Studienabschluss und Masterarbeit
Auf dieser Seite finden Sie eine schrittweise Anleitung zu Ihrem Studienabschluss.
Übersicht
- Schritt 1: Festlegung & Genehmigung des Themas
- Schritt 2: Masterseminar und Verfassen der Masterarbeit
- Schritt 3: Einreichen des Abschlusspasses
- Schritt 4: Einreichen der Abschlussarbeit
- Schritt 5: Anmeldung zur Abschlussprüfung
- Schritt 6: Zeugnis und akademische Abschlussfeier
- Hilfe und Tipps
Schritt 1: Festlegung und Genehmigung des Themas
Bevor Sie mit der Masterarbeit beginnen können, ist es erforderlich, das Thema der Arbeit sowie deren Betreuung durch die Studienprogrammleitung genehmigen zu lassen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihr Thema innerhalb von sechs Monaten sinnvoll bearbeiten werden können muss.
Bedenken Sie bei der Wahl des Themas der Masterarbeit, dass Ablauf bzw. Inhalt der Masterprüfung mit dem Thema der Masterarbeit zusammenhängen:
- Falls Sie M03 absolviert haben, muss eine der beiden Teilprüfungen Bezug zum Bereich Fachdidaktik und Unterrichtskonzeption aufweisen; entweder durch Abhandlung in der Masterarbeit und entsprechender Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld der Masterarbeit oder im Zuge der weiten Teilprüfung über das zusätzliche Fach.
- Falls Sie M04 absolviert haben, umfasst die Masterprüfung einerseits eine Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld Ihrer Arbeit und andererseits eine weitere Prüfung die ein zusätzliches Fach aus M02 umfasst.
Folgender Personenkreis ist zur Betreuung ihrer Masterarbeit berechtigt:
- Universitätsprofessor_innen: Betreuung/Beurteilung
- habilitierte Mitarbeiter_innen: Betreuung/Beurteilung
- assoziierte Universitätsprofessor_innen: Betreuung/Beurteilung
- Tenure Track assoziierte Professor_innen bzw. Assistenzprofessor_innen: je nach Qualifizierungsvereinbarung – bitte am SSC anfragen
- Angehörige des wiss. Personals mit Doktorat: Berechtigung zur Betreuung jener Master-/Diplomarbeiten, die aus der Exzellenzförderung des European Research Council, des START- und Wittgensteinpreises oder der Förderung „Junior GroupLeader“ des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) finanziert werden.
Eine Betreuung durch Mitarbeiter_innen mit Doktorat oder durch externe Fachvertreter_innen ist nur im Einzelfall möglich.
Eine Liste der betreuungsberechtigten Personen am Institut für Philosophie finden Sie hier.
Habilitierte Lehrende der Evangelisch-theologischen-Fakultät und der Katholisch-theologischen-Fakultät sind im Rahmen der Interdiziplinaritätsgemeinschaft des MA Ethik ebenfalls betreuungsberechtigt, insofern es sich um einen ethischen Forschungsschwerpunkt handelt.
Eine vollständige Bekanntgabe von Thema und Betreuung beinhaltet:
- Das unterschriebene Formular (Unterschriften der Studienprogrammleitung, Betreuer_in und Studierende_r).
- Ein Exposé im Umfang von 2–4 Seiten. Das Exposé muss jedenfalls beinhalten: Ein Abstract der Arbeit, eine Inhaltsangabe sowie eine Liste der verwendeten Literatur.
- Das aufgefüllte Formular Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis.
--> Allgemeine Informationen zur Masterarbeit finden Sie auch auf der Seite Wissenschaftliches Arbeiten.
Das Einreichen aller Unterlagen erfolgt beim SSC. Da momentan kein Parteienverkehr stattfindet, bitten wir Sie uns alle Unterlagen via Kontaktformular zu übermitteln.
Betreuungsberechtigte am Institut für Philosophie
Hier finden Sie ine Liste der Betreuungsberechtigten am Institut für Philosophie zur Betreuung von Masterarbeiten berechtigt sind. Die Liste gibt auch Aufschluss über die Themengebiete, die von den jeweiligen Personen betreut werden können.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen darüber, wer als Betreuer*in vorgeschlagen werden oder fungieren kann, finden Sie in der Satzung Studienrecht §14: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/
Schritt 2: Mastersemninar und Verfassen der Masterarbeit
Die Absolvierung eines Masterseminars ist jedenfalls verpflichtend. Das Masterseminar ist für jene Studierenden gedacht, die bereits – mehr oder weniger konkret – mit ihrer Masterarbeit befasst sind. Das Master-Seminar bietet Gelegenheit, den aktuellen Stand der Masterarbeit (Konzept, Teilergebnisse und dergl.) zu präsentieren und darüber zu diskutieren. Sie müssen das Master-Seminar nicht zwingend bei Ihrer Betreuungsperson besuchen.
- Achtung: Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie unterschiedliche Bezeichnungen für das Master-Seminar (Master-Seminar, Seminar für Master, Seminar für DissertantInnen, Masterkolleg usw.). Wenn das Seminar für M5 codiert ist und als ein Seminar zur Besprechung und Diskussion einer Abschlussarbeit beschrieben wird, können Sie es als Master-Seminar verwenden. Sollten Sie nach Absolvierung des Seminars noch zusätzliche Unterstützung beim Verfassen der Arbeit benötigen, ist es möglich nach Absprache mit der LV-Leitung als Gast an einem weiteren Seminar teilzunehmen. Für den Abschluss darf allerdings nur ein Master-Seminar eingereicht und angerechnet werden.
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Schritt 3: Einreichung des Abschlusspasses
Bitte öffnen Sie das Formular Abschlusspass I MA Ethik im Adobe Acrobat Reader. Vermeiden Sie handschriftliche Eingaben und füllen Sie den Abschlusspass digital sowie vollständig aus (ausgenommen Originalunterzeichung).
Wenn ihnen Prüfungsleistungen für ihr Studium anerkannt wurden, tragen Sie im Abschlusspass unter "Prüfungsdatum" bitte das Datum der Anerkennung ein. Tragen Sie in den Feldern "LV-Nr." und "LV-Leiter_in" ebenfalls nur den Vermerk "anerkannt" ein.
Unter LV-Titel tragen Sie hingegen bitte den Originaltitel Ihrer ursprünglichen Leistung ein.
Ein vollständiger Nachweis der absolvierten Lehrveranstaltungen beinhaltet die folgenden Dokumente:
- den vollständig ausgefüllten Abschlusspass
- ein aktuelles Sammelzeugnis
- ggf. Anerkennungsbescheide
- ggf. Bescheid über Auflagen im Rahmen der Zulassung zum Masterstudium
Das Einreichen aller Unterlagen erfolgt beim SSC. Da momentan kein Parteienverkehr möglich ist, übermitteln Sie uns bitte alle Unterlagen via Kontaktformular. Sollten Sie mehr Dokumente senden wollen, als das Kontaktformular erlaubt, erstellen Sie bitte einen Ordner.
Hinweis: Die Kontrolle der Abschlusspässe und Abschlussdokumente kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir daher, den Abschlusspass einzureichen, sobald die letzte Note eingetragen wurde.
Formular
Dateigröße: 331 kB
Schritt 4: Einreichen der Abschlussarbeit
- Formvorschriften
Alle Informationen zu den Formvorschriften finden Sie im Bereich Wissenschaftliches Arbeiten.
- Abgabe
Die Masterarbeit wird zuerst in elektronischer Form eingereicht, danach werden die hartgebundenen Exemplare abgegeben.
Elektronisch: Hochladen der Arbeit als pdf-Dokument unter https://hopla.univie.ac.at/
Sie erhalten eine upload-Bestätigung, die Sie bitte unmittelbar nach dem Hochladen über den Servicedesk an uns übermitteln. Dann erst kann die Arbeit an die Betreuungsperson weitergeleitet werden.
Schriftlich: Die beiden hartgebundenen Versionen der Masterarbeit senden Sie bitte entweder per Post an:
Studien Service Center Philosophie
NIG Universitätsstraße 7
1010 Wien.
oder Sie geben sie persönlich am SSC bzw. zu den Öffnungszeiten des NIGs beim Portier ab.
Achtung: In der MA Arbeit selbst soll keine Eigenständigkeitserklärung angeführt werden. Das Formular "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" und die Bestätigung über den HOPLA Upload ersetzen die Eigenständigkeitserklärung.
Die gesetzliche Begutachtungsfrist für den_die Betreuer_in beträgt zwei Monate ab Übermittlung der Hochladebestätigung.
Schritt 5: Anmeldung zur Masterprüfung
Nach erfolgreicher Approbation (=positiver Beurteilung) der Masterarbeit und positiver Rückmeldung bezüglich des zuvor einzureichenden Abschlusspasses, können Sie Ihre Masterprüfung anmelden.
- Die Anmeldung ist schriftlich per Formular in der Studienservicestelle Philosophie einzubringen.
- Den*Die Zweitprüfer*in suchen und fragen Sie selbst. Mit dem*der Zweitprüfer*in ist ein Thema der Prüfung zu vereinbaren.
- Als Zweitprüfer*in kommen nur Personen in Frage, die im aktiven Personalstand der Universität Wien sind und ein Doktoratstudium der Philosophie abgeschlossen haben oder habilitiert sind (Titel, die mit Gewissheit eine Habilitation anzeigen: Priv.Doz. oder Univ-Prof.)
- Den*Die Vorsitzende*n wird Ihnen vom SSC zugewiesen. Bitte kontaktieren Sie uns dafür via Servicedesk. Achtung: Es ist erforderlich, dass noch kein Termin mit Erst- und Zweitprüfer*in vereinbart wurde! Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig wegen eines Vorsitzes.
- Den Prüfungstermin koordinieren Sie mit Erst- und Zweitprüfer*in und mit dem Vorsitz selbst.
- Ihr Prüfungstermin darf nicht früher als 14 Tage nach der Approbation angesetzt sein.
- Reichen Sie die Anmeldung zur Abschlussprüfung unter dem Semester jedenfalls 14 Tage vor dem Termin ein, in den Ferienzeiten vier Wochen vor dem Termin.
- Bitte beachten Sie, dass das Feld "Prüfungsort" nicht von den Studierenden auszufüllen ist!
- Bitte übermitteln Sie uns das Formular erst dann, wenn der Termin mit Erst- und Zweitprüfer*in sowie mit dem Vorsitz abgesprochen wurde.
Formular
6. Schritt: Abschlusszeugnis und akademische Abschlussfeier
Abschlusszeugnis
Ihr Masterabschlusszeugnis, Ihren Bescheid über den Abschluss sowie Ihr Diploma Supplement erhalten Sie vom SSC. Da momentan kein Parteienverkehr stattfinden kann, übermitteln wir Ihnen alle Unterlagen elektronisch.
Aufgrund einer entsprechenden Verordnung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sind Absolvent_innen verpflichtet, eine Online-Befragung auszufüllen. Sobald ihr Zeugnis ausgestellt wurde, werden Sie vom SSC per E-Mail informiert und erhalten den Link zur Online-Befragung (https://www.statistik.at/ustat2/). Wenn Sie die Befragung durchgeführt haben, erhalten Sie eine Bestätigung. Bitte übermitteln Sie uns diese Bestätigung elektronisch. Die Dokumente können nur überreicht werden, wenn die Bestätigung abgegeben wurde.
Abschlussfeier
Feiern Sie ihren Studienabschluss im Rahmen einer akademischen Abschlussfeier! Alle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Veranstaltungsmanagements der Universität Wien.
Hilfe & Tipps
Stehen Sie am Anfang Ihrer Abschlussarbeit und fragen sich, wie Sie am besten starten? Haben Sie Fragen zur Themenfindung und -Eingrenzung, dem Schreibprozess oder der gängigen wissenschaftlichen Praxis im Bereich der Philosophie?
- Bzgl. möglichen Themen und/oder Betreuer_innen bieten die Seiten des Instituts für Philosophie im Bereich Forschung einen allgemeinen Überblick zu Forschungsthemen, sowie momentanen Forschungsprojekten und Forschungskreisen/-Gruppen.
- Die SPL Philosophie hat für Sie ein Informationsdokument zum Verfassen eines wissenschaftlichen Exposés erstellt. Darin finden Sie Leitfragen zum Arbeits- und Schreibprozess sowie Hinweise zum organisatorischen Ablauf bzgl. Thema und Betreuung von Masterarbeiten. Dieses Dokument soll Ihnen helfen, Ihr Thema in einem Exposé klar darzustellen um damit potentielle Betreuer_innen kontaktieren zu können.
- Außerdem haben Sie über den Katalog der Universitätsbibliothek kostenlos Zugang zu diversen Online-Ressourcen, z.B.: Flatscher, Mathhias; Posselt, Gerald; Weiberg, Anja: Wissenschaftliches Arbeiten im Philosophiestudium. 2. aktual. Aufl. Wien: Facultas 2018. oder Wolfsberger, Judith: Frei geschrieben. Mut, Freiheit & Strategie für wissenschaftliche Abschlussarbeiten. 4. Aufl. Wien: Böhlau 2016. (Diese Links bringen Sie, wenn Sie diese aus dem Uni-Netz, über eine VPN-Verbindung oder via u:access aufrufen, direkt zum Volltext der Bücher).