Anerkennungen

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen rund um das Thema Anerkennungen. Weitere Hinweise zu den Kriterien für die Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie auch auf der Homepage des Büro Studienpräses.

Studienrechtlichen Grundlagen

Mit 01.10.2022 treten die neuen Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen in Kraft (Universitätsgesetz § 78).

Allgemeine Informationen zum Thema Anerkennungen an der Universität Wien finden Sie hier.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits für das jeweilige Studium zugelassen sein, in dem die Leistungen anerkannt werden sollen.
  • Bei Anerkennungen von ECs gilt: Sie müssen sich bereits über u:space für das entsprechende EC registriert haben.
  • Leistungen, die Sie sich anerkennen lassen möchten, dürfen nicht bereits für dasselbe Studium anerkannt worden sein (Verbot der Doppelanerkennung).
  • Die anzuerkennenden Leistungen müssen die Modulziele erfüllen, die im jeweiligen Curriculum vorgeschrieben sind.

Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung?

Anerkennungsanträge sind ausschließlich über den Servicedesk zu stellen.

Bitte übermitteln Sie uns folgende Unterlagen:

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular (siehe unten)
  • einen offiziellen Leistungsnachweis für die anzuerkennenden Leistungen (z. B. Sammelzeugnis)
  • Lehrveranstaltungsbeschreibungen zu den anzuerkennenden Leistungen
    • Screenshots oder Links von der Website der jeweiligen postsekundären Bildungseinrichtung oder
    • das Modulhandbuch/Curriculum des Studiums, in dem die Leistungen erbracht wurden

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

 

 

Was muss ich beachten?

  • Die gesetzliche Frist für die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen beträgt 8 Wochen.
  • Sollte Ihr Antrag unvollständig sein oder sollten Korrekturen erforderlich sein, werden Sie vom SSC Philosophie im Ticket im Servicedesk dazu aufgefordert, den Antrag zu vervollständigen und/oder zu korrigieren. Bitte melden Sie sich in diesem Fall so rasch wie möglich zurück.
  • Für Anträge, die unvollständig oder fehlerhaft sind und nicht innerhalb der gesetzlichen Bearbeitungsfrist (8 Wochen) korrigiert werden, müssen wir einen negativen Bescheid ausstellen.
  • Wir können bereits anerkannte Leistungen aus einem anderen Studium nicht erneut anerkennen. Bitte geben Sie im Antrag stets die ursprüngliche Originalleistung an.
  • Das SSC Philosophie hat eine beratende Funktion. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung trifft die SPL Philosophie.

 

 

Hinweise zum Formular