Master Interdisziplinäre Ethik

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum MA Interdisziplinäre Ethik (ehemals: MA Ethik für Schule und Beruf).

Nach Einführung des Unterrichtsfachs „Ethik“ im Lehramtsstudium (im WS 21/22) wurde das interdisziplinäre Masterstudium „Ethik für Schule und Beruf“ geändert. Der neue Titel ist „Interdisziplinäre Ethik“. Die Qualifizierung für den Unterricht erfolgt daher in Zukunft ausschließlich über das neue Unterrichtsfach „Ethik“.

 

 

Master of Arts (MA)

  • Studienkennzahl: UA 066 641
  • Studiendauer: 4 Semester
  • Umfang: 120 ECTS
  • Sprache: Deutsch
  • Kein Aufnahmeverfahren

Curriculum

Statistik

  • Studierende: 659
  • Absolvent*innen im SoSe 22: 15

Datenstand: 21.12.22

Detaillierte Informationen zu statistischen Daten der Universität Wien finden Sie hier. 

Als Studierende der Universität Wien unterstehen Sie der jeweils gültigen Fassung Ihres Curriculums. Dieses enthält alle notwendigen Informationen zum Aufbau und zur Struktur des Studiums. Sie sind angehalten, das Curriculum aufmerksam zu lesen und Ihr Studium auf dessen Grundlage zu organisieren.

Der MA Ethik ist kein betreuter Lehrgang der Universität Wien, sondern ein reguläres MA-Studium gemäß Hochschulrahmenrecht. Die selbständige Organisation Ihres Studiums ist immanenter Bestandteil des Studienabschlusses. Über die hier auf den SSC-Seiten beschriebenen Services und Zuständigkeiten hinaus, erhalten Sie auf den semesterweise angebotenen Informationsveranstaltungen Hilfen und Unterstützung.

 FAQ Änderung und Wiederverlautbarung des Curriculums für das Masterstudium Ethik für Schule und Beruf

/

  • Welche Änderungen gibt es im Curriculum ab dem Wintersemester 2022/23 (01.10.2022)?

    Neue Zulassungsvoraussetzungen:

    Alle Zulassungswerber*innen haben qualitative Zulassungsbedingungen zu erfüllen. Ohne das Vorliegen dieser Voraussetzungen, die nicht im Rahmen von „Ergänzungsprüfungen“ (ehemals „Auflagen“) erfüllt werden können, ist eine Zulassung zum Studium nicht möglich. Informationen zu den neuen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf folgender Website: https://studieren.univie.ac.at/zulassung/masterstudien/interdisziplinaere-ethik/

    Inhaltliche Änderungen:

    ·         Das „Alternative Pflichtmodul M03 Ethik im Kontext von Schule, Unterricht und Bildung“ wird nicht mehr angeboten.

    ·         Im „Grundlagenmodul M01“ wird eine neue Variante B angeboten, Variante A ist auslaufend.

    ·         Im „Modul M04 (neue Modulbezeichnung M03) Individuelle Vertiefung“ ist verpflichtend ein Forschungsmethodenseminar (10 ECTS) zu absolvieren.

    Formale Änderungen:

    Die Nummerierung der Module hat sich teilweise geändert:

    ·         M03 (alt) wurde gestrichen

    ·         M04 (alt) wurde zu M03 (neu)

    ·         M05 (alt) wurde zu M04 (neu)

  • Welche Auswirkungen hat die Änderung im Modul M01?

    Im „Grundlagenmodul M01“ wird im geänderten Curriculum eine neue Variante B angeboten, die Variante A ist auslaufend.

    Sollten im Laufe der nächsten Semester Lehrveranstaltungen der Variante A nicht mehr angeboten werden, so wird es eine Äquivalenzverordnung geben, sodass Studierende die Variante A abschließen können.

    Wichtig: Variante A und B können nicht miteinander kombiniert werden. Studierende müssen sich für eine der beiden Varianten entscheiden und diese gemäß geändertem Curriculum sowie etwaiger Äquivalenzverordnungen absolvieren.

  • Gibt es Änderungen im Modul M02 „Bereichsethiken“ (40 ECTS)?

    Nein, in diesem Modul gibt es keine Änderungen.

  • Welche Auswirkungen hat es, dass das Modul M03 (alt) „Ethik im Kontext von Schule, Unterricht und Bildung“ nicht mehr angeboten wird?

    Durch die Einführung des UF Ethik, erfolgt die Qualifizierung für den Unterricht in Zukunft ausschließlich über das neue Unterrichtsfach Ethik. Lehrer*innen erhalten mit dem Unterrichtsfach Ethik eine umfassende und den Ansprüchen eines Lehramtsstudiums umfänglich entsprechende Ausbildung.

    Die Ausbildung über das interdisziplinäre Masterstudium „Ethik für Schule und Beruf“ war eine Übergangslösung bis zur Einführung des Unterrichtsfachs Ethik.

    Das geänderte Curriculum für das Masterstudium Interdisziplinäre Ethik hat eine neue Ausrichtung erhalten, es bietet eine fundierte und methodisch orientierte Ausbildung der philosophischen Ethik.

     

  • Welche Auswirkungen hat die Änderung des Modul M04 (alt) „Individuelle Spezialisierung“?

    Durch die neue Ausrichtung des Curriculums ist im Modul M04 (alt) à M03 (neu) „Individuelle Spezialisierung“ ein Forschungsmethodenseminar (10 ECTS) zu absolvieren.

    Studierende, die im Modul M04 (alt) bereits mehr als 15 ECTS absolviert haben, müssen das Forschungsmethodenseminar nicht absolvieren und können das Modul durch die Absolvierung von Lehrveranstaltungen nach M04 (alt) abschließen.

  • Worauf müssen Studierende achten, die ab dem 01.10.2022 zugelassen werden?

    Es gilt ausschließlich das geänderte Curriculum: Masterstudium „Interdisziplinäre Ethik“

    https://senat.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/s_senat/konsolidierte_Masterstudien/MA_Interdisziplinaere_Ethik.pdf

    Im Modul M01 (neu) ist verpflichtend die Variante B zu wählen.

    Studierende sind nicht berechtigt das Modul M03 (alt) zu absolvieren.

    Im Modul M03 (neu) „Individuelle Vertiefung“ (25 ECTS) ist verpflichtend das Forschungsmethodenseminar (10 ECTS) zu absolvieren.

  • Worauf müssen Studierende achten, die ab dem 01.10.2022 nach einer Studienunterbrechung erneut zugelassen werden?

    Eine Änderung des Curriculums gilt für alle zu diesem Studium zugelassenen Studierenden.

    Es gilt ausschließlich das geänderte Curriculum: Masterstudium „Interdisziplinäre Ethik“

    https://senat.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/s_senat/konsolidierte_Masterstudien/MA_Interdisziplinaere_Ethik.pdf

    ·         Die Zulassungsbedingungen haben sich geändert, das kann bei einer Wiederzulassung Auswirkungen haben.

    Alle Zulassungswerber*innen haben qualitative Zulassungsbedingungen zu erfüllen. Ohne das Vorliegen dieser Voraussetzungen, die nicht im Rahmen von „Ergänzungsprüfungen“ (ehemals „Auflagen“) erfüllt werden können, ist eine Zulassung zum Studium nicht möglich. Informationen zu den neuen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf folgender Website: https://studieren.univie.ac.at/zulassung/masterstudien/interdisziplinaere-ethik/

    ·         Im Modul M01 (neu) ist verpflichtend die Variante B zu wählen.

    ·         Studierende sind nicht berechtigt das Modul M03 (alt) zu absolvieren.

    ·         Im Modul M03 (neu) „Individuelle Vertiefung“ (25 ECTS) ist verpflichtend das Forschungsmethodenseminar (10 ECTS) zu absolvieren.

     

     

  • Worauf müssen Studierende achten, die eine Zulassung ab SS 2023 anstreben?

    Beachten Sie, dass die Zulassungsbedingungen geändert wurden. Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie hier: https://ssc-phil.univie.ac.at/studien/master-interdisziplinaere-ethik/zulassung/.

    Bei Fragen zum Ablauf der Zulassung wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle: https://studieren.univie.ac.at/kontakt/

     

    Es gilt ausschließlich das geänderte Curriculum: Masterstudium „Interdisziplinäre Ethik“

    https://senat.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/s_senat/konsolidierte_Masterstudien/MA_Interdisziplinaere_Ethik.pdf

    Im Modul M01 (neu) ist verpflichtend die Variante B zu wählen.

    Studierende sind nicht berechtigt das Modul M03 (alt) zu absolvieren.

    Im Modul M03 (neu) „Individuelle Vertiefung“ (25 ECTS) ist verpflichtend das Forschungsmethodenseminar (10 ECTS) zu absolvieren.

  • Worauf müssen Studierende achten, die bereits vor dem 01.10.2022 zugelassen wurden?

     

    • Wenn Sie sich entschieden haben das Modul M03 (alt) „Ethik im Kontext von Schule, Unterricht und Bildung“ zu absolvieren:

     

    Sofern Sie bis spätestens 31.03.2023 positive Leistungen im Modul M03 „Ethik im Kontext von Schule, Unterricht und Bildung“ absolviert haben, sind Sie berechtigt dieses Modul in der alten Form bis 31.10.2024 abzuschließen.

    Studierende, die am 31.03.2023 keine positiven Leistungen im Modul M03 erlangt haben, absolvieren die Module gemäß geändertem Curriculum des Masterstudiums „Interdisziplinäre Ethik“.

    Die Möglichkeit bis 31.03.2023 zumindest eine Leistung im Modul M03 (alt) erbringen zu können, um dieses Modul bis 31.10.2024 abschließen zu können, ist eine Kulanzlösung!

     

    • Wenn Sie sich entschieden haben das Modul M04 (alt) „Individuelle Vertiefung“ zu absolvieren:

     

    Wenn Sie am 01.10.2022 im Modul M04 (alt) bereits mehr als 15 ECTS an Leistungen positiv absolviert haben, dann können Sie das Modul nach den Konditionen des „alten“ Curriculums beenden. D.h. Sie müssen das Forschungsmethodenseminar (10 ECTS) nicht absolvieren.

    Studierende, die am 01.10.2022 im Modul M04 (alt) weniger als 15 ECTS an Leistungen absolviert haben, müssen das Forschungsmethodenseminar (10 ECTS) absolvieren.

  • Erhalten Studierende mit dem Studium Interdisziplinäre Ethik die Befugnis, Ethik an Schulen zu unterrichten?

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Sie wurden vor dem Wintersemester 2022 zum Studium zugelassen
    • Sie schließen das Modul M03 (alt) „Ethik im Kontext von Schule, Unterricht und Bildung“ bis zum 31.10.2024 ab.
  • Welche Vorteile hat die Umstellung für Studierende des UF PPs, die das UF Ethik an Schulen unterrichten wollen?

    Der BEd und MEd UF Ethik ist im Gegensatz zum MA Ethik für Schule und Beruf ein reguläres Lehramtsstudium, welches mit einem anderen Fach kombiniert werden und als Erweiterungsstudium studiert werden kann. Sie erhalten eine umfassende und auf die Bedürfnisse von zukünftigen Lehrer*innen abgestimmte Ausbildung, die nicht erst auf Masterniveau, sondern auf Bachelorniveau begonnen wird und somit keine Vorkenntnisse im Bereich der Ethik erfordert.

  • Im u:space Prüfungspass werden mir meine Leistungen im Modul 1 und/oder 3 seit der Umstellung falsch angezeigt. Woran liegt das?

    Da das Studium neu modelliert wurde, kann es sein, dass in Ihrem u:space Prüfungspass Leistungen und ECTS falsch angezeigt werden. Das ist kein Grund zur Sorge, sondern ein technisches Problem, das durch die Umstellung im System bei einigen Studierenden auftreten kann. Das bedeutet nicht, dass Ihnen Leistungen, die Sie bereits erbracht haben, verloren gehen. Bitte wenden Sie sich per Kontaktformular an das SSC, damit das Problem behoben werden kann.