Anerkennungen

Auf der folgenden Seite finden Sie allgemeine Informationen rund um das Thema Anerkennungen. Weitere Hinweise zu den Kriterien für die Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie auch auf der Homepage des Büro Studienpräses. Informationen betreffend die Anerkennung von Leistungen für das Masterstudium Ethik für Schule und Beruf finden Sie hier. Informationen betreffend die Anerkennung von Leistungen für das Unterrichtsfach Ethik finden Sie hier.

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie bei den FAQs

Änderungen im Studienrecht ab Wintersemester 2022/23

Mit 01.10.2022 treten die neuen Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen in Kraft (Universitätsgesetz § 78).

Alle Informationen finden Sie hier. 

Allgemeine Informationen

Was ist eine Anerkennung?

Wenn Sie Leistungen (zb. in der Form von Prüfungen an einer Universität) erbracht haben, können Sie beantragen, dass diese für Ihr momentanes Studium anerkannt werden, falls die erlangten Lernergebnisse den in Ihrem Curriculum definierten Lernzielen des jeweiligen Studienplanpunkts nachweisbar entsprechen. Die Entscheidung trifft die Studienprogrammleitung Philosophie.

Eine Übersicht über die Arten von Leistungen, die für eine Anerkennung in Frage kommen, finden Sie hier: Anerkennungen (univie.ac.at)

Was ist keine Anerkennung? 

Wenn Sie bemerken, dass in U:SPACE bestimmte Lehrveranstaltungen/Prüfungsleistungen falsch zugeordnet sind und Sie die Leistung in das richtige Modul bzw. den richtigen Studienplanpunkt oder zur richtigen Studienkennzahl „schieben“ oder „umhängen“ möchten, dann handelt es sich hierbei um keine Anerkennung. Diese Art von Änderungen und Korrekturen, also das „Neu-Zuweisen“ zu Modulen bzw. Studienplanpunkten, bezeichnen wir als „umhängen“. In vielen Fällen können Sie Leistungen aber selbst in U:SPACE bestimmten Studienplanpunkten zuweisen. Dabei ist es wichtig, dass die Lehrveranstaltungen/Leistungen richtig kodiert werden. Die richtige Kodierung (= „Zugehörigkeit“ zu einem bestimmten Modul/Studienplanpunkt) von Lehrveranstaltungen können Sie in U:FIND überprüfen (Achtung: nicht in U:SPACE; dort stehen in der Regel mehrere bzw. andere Möglichkeiten zur Auswahl, wodurch es oft zu den Zuordnungsfehler kommt, die Sie mitunter gerade korrigieren möchten.) Wenn Sie Leistungen die relevant für Ihre Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldung sind nicht selbst umhängen können wenden Sie sich bitte via SSC Kontaktformular auf unserer Website an das SSC. 

 

 Was ist bei Anerkennungen zu beachten?

  • Aufrechte Zulassung
  • Für Erweiterungscurricula Registrierung über u:space
  • Leistungen, die bereits für ihr Studium anerkannt wurden dürfen nicht innerhalb des selben Studiums nochmals anerkannt werden.
  • Anerkennungen gelten und können nachdem der Anerkennungsbescheid rechtskräftig geworden ist nicht rückgängig gemacht werden.
  • Leistungen, die für bestimmte Modulpunkte anerkannt wurden, müssen für den Abschluss auch genau für diese Modulpunkte eingereicht werden. Anerkennungen können nicht rückgängig gemacht werden. Einmal per Bescheid anerkannte Prüfungsleistungen können nicht mehr in ein anderes Modul verschobenen und nicht durch andere Lehrveranstaltungen ersetzt werden. Lassen Sie sich Leistungen daher nur dann anerkennen, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass Sie die Leistung auch so für den Abschluss verwenden wollen.
  • Einreichungen müssen schriftlich unter Verwendung des Formulars über den Servicedesk erfolgen.

 

 

Stellung eines Antrags auf Anerkennung

Einreichung des Antrages auf Anerkennungen

  • Füllen Sie dafür das Formular für den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistung elektronisch aus. Vermeiden Sie es Anträge handschriftlich auszufüllen, da das die Lesbarkeit beeinträchtigt und eine Bearbeitung des Antrags erschwert. Das korrekt ausgefüllte Formular mitsamt der relevanten Beilagen übermitteln Sie uns bitte über den Servicedesk.
  • Beachten Sie, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags unbedingt eine Originalunterschrift notwendig ist. Dies hat rechtliche Gründe.
  • Je nach Art der Leistung können unterschiedliche Unterlagen oder Dokumente als Beilage zu dem ausgefüllten Formular auf Anerkennung verlangt werden:
    • Bei Leistungen die Sie an der Universität Wien erbracht haben, legen Sie bitte ein Sammelzeugnis bei und markieren Sie im Sammelzeugnis die Lehrveranstaltungen / Leistungen die Sie sich anerkennen lassen möchten (z.B. mit einem Leuchtstift). Eventuell ist auch ein Ausdruck der Lehrveranstaltungsbeschreibung aus u:find hilfreich.
    • Bei Lehrveranstaltungen anderer bzw. fremdsprachiger Hochschulen legen Sie das Zeugnis und die Kursbeschreibung sowie ggfs eine offizielle englische oder deutsche Übersetzung der Kursbeschreibung bei.
    • Leistungen von Summer/Winter Schools können nur anerkannt werden, wenn Sie im Rahmen akkreditierter Studiengänge stattgefunden haben.
    • Für Praktika und wissenschaftliche Tätigkeiten sind entsprechende Nachweise erforderlich. 


Anträge sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben, inkl. erforderlicher Beilagen per Email einzureichen. Die maximale gesetzliche Bearbeitungsdauer beträgt 8 Wochen. 
Vollständige Anträge gewährleisten eine rasche Bearbeitung und damit eine rasche Eintragung der Leistung in das Sammelzeugnis. 

 

Abholung / Zustellung des Bescheides 

Wir übermitteln Ihnen den Bescheid mit Amtssignatur per Mail an Ihre Uni-Mailadresse.