Studienrecht
In den studienrechtlichen Bestimmungen an österreichischen Hochschulen werden verschiedentlich Grundlagen zur Gestaltung von Curricula, Zulassungsbestimmungen oder z.B. das Prüfungsrecht geregelt. Darüber hinaus werden im Studienrecht die Pflichten, aber auch die Rechte von Studierenden definiert.
Studienrechtliche Bestimmungen sind auf unterschiedlicher rechtlicher Grundlage und mit je unterschiedlicher Reichweite definiert – der sogenannte Stufenbau der Rechtsordnung:
Dieses stellt in Hinblick auf das Studienrecht die oberste Stufe dar: Hier werden allgemeine Regeln festgelegt, die österreichweit Geltung haben. Das Universitätsgesetzt sieht außerdem vor, dass alle Universitäten eine Satzung erlassen müssen.
Die Satzung regelt u.a. studienrechtliche Bestimmungen in Hinblick auf die gesamtuniversitären Abläufe, spezifiziert diese oder regelt deren Verfahren. Darüber hinaus kann die Satzung vorsehen, dass bestimmte studienrechtliche Belange delegiert werden können – beispielsweise an die Studienprogrammleitungen. Mit studienrechtlicher Relevanz können also weiters sein:
- Verordnungen, Richtlinien und Mitteilungsblätter des Rektorats
- Verordnungen, Richtlinien und Mitteilungsblätter des Senats
- Verordnungen und Richtlinien der Studienprogrammleitung
Das studienrechtlich zuständige Organ für Studierende ist in erster Linien die Studienprogrammleitung der jeweiligen Studienrichtung, auf der darüber liegenden Ebenen das Büro Studienpräses (die_der Studienpräses agiert universitätsweit).