Wissenschaftliches Arbeiten

Auf der folgenden Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur guten wissenschaftlichen Praxis an der Universität Wien und zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten am Insitut für Philosophie.

Unterstützung beim Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten wird ab dem Wintersemester 2020 auch in Form eines wöchentlich stattfindenden Schreibmentorings für Philosophiestudent*innen angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Symbolbild: Stempeln einer Masterarbeit

Rechtliche Grundlagen & Richtlinien

Sämtliche Studierende sind verpflichtet die Zitierregeln, welche im jeweiligen Fachbereich gültig sind, zu verwenden sowie die sonstigen Formalkriterien bei der Anfertigung schriftlicher Arbeiten aller Art (Seminar-, Proseminar-, Bachelor-, Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen) einzuhalten. Bei Nichtbeachtung können Vergehen studienrechtliche, zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Lehrveranstaltungsleitung.

  • Vorlage Plagiatserklärung
    • "Hiermit erkläre ich, die vorgelegte Arbeit selbständig verfasst und ausschließlich die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt zu haben. Alle wörtlich oder dem Sinn nach aus anderen Werken entnommenen Textpassagen und Gedankengänge sind durch genaue Angabe der Quelle in Form von Anmerkungen bzw. In-Text-Zitationen ausgewiesen. Dies gilt auch für Quellen aus dem Internet, bei denen zusätzlich URL und Zugriffsdatum angeführt sind. Mir ist bekannt, dass jeder Fall von Plagiat zur Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung führt und der Studienprogrammleitung gemeldet werden muss. Ferner versichere ich, diese Arbeit nicht bereits andernorts zur Beurteilung vorgelegt zu haben."

Seminar- & Bachelorarbeiten

Seitens des Instituts für Philosophie ist ein Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten erstellt worden, der grobe Richtlinien zur Erstellung enthält. Konkrete Anforderungen und Prüfungsmodalitäten werden von den Lehrveranstaltungsleiter_innen bekanntgegeben. 

Untenstehend finden Sie einen Leitfaden für das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten.

Der Leitfaden basiert auf folgendem Skriptum, welches allen Studierenden der Philosophie zur Anschaffung empfohlen wird:
Flatscher, Matthias; Posselt, Gerald; Weiberg, Anja: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten für PhilosophInnen. 2., korr. Aufl., Wien: Facultas 2007.

Bachelorarbeiten sind Seminararbeiten mit besonderen Arbeitsanforderungen (gemäß den 5 ECTS, die für eine BA-Arbeit zusätzlich vergeben werden). Demgemäß ist der Zweck einer Bachelorarbeit zunächst analog zum Zweck einer Seminararbeit: Die problemorientierte Darstellung eines klar eingegrenzten philosophischen Themas, zu dem unter kritischer Einbeziehung von Forschungsliteratur Stellung bezogen wird. 

Die Ausarbeitung erfolgt gemäß den Standards wissenschaftlichen Arbeitens. 

Bitte beachten Sie:

  • Bachelorarbeiten müssen jedenfalls in einer prüfungsimmanenten LV verfasst werden, die für das BA-Studium Philosophie Modul 7-15 kodiert ist.
  • Vor der Ausarbeitung ist ein 1–2-seitiges Konzept zu erstellen, das der_dem Seminarleiter_in vorzulegen ist. 
  • Selbständige Erarbeitung einer tragfähigen Fragestellung unter Einbeziehung zusätzlicher selbst recherchierter Forschungsliteratur. 
  • Der Umfang beträgt 40.000–50.000 Zeichen.
  • Die letztmöglichen Abgabefristen entsprechen denen für Seminararbeiten, d.h. der 30.04. im Wintersemester und der 30.09. im Sommersemester - LV-Leiter:innen können jedoch einen früheren Abgabetermin ansetzen. Eine Bachelorarbeit kann nicht im Nachhinein für ein abgeschlossenes Seminar geschrieben werden.

 Leitfaden wissenschaftliches Arbeiten


Master- & Diplomarbeiten

Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch nach den aktuellen wissenschaftlichen Standards zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.

Bevor Sie mit der Bearbeitung beginnen, müssen Sie das Thema bekannt geben. Die Bekanntgabe umfasst: 

Beachten Sie, dass die Bekanntgabe des Themas der Masterarbeit elektronisch erfolgen muss. Lassen Sie uns dafür alle notwendigen Formulare inklusive der Unterschrift des_der Betreuer_in über den Servicedesk zukommen.

Achtung: In der MA Arbeit selbst soll keine Eigenständigkeitserklärung angeführt werden. Das Formular "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" und die Bestätigung über den HOPLA Upload ersetzen die Eigenständigkeitserklärung. 

 Formales zu Master- und Diplomarbeiten

Zeitrahmen Das Thema soll so gewählt sein, dass eine Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich ist.
Umfang ca 80 Seiten. (Dies ist ein grober Richtwert für eine MA-Arbeit von 30 ECTS, der in Absprache mit der betreuenden Person und abhängig von Forschungsthema und Curriculum unterschritten werden kann.)
Deckblatt (Anlagen, Bilder, Grafiken etc.) zweisprachig; wird beim Einreichprozess von u:space automatisch generiert
Schriftgröße 12
Zeilenabstand 1,5 zeilig
Einseitig/Doppelseitig doppelseitig
Digital/ausgedruckt elektronische und schriftliche Abgabe; siehe hierzu die Hinweise unter Studienabschluss (bei allen Masterstudien)
Einzureichende Stückzahl zwei schriftliche Exemplare, ein elektronisches Exemplar im PDF-Format
Sonstiges Format A4, hochformat, ein Abstract muss im Anhang beifügt werden, schriftliche Exemplare müssen hart gebunden eingereicht werden

Dissertationen

Alle Informationen zur Dissertation finden Sie auf der Homepage des DoktorandInnenzentrums der Universität Wien.