Fakultätsöffentliche Präsentation (FÖP) - Dissertation - Defensio

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Formulare zu den verschiedenen Phasen des Doktoratsstudiums, u.a. zur Fakultätsöffentlichen Präsentation (FÖP), zur Dissertation sowie zur der Defensio.


Informationen zur FÖP

Die Fakultätsöffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens ist die Voraussetzung für die Genehmigung des Dissertationsthemas aller Doktoratsstudierenden. Die Genehmigung des Dissertationsthemas ist außerdem die Voraussetzung für die Abschließung der verpflichtenden Dissertationsvereinbarung zwischen Studierenden, Betreuung und DSPL .

Die Präsentation kann sowohl auf deutsch als auch auf englisch abgehalten werden.

Pro Präsentation sind maximal 10 Minuten Vortrag und 20 Minuten Diskussion vorgesehen.

Nach dem alle Präsentationen gehalten wurde, zieht sich der Doktoratsbeirat zur nicht-öffentlichen Besprechung der Präsentationen zurück und verkündet in weiterer Folge die Ergebnisse der FÖP und teilt falls zutreffend den Kandidat*innen ihre Verbesserungsvorschläge mit.

Ausführliche Ratschläge zur fakultätsöffentlichen Präsentation finden Sie im untenstehenden Dokument und auf der VDP Webseite.

Anmeldung zur FÖP

Die aktuellen Termine der FÖP und die jeweiligen Anmeldefirsten finden Sie hier. Die Anmeldung für die Dissertationsgebiete Philosophie und Cognitive Science erfolgt über das SSC Philosophie.

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie uns bitte über das Servicedesk zukommen lassen:

  • Formular Anmeldung des Dissertationsthemas und Bekanntgabe der Betreuerin/des Betreuers (SL/D11)
  • Formular Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis (SL/W1)
  • Exposé - für genaue  Exposé Vorgaben besuchen Sie die Webseite der VDP Research Proposal - Exposé 

Informationen zur Dissertationsvereinbarung

Nach der Genehmigung des Dissertationsprojektes bei der FÖP, müssen Studierende eine Dissertationsvereinbarung mit ihren Betreuer*innen abschließen, welche in weiterer Folge von der DSPL genehmigt werden muss. Um die Dissertationsvereinbarung genehmigen zu lassen, reichen Sie das Formular Dissertationsvereinbarung beim SSC via dem Servicedesk ein.

Bitte beachten Sie folgenden Vorgaben der DSPL43 bei der Ausformulierung der entsprechenden Unterpunkte Ihrer Dissertationsvereinbarung:

Angaben zum Dissertationsprojekt (Seite 1):

Alle notwendigen Informationen zu Ihrem Studium/Dissertationsgebiet entnehmen Sie Ihrem Studienblatt (abrufbar auf u:space)

Punkt 4 (Seite 2): Geben Sie genaue Spezifikationen zum Feedback Ihrer Betreuung an

Die Frist darf laut DSPL43 maximal vier Wochen betragen

Spezifizieren Sie, ob das Feedback mündlich und oder schriftlich erfolgen wird

Punkt 7 (Seite 2): Insgesamt 24 ECTS Punkte müssen zwingend im Rahmen Ihres Studiums erbracht werden

Mindestens 15 ECTS Punkte müssen durch die Teilnahme an DSPL43 Doktoratsseminaren (3 DSPL43 Seminare à 5 ECTS) erbracht werden  - diese Vorgabe ist für alle Studierenden der DSPL43 zwingend erforderlich und muss in der Dissertationsvereinbarung explizit festgehalten werden.

Sie können in der Dissertationsvereinbarung bereits angeben wie Sie die restlichen 9 ECTS erbringen möchten. Hierfür kommen z.B. in Frage: andere Kurse der Uni Wien, Konferenzpräsentationen, eigene Lehre etc., wenn diese einen Bezug zum eigenen Dissertationsprojekt aufweisen.

Hinweis: Nicht verwendet werden dürfen Kurse die Bachelorstudierenden zugänglich sind - siehe Studienprogrammkodierung am Ende des jeweiligen u:find Eintrags.

Beachten Sie, dass jegliche Art von Leistung die für den Zeugniserwerb verwendet werden soll und nicht für die DSPL43 kodiert ist (im Vorlesungsverzeichnis der DSPL43 gelistet ist) nur mit Genehmigung durch die DSPL43 für den Zeugniserwerb verwendet werden darf.

Die Genehmigung von Leistungen durch die DSPL43 kann durch die Einreichung der Dissertationsvereinbarung oder nach deren Genehmigung durch die jährlichen Fortschrittsberichte eingeholt werden. Beides wird via dem Servicedesk eingereicht.

Wenden Sie sich an das SSC, sollten Sie Fragen zu Leistungen haben.

Fortschrittsberichte

Reichen Sie Ihren jährlichen Fortschrittsbericht via dem Servicedesk zur Genehmigung durch die DSPL ein.