Doktoratsstudium Philosophie: Wichtige Informationen, Ablauf und Formulare

Eingangsphase

Fakultätsöffentliche Präsentation des Dissertationsprojektes (FÖP)

Die Fakultätsöffentliche Präsentation des Disserationsprojektes (FÖP) ist der erste verpflichtende Schritt für alle DSPL43-Doktorand*innen in der Eingangsphase und Voraussetzung für die Genehmigung des Dissertationsthemas sowie den Abschluss der Dissertationsvereinbarung. Sie muss innerhalb des ersten Studienjahres absolviert werden.

 

Voraussetzungen für die FÖP-Anmeldung

  1. Zulassung und Einschreibung: Ohne Zulassung ist eine FÖP nicht möglich!
  2. Auflagen: Fachliche Auflagen sollten vor der FÖP erfüllt sein. Die DSPL43 entscheidet über Ausnahmen.
  3. Betreuung: Die Dissertation muss von einer habilitierten, betreuungsberechtigten Person begleitet werden. Eine Liste betreuungsberechtigter Personen ist hier verfügbar.

 

Anmeldung zur FÖP

Die FÖP-Anmeldung erfolgt fristgerecht über das SSC Philosophie (Servicedesk). Termine und Fristen finden Sie hier. Die DSPL43 legt Reihenfolge und Uhrzeiten fest.

Einzureichende PDFs über den Servicedesk:

  1. Anmeldung des Dissertationsthemas (SL/D11)
  2. Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis (SL/W1)
  3. Exposé des Dissertationsprojekts (Anforderungen: VDP-Webseite)
  4. Cotutelle-Vertrag (nur falls zutreffend)

 

Ablauf der FÖP

    1. Vortrag (max. 10 Min., Deutsch oder Englisch, basierend auf dem Exposé, Beamer möglich)
    2. Diskussion (20 Min. mit dem Doktoratsbeirat)
    3. Ergebnisbekanntgabe nach nicht-öffentlicher Beratung des Beirats, ggf. mit Verbesserungsvorschlägen oder Empfehlungen

    Falls die FÖP nicht bestanden wird, bestehen zwei Optionen:

    • Dissertationsthema zurückziehen und erneut einreichen
    • Anmeldung beibehalten, wodurch „FÖP: nicht bestanden“ im Sammelzeugnis vermerkt wird

    Während der FÖP wird ein Protokoll geführt, das nach Terminvereinbarung persönlich beim SSC Philosophie eingesehen werden kann.

     

    Nach der FÖP

    • Protokolleinsicht: Terminvereinbarung über den Servicedesk
    • Weiterer Ablauf: Nach Gegenzeichnung durch die DSPL43 kann die Dissertationsvereinbarung abgeschlossen werden

    Forschungsphase

    Dissertationsvereinbarung & ECTS

    Nach der Genehmigung des Dissertationsprojekts im Rahmen der FÖP beginnt die Forschungsphase. Laut Curriculum sind insgesamt 24 ECTS zu erbringen, entweder durch DSPL43-Lehrveranstaltungen oder durch weitere wissenschaftliche Aktivitäten, die das Dissertationsstudium fördern.

    Die geplante Aufteilung der ECTS wird in der Dissertationsvereinbarung (DV) (Seite 2, Punkt 7) festgehalten. Die DSPL empfiehlt, mindestens 15 ECTS durch Doktorand*innen-Seminare der DSPL43 zu erwerben. Abweichungen müssen sachlich begründet werden (z. B. mit Bezug auf das Forschungsvorhaben oder Karrierepläne).

     

    Einreichung der Dissertationsvereinbarung

    Nach erfolgreicher FÖP schließen Studierende eine Dissertationsvereinbarung (DV) mit ihren Betreuer*innen ab. Diese muss von der DSPL43 genehmigt werden.

    Ablauf:

    1. Formular Dissertationsvereinbarung (DV.01) ausfüllen
    2. Unterzeichnung durch die Betreuer*innen
    3. Einreichung als PDF über den Servicedesk
    4. Prüfung und Genehmigung durch die DSPL43

     

    Wichtige Inhalte der Dissertationsvereinbarung

    Dissertationsprojekt (Seite 1)

    • Alle relevanten Angaben zum Studium und Dissertationsgebiet sind im Studienblatt (abrufbar auf u:space) enthalten.

     

    Feedback (Seite 2, Punkt 4): 

    • Richtlinie der DSPL43: Feedback erfolgt maximal vier Wochen nach Einreichung von Kapiteln/Arbeitsergebnissen.
    • Angabe erforderlich, ob das Feedback mündlich, schriftlich oder beides erfolgen soll.

     

    ECTS-Planung (Seite 2, Punkt 7):

    • In Punkt 7 der Dissertationsvereinbarung (DV) wird die Planung zur Erbringung der 24 ECTS im Doktoratsstudium festgehalten. Diese können durch DSPL43-Lehrveranstaltungen (z. B. Seminare, Workshops) oder durch weitere wissenschaftliche Aktivitäten erworben werden, die das Promotionsstudium fördern. Falls möglich, sollten bereits konkrete Lehrveranstaltungen oder Konferenzen benannt werden (z. B. Seminar X, Konferenz Y).
    • Die DSPL empfiehlt, dass mindestens 15 ECTS durch DSPL43-Doktorand*innen-Seminare erbracht werden. Abweichungen von dieser Empfehlung müssen in der DV sachlich begründet und mit dem Dissertationsvorhaben oder den individuellen Karriereplänen abgestimmt sein. Eine mögliche Aufteilung könnte lauten: „15 ECTS durch DSPL43-Doktorand*innen-Seminare, 9 ECTS durch wissenschaftliche Aktivitäten.“

    Anerkennung externer Leistungen & wissenschaftlicher Aktivitäten

    Leistungen, die nicht für die DSPL43 kodiert sind (d. h. nicht im DSPL43-Vorlesungsverzeichnis gelistet), können nur mit Genehmigung der DSPL43 für den Zeugniserwerb angerechnet werden. Die Genehmigung kann durch folgende Einreichungen über den Servicedesk erfolgen:

    1. Dissertationsvereinbarung (DV)
    2. Jährlicher Fortschrittsbericht

     

    Lehrveranstaltungen & externe Kurse

    • MA-Lehrveranstaltungen oder Kurse aus anderen Doktoratsprogrammen sind anrechenbar, wenn ihre Relevanz für das Dissertationsvorhaben plausibel begründet wird.
    • BA-Kurse (siehe Kodierung in u:find) werden in der Regel nicht für das Doktoratsstudium anerkannt.
    • Leistungen von anderen Hochschulen können nach Absolvierung per Anerkennungsantrag ins Sammelzeugnis übernommen werden.

     

    Anrechnung wissenschaftlicher Aktivitäten

    Neben Lehrveranstaltungen können auch wissenschaftliche Aktivitäten für ECTS angerechnet werden, insofern diese nachgewiesen werden können.

    Beispiele & Richtwerte:

    • Eigene Lehre – ECTS entsprechend der LV-Anzahl
    • Konferenzpräsentation – 1 ECTS
    • Konferenzteilnahme – 0,5 ECTS
    • Gutachten für Zeitschriften – 0,5 ECTS
    • Eigene Publikation (nicht Teil der Dissertation) – bis zu 2 ECTS
    • Herausgeberschaften – bis zu 2 ECTS
    • Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen – bis zu 2 ECTS
    • Outreach-Projekte & wissenschaftliche Praktika – individuelle Entscheidung der DSPL43

     

    Wichtige Hinweise zur Antragstellung

    • Die genannten ECTS-Werte sind Richtwerte. Die endgültige Vergabe erfolgt individuell durch die DSPL nach Antragstellung. Faktoren wie Workshop-Größe, Publikationsumfang oder wissenschaftliche Relevanz werden berücksichtigt.
    • Für die Anrechnung wissenschaftlicher Aktivitäten sind Nachweise erforderlich:
      • Für eigene Lehre muss der u:find Eintrag eingereicht werden, um die Lehrveranstaltung zu bestätigen.
      • Für Konferenzteilnahmen ist eine offizielle Teilnahmebestätigung der Konferenzorganisation einzureichen.
    • Anträge und Nachweise sind ausschließlich über den Servicedesk des SSC einzureichen.

      Für Fragen zur ECTS-Anrechnung wenden Sie sich an das SSC Philosophie.


      Fortschrittsberichte

      Nach erfolgreicher Absolvierung der FÖP wird empfohlen, jährlich einen Fortschrittsbericht einzureichen. Der Bericht dient der Dokumentation des Forschungsfortschritts und stellt sicher, dass die Dissertation kontinuierlich bearbeitet wird. Zudem können notwendige Anpassungen am Forschungsplan festgehalten und mit der DSPL43 abgestimmt werden.

      Einreichung:

      1. Der Fortschrittsbericht (Formular DZ.V02) kann einmal pro Jahr und zeitnah nach dem Ablauf des Berichtszeitraums als PDF über den Servicedesk zur Genehmigung durch die DSPL43 eingereicht werden.

      Forschungsphase – Formulare


      Abschlussphase

      Begutachtungsverfahren der Dissertation

      Die Zuweisung der Dissertation an die Beurteiler*innen markiert den Beginn der Abschlussphase des Doktoratsstudiums. In diesem Prozess wird festgelegt, welche Personen die Dissertation begutachten werden. Nachfolgend wird der Ablauf der Zuweisung im Rahmen der DSPL43 dargestellt:

      Ablauf der Zuweisung

      Einreichung des Antrags

      • Studierende und ihre Betreuenden schlagen der DSPL drei externe Gutachter*innen vor.
        • Der Antrag erfolgt über das Formular SL.D3 (Antrag auf Zuweisung der Dissertation an Beurteiler*innen). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
          • Ein Abstract in deutscher Sprache (SL.D4 DE)
          • Ein Abstract in englischer Sprache (SL.D4 EN)
          • Ein CV inklusive Publikationsliste für jede vorgeschlagene Person.
          Die Formulare SL.D3, SL.D4 und die CVs der Gutachter*innen sind als eine zusammenhängende PDF-Datei über den Servicedesk des SSC einzureichen.

      Prüfung und Vorentscheidung durch die DSPL

      • Die DSPL trifft eine Vorentscheidung und bestimmt, welche der vorgeschlagenen Gutachter*innen durch das SSC kontaktiert werden.
      • Das SSC übernimmt die offizielle Anfrage bei den ausgewählten Gutachter*innen.

       

      Genehmigung durch den Studienpräses

      • Sobald das SSC zwei Zusagen erhalten hat, werden die potenziellen externen Gutachter*innen dem Studienpräses zur abschließenden Genehmigung vorgelegt.

       

      Wichtige Hinweise

      • Auswahl der Gutachter*innen: Weitere Informationen zur Auswahl geeigneter Gutachter*innen finden Sie auf der Seite der VDP.
      • Studierende und Betreuende dürfen keinen direkten Kontakt mit den (potenziellen) Gutachter*innen aufnehmen.
      • Es darf keine frühere wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Gutachter*innen bestehen (z. B. gemeinsame Publikationen).

       

      Zeitliche Planung:

      Reichen Sie den Antrag auf Zuweisung erst ein, wenn absehbar ist, dass die Dissertation in Kürze eingereicht wird. Die Zuweisung der Dissertation durchläuft mehrere Instanzen, und die Annahme oder Ablehnung durch die externen Gutachter*innen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die endgültige Genehmigung durch den Studienpräses kann mehrere Wochen dauern. Planen Sie diesen Zeitraum entsprechend in Ihre Abschlussphase ein.

      Für Rückfragen zur Zuweisung der Dissertation wenden Sie sich bitte an das SSC Philosophie.


      Einreichung der Dissertation

      Nach der Zuweisung der Dissertation an die externen Gutachter*innen kann die Dissertation über u:space eingereicht werden. Detaillierte Informationen zur Einreichung über u:space finden Sie hier.

       

      Einzureichende Unterlagen

      Sobald die Dissertation die Plagiatsprüfung durchlaufen hat und an die externen Gutachter*innen zur Beurteilung übermittelt wurde, müssen Studierende die folgenden Dokumente beim SSC einreichen:

      1. Digitale Kopie der unterzeichneten HOPLA-Hochladebestätigung. Einreichung als PDF über den Servicedesk
      2. Antrag auf Einreichung der Dissertation (SL.D6). Einreichung als PDF über den Servicedesk. Das Formular SL.D6 ist hier abrufbar.
      3. Drei gedruckte Exemplare der Dissertation mit Beilage einer Kopie der HOPLA-Hochladebestätigung. Persönliche Abgabe am SSC

       

      Begutachtungszeitraum und Gutachtenübermittlung

      Die zwei externen Gutachten müssen innerhalb einer Frist von vier Monaten beim SSC eingehen.

      Nach Eingang eines Gutachtens wird dieses über den Servicedesk des SSC an die Studierenden und die betreuenden Personen übermittelt.

       

      Wichtiger Hinweis

      Während der Begutachtungsphase ist jeglicher direkte Kontakt zwischen Studierenden und den Gutachter*innen untersagt. Auch die Betreuer*innen dürfen nicht mit den Gutachter*innen in Kontakt treten.

       

       


      Defensio: Anmeldung & Ablauf

      Nach der positiven Beurteilung der Dissertation und dem Erbringen aller erforderlichen Studienleistungen können sich Studierende über den Servicedesk des SSC zur öffentlichen Defensio anmelden.

      Anmeldung zur Defensio

      • Die Anmeldung erfolgt über das Formular SL.P4 – Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung
      • Die Anmeldung kann erst erfolgen, wenn alle curricular vorgesehenen Leistungen erbracht wurden.
      • Vor der Antragstellung müssen Studierende mit der DSPL43 mögliche Termine abstimmen und sicherstellen, dass die Gutachter*innen verfügbar sind.

       

      Zusammensetzung der Prüfungskommission

      Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus:

      1. Der DSPL43 (Vorsitz)
      2. Den zwei externen Gutachter*innen (Prüfer*innen)

       

      Ablauf der Defensio

      1. Präsentation der Dissertation: Die Studierenden halten einen bis zu 20-minütigen Vortrag zum Forschungsfeld ihrer Dissertation.
      2. Prüfungsgespräch: Die Prüfungskommission stellt ca. 40 Minuten lang Fragen zur Dissertation und zum Forschungsfeld.
      3. Interne Beratung der Kommission: Die Prüfungskommission zieht sich zu einer nicht-öffentlichen Besprechung zurück.
      4. Bekanntgabe der Note: Die Studierenden erhalten ihre Bewertung für die Defensio

       

      Wichtige Hinweise

      • Bewertung der Defensio:
        • Die Note der Defensio bewertet ausschließlich die Qualität der Präsentation und die Leistung während der Verteidigung – die Bewertung der Dissertation selbst bleibt unberührt.
        • Jedes Kommissionsmitglied vergibt eine Note (1-5). Kommt ein Mehrheitsbeschluss zustande (z. B. 1, 1, 2 → „Sehr gut“), gilt dieser als Endnote. Bei uneinheitlicher Bewertung (z. B. 1, 3, 5) wird das arithmetische Mittel berechnet (z. B. (1+3+5)/3 = 3). Die Note der Defensio hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Dissertation.
      • Die Defensio ist eine öffentliche Prüfung, interessierte Personen können daran teilnehmen.
      • Nach erfolgreichem Abschluss der Defensio wird der akademische Titel (Doktor:in oder PhD) verliehen.
      • Studierende haben die Möglichkeit, ihren Abschluss im Rahmen einer Promotionsfeier zu zelebrieren. Informationen dazu sind auf der Website des Veranstaltungsmanagements abrufbar.
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      Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das SSC Philosophie.