Administration

An dieser Stelle finden Sie alle Informationen zu administrativen Abläufen.

Noteneintragung

Alle Lehrenden sind selbst dafür verantwortlich, die Noten für ihre Lehrveranstaltungen über das u:space einzutragen.

Hier finden Sie nützliche Hinweise zur Verwendung von u:space.

Bei Problemen mit der Eintragung einzelner Noten wenden Sie sich bitte an uns via Servicedesk.

 

Bachelorarbeiten

Eine Ausnahme bzgl. der eigenverantwortlichung Noteneintragung sind die zusätzlichen Leistungen für Bachelorarbeiten - diese müssen von den Mitarbeiter_innen des SSC eingetragen werden.

Bachelorarbeiten stellen laut studienrechtlichem Teil der Satzung der Universität Wien keine wissenschaftlichen Arbeiten dar, sondern sind Seminararbeiten mit erweitertem Umfang (weitere Hinweise dazu finden Sie auf der Homepage des SSC unter Wissenschaftliches Arbeiten).

Studierende erhalten zusätzlich 3 ECTS (BA 2011) bzw. 5 ECTS (BA 2017), wenn sie eine Bachelorarbeit verfasst haben, es wird allerdings nicht eigentlich die Arbeit benotet. Die Note und das Prüfungsdatum für das Seminar und die Zusatz-ECTS für Bachelorarbeiten müssen ident sein.

 

Wenn Studierende in Ihrem Seminar eine Bachelorarbeit verfasst haben, leiten Sie diese Information bitte an uns über den Servicedesk weiter.

Vorsicht: Bitte senden Sie uns nicht mehr die Bachelorarbeiten der Studierenden zu. Entsprechend der Bestimmungen der DSGVO dürfen diese nicht am SSC archiviert werden.


Prüfungstermine

Die Lehrenden sind selbständig dafür verantwortlich, dem SSC alle Prüfungstermine vor ihre Vorlesungen bekannt zu geben (auch wenn die Prüfung in der letzten Vorlesungseinheit des jeweiligen Semesters stattfindet).

Nach Bekanntgabe der Termine sucht das SSC passende Räume und legt die Anmeldeinformationen für die Studierenden an. Der Zeitraum zur An- und Abmeldung zu Prüfungen ist am Institut für Philosophie immer ab 14d bis 1d vor dem jeweiligen Termin.

Bitte übermitteln Sie ihre gewünschten Prüfungstermine via Servicedesk.


Beachten Sie bei der Planung der Prüfungstermine auch die studienrechtlichen Bestimmung laut Satzung der Universität Wien:

  • Prüfungstermine müssen mindestens 14d vor dem Termin im Vorlesungsverzeichnung der Universität Wien angekündigt werden.
  • Prüfungstermine sind im Semester der Abhaltung der Lehrveranstaltung nach deren Ende, sowie am Anfang, in der Mitte und am Ende des nächsten Semesters der Lehrveranstaltung festzulegen.
  • Die Festlegung von Prüfungsterminen am Beginn und am Ende der lehrveranstaltungsfreien Zeit ist zulässig; bei der terminlichen Festlegung ist nach Möglichkeit darauf Bedacht zu nehmen, dass den Studierenden kein Nachteil erwächst. Mit Zustimmung der Studierenden können die Prüfungen auch in der übrigen lehrveranstaltungsfreien Zeit erfolgen.
  • Für Fach- und Modulprüfungen sind drei Prüfungstermine (am Beginn, in der Mitte und am Ende) jedes Semester vorzusehen. Für Modulprüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind jedenfalls zwei Prüfungstermine pro Semester vorzusehen (§ 66 Abs. 1a UG)


Lehrveranstaltungsevaluation

Alle Informationen und Dokumente betreffend die Evaluation von Lehrveranstaltungen finden Sie hier.