Unterstellungen/ Anerkennung lt. Verordnung
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen rund um das Thema Unterstellung und Anerkennung laut Verordnung. Zur Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte den Servicedesk.
Unterstellung MA Philosophie
Ab 01.10.2024 ist eine Unterstellung im Master Philosophie aus der Version 2012 in die Version 2024 möglich. Das Curriculum für MA Philosophie in der Version 2012 läuft mit Stichtag 31.10.2026 aus.
Alle Studierende, die bis zum 31.10.2026 das Studium in der Version 2012 nicht abgeschlossen haben, werden zwangsunterstellt.
Allgemeine Informationen
Die Unterstellung ist der Umstieg von einer Curriculumsversion (Studienplan) auf eine neuere Version des selben Studiums. Zur Unterstellung in ein neues Curriculum kann es in drei Fällen kommen:
- Der Studienplan, in dem Sie studieren oder (beispielsweise vor einer Unterbrechung) studiert haben, ist ausgelaufen.
- Für Ihr Studium wurde ein novellierter Studienplan eingeführt und Sie möchten Ihr Studium im neuen Curriculum beenden.
- Bei erneuter Inskription nach einer Unterbrechung (nicht Beurlaubung) Ihres Studiums. In diesem Fall ist keine Meldung der Unterstellung einzureichen, sondern lediglich das Umstiegsformular für die Unterstellung der Leistungen einschl. Sammelzeugnis.
Informationen zum Ablauf von Unterstellungen
Schritt 1: Unterstellung in das neue Curriculum
Bei freiwilligen Unterstellungen auf Antrag: Übermitteln Sie uns bitte die Meldung der Unterstellung unter das aktuelle Curriculum via Servicedesk. Das SSC schickt die Meldung an die Zulassungsstelle. Sobald die Unterstellung erfolgt ist, werden Sie darüber informiert.
Bei Zwangsunterstellungen: Bei einer Wiederaufnahme des Studiums oder nach Ablauf des alten Curriculums, werden Sie automatisch in das neue Curriculum zugelassen. Sie müssen die Unterstellung also nicht beantragen.
Schritt 2: Übertragung der Leistungen laut Anerkennungsverordnung
Nachdem Sie formal zu dem neuen Curriculum gewechselt haben, müssen nun Ihre bisherigen Leistungen gemäß Verordnung im neuen Studienplan anerkannt werden. Lassen Sie uns bitte den folgenden Unterlagen über den Servicedesk zukommen:
- Das vollständig ausgefüllte Formular zur Anerkennung der Leistungen lt. Verordnung (beachten Sie dabei bitte die jeweilige Anerkennungsverordnung)
- Leistungsnachweis (Sammelzeugnis
- Ggf. Anerkennungsbescheide
Die gesetzliche Frist für die Bearbeitung Ihres Antrages beträgt 12 Wochen.
Für weitere Informationen beachten Sie das Infoblatt "Information & Checkliste für Unterstellungen unter ein neues Curriculum" oder kontaktieren Sie uns über den Servicedesk.
Aktuelle Unterstellungsmöglichkeiten/ Anerkennungen lt. Verordnung
Studien in denen momentan eine Unterstellung unter das aktuelle Curriculum (Schritt 1) durchgeführt werden kann:
- MA HPS (2013) in die neue Version, den MA EST (2022)
- MA Philosophie aus Version 2012 in die Version 2024
Sollten Sie automatisch unter die neue Version eines Studiengangs (zb. Diplom PP in BED PP oder BA PHil 2011 in BA Phil 2017) unterstellt worden sein, weil Sie die Unterstellung nicht innerhalb der Frist selbständig beantragt haben, kann es sein, dass Ihre Leistungen nicht in den neuen Studienplan übertragen wurden. In dem Fall müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung laut Verordnung stellen.
Auch wenn in Ihrem Fall keine Unterstellung unter das neue Curriculum notwendig war, weil Sie ein Studium wechseln, das nicht das Folgestudium Ihres alten Studiums ist, kann es sein, dass es für diesen Wechsel eine Anerkennungsverordnung gibt. Diese Verordnungen helfen bei beliebten Studienwechseln dabei, Anerkennungsprozesse zu vereinfachen.
Eine solche Verordnung gibt es in folgenden Studiengängen:
Studien in denen aktuell eine Anerkennung laut Verordnung (Schritt 2) durchgeführt werden kann:
- MA Interdisziplinäre Ethik in den BED UF Ethik
- BED PP in den BED Ethik
- BA Philosophie Version 2011 in BA Philosophie Version 2017
- Diplomstudium PP in den BED PP
- MA Philosophie Version 2012 in Version 2024
Formular zur Meldung der Unterstellung
Anerkennungsverordnungen
Dateigröße: 206 kB
Dateigröße: 105 kB
Dateigröße: 121 kB
Dateigröße: 98 kB
