Anerkennungen
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen rund um das Thema Anerkennungen. Weitere Hinweise zu den Kriterien für die Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie auch auf der Homepage des Büro Studienpräses.
Informationen betreffend der Anerkennung von Leistungen für das Masterstudium Ethik für Schule und Beruf finden Sie hier.
Informationen betreffend der Anerkennung von Leistungen für das Unterrichtsfach Ethik finden Sie hier.
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie bei den FAQs.
Änderungen im Studienrecht ab Wintersemester 2022/23
Mit 01.10.2022 treten die neuen Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen in Kraft (Universitätsgesetz § 78).
Alle Informationen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen
Was ist eine Anerkennung?
Wenn Sie Leistungen (z.B. in der Form von Prüfungen an einer Universität) erbracht haben, können Sie beantragen, dass diese für Ihr momentanes Studium anerkannt werden, falls die erlangten Lernergebnisse den in Ihrem Curriculum definierten Lernzielen des jeweiligen Studienplanpunkts nachweisbar entsprechen. Die Entscheidung trifft die Studienprogrammleitung Philosophie. Eine Übersicht über die Arten von Leistungen, die für eine Anerkennung in Frage kommen, finden Sie hier: Anerkennungen (univie.ac.at)
Was ist keine Anerkennung?
Wenn Sie bemerken, dass in u:space bestimmte Lehrveranstaltungen/Prüfungsleistungen falsch zugeordnet sind und Sie die Leistung zum richtigen Studienplanpunkt bzw. in das richtige Modul "verschieben" möchten, handelt es sich hierbei nicht um eine Anerkennung. Diese Art von Änderungen und Korrekturen, also das "Neu-Zuweisen" zu Modulen bzw. Studienplanpunkten, bezeichnen wir als „Umhängen".
Wenn Sie Leistungen nicht selbstständig umhängen können, wenden Sie sich bitte via den Servicedesk an das SSC. In vielen Fällen können Sie Leistungen aber selbst auf u:space bestimmten Studienplanpunkten zuweisen. Wichtig ist dabei, dass diese auch für den jeweiligen Studienplanpunkt kodiert wurden. Die Kodierung von Lehrveranstaltungen können Sie unter "Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis" auf u:find überprüfen.
Achtung! Die richtige Kodierung kann nur über u:find, und nicht über u:space überprüft werden. Auf u:space stehen in der Regel mehrere bzw. andere Möglichkeiten zur Auswahl, wodurch es zu Zuordnungsfehlern kommen kann (siehe auch Anmeldesystem).
Was ist bei Anerkennungen zu beachten?
- Aufrechte Zulassung
- Für Erweiterungscurricula Registrierung über u:space
- Leistungen, die bereits für ihr Studium anerkannt wurden dürfen nicht innerhalb desselben Studiums nochmals anerkannt werden.
- Nachdem der Anerkennungsbescheid rechtskräftig geworden ist, können Anerkennungen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Einmal per Bescheid anerkannte Prüfungsleistungen können nicht mehr in ein anderes Modul verschoben, und nicht durch andere Lehrveranstaltungen ersetzt werden.
- Leistungen, die für bestimmte Modulpunkte anerkannt wurden, müssen für den Abschluss auch genau für diese Modulpunkte eingereicht werden. Lassen Sie sich Leistungen daher nur dann anerkennen, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass Sie die Leistung auch so für den Abschluss verwenden wollen.
- Einreichungen müssen schriftlich unter Verwendung des Formulars über den Servicedesk erfolgen.
Stellung eines Antrags auf Anerkennung
Einreichung des Antrages auf Anerkennungen
- Füllen Sie dafür das Formular für den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistung elektronisch aus. Vermeiden Sie es Anträge handschriftlich auszufüllen, da das die Lesbarkeit beeinträchtigt und eine Bearbeitung des Antrags erschwert. Das korrekt ausgefüllte Formular mitsamt der relevanten Beilagen übermitteln Sie uns bitte über den Servicedesk.
- Beachten Sie, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags unbedingt eine Originalunterschrift notwendig ist. Dies hat rechtliche Gründe.
- Je nach Art der Leistung können unterschiedliche Unterlagen oder Dokumente als Beilage zu dem ausgefüllten Formular auf Anerkennung verlangt werden:
- Bei Leistungen die Sie an der Universität Wien erbracht haben, legen Sie bitte ein Sammelzeugnis bei und markieren Sie im Sammelzeugnis die Lehrveranstaltungen / Leistungen die Sie sich anerkennen lassen möchten (z.B. mit einem Leuchtstift). Eventuell ist auch ein Ausdruck der Lehrveranstaltungsbeschreibung aus u:find hilfreich.
- Bei Lehrveranstaltungen anderer bzw. fremdsprachiger Hochschulen legen Sie das Zeugnis und die Kursbeschreibung sowie ggfs eine offizielle englische oder deutsche Übersetzung der Kursbeschreibung bei.
- Leistungen von Summer/Winter Schools können nur anerkannt werden, wenn Sie im Rahmen akkreditierter Studiengänge stattgefunden haben.
- Für Praktika und wissenschaftliche Tätigkeiten sind entsprechende Nachweise erforderlich.
Anträge sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben, inkl. erforderlicher Beilagen über den Servicedesk einzureichen. Die maximale gesetzliche Bearbeitungsdauer beträgt 8 Wochen.
Vollständige Anträge gewährleisten eine rasche Bearbeitung und damit eine rasche Eintragung der Leistung in das Sammelzeugnis.
Abholung / Zustellung des Bescheides
Wir übermitteln Ihnen den Bescheid mit Amtssignatur über den Servicedesk.
Formulare
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