Fakultätsöffentliche Präsentation (FÖP) - Dissertation - Defensio
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Formulare zu den verschiedenen Phasen des Doktoratsstudiums, u.a. zur Fakultätsöffentlichen Präsentation (FÖP), Dissertation sowie zur Defensio.
Informationen zur FÖP
Die Fakultätsöffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens ist die Voraussetzung der Genehmigung des Dissertationsthemas aller Doktoratsstudierenden und stellt somit die Eingangsphase des Studiums dar. Die Genehmigung des Dissertationsthemas ist in weiterer Folge die Voraussetzung für die Dissertationsvereinbarung, welche zwischen Studierenden, Betreuung und DSPL beschlossen wird und für alle DSPL43 Studierende verpflichtend ist.
- Die Präsentation kann sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch abgehalten werden
- Pro Präsentation sind maximal 10 Minuten Vortrag und 20 Minuten Diskussion vorgesehen
- Nach der Abhaltung aller Präsentationen , zieht sich der Doktoratsbeirat zur nicht-öffentlichen Besprechung der Präsentationen zurück und verkündet in weiterer Folge die Ergebnisse der FÖP
- Der Doktoratsbeirat teilt, wo zutreffend, den Kandidat*innen Verbesserungsvorschläge im Rahmen der Ergebnisverkündung mit
Ausführliche Ratschläge zur fakultätsöffentlichen Präsentation finden Sie im untenstehenden Dokument und auf der VDP Webseite.
Anmeldung zur FÖP
Die aktuellen Termine der FÖP und die jeweiligen Anmeldefirsten finden Sie hier. Die Anmeldung für die Dissertationsgebiete Philosophie und Cognitive Science erfolgt über das SSC Philosophie.
Für die Anmeldung reichen Sie bitte folgende Unterlagen als pdf Dateien beim SSC über das Servicedesk ein:
- Formular Anmeldung des Dissertationsthemas und Bekanntgabe der Betreuerin/des Betreuers (SL/D11)
- Formular Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis (SL/W1)
- Exposé: Besuchen Sie die Webseite der VDP Research Proposal für genau Exposé/proposal Vorgaben
Dissertationsvereinbarung
Nach der Genehmigung des Dissertationsprojektes im Rahmen der FÖP, beginnt die Forschungsphase.
Studierende sind verpflichtet eine Dissertationsvereinbarung mit ihren Betreuer*innen nach erfolgreicher FÖP abschließen, welche in weiterer Folge von der DSPL genehmigt werden muss. Um die Dissertationsvereinbarung genehmigen zu lassen, reichen Sie das Formular Dissertationsvereinbarung (DV.01) als pdf Datei beim SSC via dem Servicedesk ein. Das Formular finden Sie hier.
Beachten Sie folgenden Vorgaben der DSPL43 bei der Ausformulierung der entsprechenden Unterpunkte Ihrer Dissertationsvereinbarung:
- Angaben zum Dissertationsprojekt (Seite 1):
Alle notwendigen Informationen zu Ihrem Studium/Dissertationsgebiet entnehmen Sie Ihrem Studienblatt (abrufbar auf u:space)
- Punkt 4 (Seite 2): Geben Sie genaue Spezifikationen zum Feedback Ihrer Betreuung an
Die Frist darf laut DSPL43 maximal vier Wochen betragen
Spezifizieren Sie, ob das Feedback mündlich und/oder schriftlich erfolgen wird
- Punkt 7 (Seite 2): Insgesamt 24 ECTS Punkte müssen zwingend im Rahmen Ihres Studiums erbracht werden
Mindestens 15 ECTS Punkte müssen durch die Teilnahme an DSPL43 Doktoratsseminaren, d.h. mindestens 3 DSPL43 Seminare à 5 ECTS) erbracht werden - diese Vorgabe ist für alle Studierenden der DSPL43 zwingend erforderlich und muss in der Dissertationsvereinbarung explizit festgehalten werden.
Sie können in der Dissertationsvereinbarung bereits angeben wie Sie die restlichen 9 ECTS erbringen möchten. Hierfür kommen z.B. in Frage: weitere DSPL43 Seminare, andere Kurse der Uni Wien oder andere Hochschulen, Konferenzpräsentationen, eigene Lehre etc., wenn diese einen Bezug zum eigenen Dissertationsprojekt aufweisen.
Hinweise zur Erbringung von Leistungen im Rahmen des Doktoratsstudiums:
- Beachten Sie, dass jegliche Art von Leistung die für den Zeugniserwerb verwendet werden soll und nicht für die DSPL43 kodiert ist (im Vorlesungsverzeichnis der DSPL43 gelistet ist) nur mit Genehmigung durch die DSPL43 für den Zeugniserwerb verwendet werden darf
- Die Genehmigung von Leistungen durch die DSPL43 kann durch die Einreichung der Dissertationsvereinbarung oder nach deren Genehmigung durch die Einreichung des jährlichen Fortschrittsberichts eingeholt werden. Beides wird via dem Servicedesk eingereicht
- Universitätskurse die Bachelorstudierenden zugänglich sind dürfen nicht für den Abschluss des Doktoratstudiums verwendet werden - siehe Studienprogrammkodierung am Ende des jeweiligen u:find Eintrags
- Leistungen die extern erbracht werden (z.B. eigene Lehre (ECTS Anazhl entsprechend der LV ECTS Anzahl), Konferenzpräsentation (1 ECTS), Konferenz Teilnahme (0,5 ECTS), eigene Publikation (bis zu 2 ECTS) etc.) werden nach der Absolvierung via der Einreichung eines Antrags auf externe Leistungen im Sammelzeugnis eingetragen - das Antragsformular finden Sie weiter unten
- Leistungen, welche an anderen Hochschulen erbracht wurden, werden nach der Absolvierung via eines Anerkennungsantrags im Sammelzeugnis anerkannt - das Antragsformular finden Sie weiter unten
- Die genaue ECTS Anzahl für eigene Publikationen wird durch die DSPL individuell entscheiden. Es können bis zu 2 ECTS für diese Leistung im Sammelzeugnis vermerkt werden.
Wenden Sie sich an das SSC, sollten Sie Fragen zur Erbringung von Leistungen haben. Bitte reichen Sie die Anträge ausschließlich via dem Servicedesk des SSC ein.
Fortschrittsberichte
Reichen Sie nach erfolgreich absolvierter FÖP jährlich einen Fortschrittsbericht als pdf Datei via dem Servicedesk zur Genehmigung durch die DSPL ein. Das Formular DZ.V02 Fortschrittsbericht finden Sie hier.
Zuweisung der Dissertation an Beurteiler*innen
Die Zuweisung der Dissertation an die Beurteiler*innen leitet die Abschlussphase des Doktoratsstudiums ein. Durch die Zuweisung wird festgelegt, welche Personen die Dissertation begutachten werden. Folgend finden Sie den Ablauf der Zuweisung einer Dissertation im Rahmen der DSPL43:
- Studierende und Betreuende unterbreiten der DSPL gemeinsam drei Vorschläge für externe Gutachter*innen via dem Antrag auf Zuweisung der Dissertation an Beurteiler*innen (SL.D3) - Dem Antrag müssen zwingend ein deutsches und (nach Möglichkeit) ein englisches Abstract (SL.D4 DE und EN) und jeweils ein CV inklusive Publikationsliste pro vorgeschlagener Person beigelegt werden (die Formulare SL.D3 und SL.D4 und CV Dateien müssen als einzelne pdf Datei via dem Servicedesk des SSC übermittelt werden, die Formulare finden Sie hier)
- Die/der DSPL trifft eine Vorentscheidung, welche Gutachter*innen vom SSC angefragt werden sollen und das SSC kontaktiert die Gutachter*innen
- Sobald das SSC zwei Zusagen hat, werden die potenziellen externen Gutachter*innen dem Studienpräses zur Genehmigung unterbreitet
Wichtige Hinweise:
- Weder die Studierende noch die betreuende Personen dürfen mit (potenziellen) Gutachter*innen in Kontakt treten - Studierende dürfen nicht in der Vergangenheit mit den Gutachter*innen wissenschaftlich zusammengearbeitet haben, z.B. Publikationen veröffentlicht haben
- Reichen Sie den Antrag auf Zuweisung an Beurteiler*innen erst ein, wenn Sie absehen können, dass Sie Ihre Dissertation in Kürze einreichen werden
- Der Antrag auf Zuweisung muss mehrere Instanzen durchlaufen und die Annahme oder Ablehnung der Einladung durch die externen Gutachter*innen kann einiges an Zeit in Anspruch nehmen kann - es kann einige Wochen dauern bis die Gutachter*innen durch den Studienpräses genehmigt werden können
Einreichung der Dissertation
Nach der Zuweisung der Dissertation an die externen Gutachter*innen kann die Dissertation via u:space eingereicht werden. Informationen zur Einreichung via u.space finden Sie hier.
Sobald die Dissertation die Plagiatsprüfung durchlaufen hat und die Dissertation an die externen Gutachter*innen zur Beurteilung übermittelt wurde, müssen die Studierenden folgende am SSC einreichen:
- EIne digitale Kopie der unterzeichneten HOPLA Hochladebestätigung - via dem Servicedesk
- Antrag SL.D6 Einreichen der Dissertation - via dem Servicedesk, den Antrag finden Sie hier
- 3 Druckexemplare der Dissertation inklusive einer Kopie der HOPLA Hochladebestätigung persönlich am SSC abgeben
Die zwei externen Gutachten müssen binnen einer First von vier Monaten beim SSC einlangen. Sobald das SSC ein Gutachten erhält wird es an die Studierenden und betreuenden Personen via dem Servicedesk des SSC übermittelt.
Wichtiger Hinweis:
Studierende und ihre betreuende Personen dürfen während der Begutachtungszeit unter keinem Umstand mit den Gutachter*innen in Kontakt treten.
Defensio
Nach der positiven Beurteilung der Dissertation und Erbringung aller Leistungen des Studiums, können sich die Studierende via dem Servicedesk des SSC zur öffentlichen Defensio anmelden. Das hierfür notwendige Formular SL.P4 Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung, finden Sie hier.
Die Prüfungskommission der Defensio setzt sich aus der DSPL (Voristz) und den zwei externen Gutachter*innen (Prüfer*innen) zusammen und vergibt die Note für die Defensio.
Ablauf der Defensio:
- Die Studierenden halten eine Präsentation zum Forschungsfeld der Dissertation (bis zu 20 Minuten)
- Auf die Präsentation folgen Fragen der Prüfungskommission (ca. 40 Minuten)
- Nicht öffentliche Besprechung der Prüfungskommission
- Noten Verkündung
Hinweise:
- Die Defensio ist eine öffentliche Prüfung, Zuschauer*innen können an der Defensio teilnehmen
- Die Note der Defensio bewertet die Qualität der Präsentation und die Leistung der Studierenden während der Verteidigung, d.h. die Note berücksichtigt nicht die Dissertation oder deren Note
Weitere Informationen
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