Doktoratsbeiräte
Zur Beratung der Studienprogrammleitungen wurden Doktoratsbeiräte eingerichtet. Ihnen kommt vor allem bei den fakultätsöffentlichen Präsentationen besondere Bedeutung zu. Ein Doktoratsbeirat kann für ein oder mehrere Dissertationsgebiete oder ein größeres Teilgebiet eines Dissertationsgebiets in einem Curriculum zuständig sein. Bei den fakultätsöffentlichen Präsentationen geben Sie Feedback zu den vorgestellten Dissertationsprojekten und beraten die Studienprogrammleitung hinsichtlich der Themengenehmigung. Die Bestellung der Doktoratsbeiräte ist in der Satzung der Universität Wien geregelt.