Für die fristgerechte Eintragung von Noten ist für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen des Wintersemesters die Abgabefrist für schriftliche Arbeiten mit 30. April festgelegt.
Die Lehrenden haben 4 Wochen Zeit, die Arbeiten zu benoten.
Die Noten müssen bis 31. Mai eingetragen sein.
Regelung zur Noteneintragung
24.01.2020