Abweichende Prüfungsmethoden
Abweichende Prüfungsmethoden sind ein studienrechtliches "Werkzeug" für Studierende, die eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung nachweisen können. Ist das Ablegen von Prüfungen im vorgeschriebenen Modus aufgrund der Beeinträchtigung nicht chancengleich möglich, können individuelle abweichende Prüfungsmethoden vereinbart werden.
Antragsstellung
Bitte folgen Sie die Anleitungen für die Antragsstellung des Antrags auf abweichende Prüfungsmethode(n).
Sobald der Antrag vom Team Barrierefrei unterschrieben wurde, senden Sie ihn bitte über den Servicedesk an uns. Die Studienprogrammleitung wird den Antrag anschließend unterzeichnen. Danach erhalten Sie den unterschriebenen Antrag zurück, damit Sie ihn bei Bedarf den Lehrpersonen vorlegen können
Wichtig!
Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung des Antrags auf abweichende Prüfungsmethoden nicht automatisch bedeutet, dass die Lehrpersonen diese auch kurzfristig umsetzen können. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Lehrpersonen rechtzeitig darüber zu informieren, dass Sie die vereinbarten Prüfungsmethoden in Anspruch nehmen möchten.
