Regelung zur Noteneintragung

24.01.2020

Seit Wintersemester 2018/2019 müssen sämtliche Noten zwingend fristgerecht eingetragen werden.

Für die fristgerechte Eintragung von Noten ist für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen des Wintersemesters die Abgabefrist für schriftliche Arbeiten mit 30. April festgelegt.
Die Lehrenden haben 4 Wochen Zeit, die Arbeiten zu benoten.

Die Noten müssen bis 31. Mai eingetragen sein.