Ausnahme: für die beiden STEOP-LVen gilt eine 7-Tagesfrist, da es sich dabei um große Modulprüfungen handelt.
  • Wir bitten um Verständnis, dass wir keine verspäteten An- oder Abmeldungen berücksichtigen können.

Bearbeitungsfristen

Studienrechtlich festgelegte Fristen für die Bearbeitung von Anträgen:

  • Anerkennung: 2 Monate
  • Facheinschlägige Vorleistungen: 1 Monat
  • Unterstellungen: 3 Monate
  • Abschlussunterlagen: 1 Monat
  • Prüfungspass: 1 Monat
  • Begutachtungsfrist Masterarbeit: 2 Monate
  • Eintragung von Noten: 28 Tage