Wahlbereich

Im Lehramtsstudium müssen insgesamt, d.h. für beide Unterrichtsfächer zusammen, 10 ECTS im Wahlbereich absolviert werden. Sie können es sich aussuchen, ob Sie alle 10 ECTS in einem der Unterrichtsfächer absolvieren oder ob Sie in beiden Unterrichtsfächern Lehrveranstaltungen für den Wahlbereich besuchen.  

Wenn Sie das UF als Erweiterungsstudium studieren, müssen Sie 5 ECTS für den Wahlbereich absolvieren.

Die Studienprogrammleitung Philosophie veröffentlicht im Vorlesungsverzeichnis jedes Semester eine aktualisierte Liste an Lehrveranstaltungen, die Sie für den Wahlbereich im UF Ethik besuchen können. Wenn Sie also Lehrveranstaltungen für den Wahlbereich im  Unterrichtsfach Ethik absolvieren wollen, sollen Sie Lehrveranstaltungen auswählen, die im Vorlesungsverzeichnis unter dem Studienplanpunkt UF E 09 Wahlbereich (0-10 ECTS) gelistet sind.

 FAQs Wahlbereich

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  • Kann ich auch Lehrveranstaltungen aus den Pflichtmodulen nochmal im Wahlbereich absolvieren?

    Nein, die Lehrveranstaltungen im Wahlbereich dürfen sich nicht mit den LVen aus den Pflichtfächern überschneiden oder mit ihnen ident sein!

    Das heißt: Sie dürfen nicht ein zweites Mal eine Lehrversanstaltung aus den Modulen UF E 1 - 3, 7 oder 8 belegen.

    Bitte wählen Sie für den Wahlbereich ausschließlich LVen aus dem dafür vorgesehenen LV-Angebot im Vorlesungsverzeichnis.

  • Kann ich mir auch selbst LVen aus anderen Disziplinen aussuchen, die ich im Wahlbereich absolviere?

    Nein, die Wahlfächer sollen explizit aus dem Bereich Ethik sein und sollen der Liste entnommen werden, die Sie im Vorlesungsverzeichnis für UF PP 11 finden.

  • Ich habe mir bereits früher Wahlfächer genehmigen lassen, die nicht im Vorlesungsverzeichnis angehängt waren. Ist diese Genehmigung jetzt hinfällig?

    Nein, alles, was schriftlich von der Studienprogrammleitung oder dem SSC Philosophie einmal zugesichert und genehmigt wurde, bewahrt selbstverständlich seine Verbindlichkeit. Sie können die genehmigte Veranstaltung für Ihren Abschluss im Wahlbereich einreichen.

  • Kann ich Lehrveranstaltungen aus der Pädagogik bzw. der Lehrerinnenbildung für den Wahlbereich absolvieren?

    Nein, die Lehrveranstaltungen sollen aus dem Bereich Ethik sein und der gegebenenfalls interdisziplinären Vertiefung in Ethik dienen. Die SPL 18 hängt passende Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis an.

  • Ich habe bereits in einem anderen Studium LVen in Ethik besucht. Kann ich mir diese Lehrveranstaltungen für dasUF Ethik anerkennen lassen?

    Für Anerkennungen stellen Sie bitte einen Anerkennungsantrag. Die SPL entscheidet im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ob die Prüfungsleistungen anerkannt werden können oder nicht. Bitte beachten Sie, dass auch im Rahmen des Anerkennungsverfahrens überprüft wird, ob die LV tatsächlich einen psychologischen bzw. philosophischen Schwerpunkt (inhaltlich und methodisch) hatte.