Alternative Absolvierung der Schulpraxis durch Eigene Unterrichtstätigkeit

In folgenden Fällen handelt es sich um Leistungen, die extern zu erbringen sind:

Alternative Absolvierung der Schulpraxis im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost

Was ist die alternative Absolvierung des fachbezogenen Schulpraktikums?

Studierende, die im Semester der geplanten Absolvierung des fachbezogenen Schulpraktikums eigenverantwortlich im jeweiligen Fach unterrichten (Sondervertrag), haben die Möglichkeit, die Schulpraxis an der eigenen Schule zu absolvieren. Wichtig dabei ist zu beachten, dass:

  • Andere unterrichtsnahe Tätigkeiten (Nachhilfestunden, VHS-Kurse, Erfahrung in der Jugendarbeit, usw.) können nicht als alternative Absolvierung verwendet werden.
  • Die Begleitlehrveranstaltung zum fachbezogenen Schulpraktikum ist laut Curriculum parallell zum eigenständigen Unterricht zu absolvieren.

 

Formaler Ablauf

Organisatorisch zuständig ist das SSC. Studierende stellen rechtzeitig den Antrag auf Alternative Absolvierung der Schulpraxis über den Servicedesk.

Schritt 1)

Studierende kontaktieren das SSC via Servicedesk und legen folgende Informationen vor:

  • Bestätigung der Schule über Vertragsdauer
  • Umfang der Lehrverpflichtung im angesuchten Fach (tatsächliche Unterrichtsstunden oder Wochenstunden oder Werteinheiten, je Semester bzw. Schuljahr)
  • Bekanntgabe der Jahrgangsstufe(n), die im angesuchten Fach eigenverantwortlich unterrichtet werden
Schritt 2)

Die SPL genehmigt die alternative Absolvierung und das SSC meldet die Studierenden in einer Begleitlehrveranstaltung an. Wichtig dabei ist zu beachten, dass:

  • Die Anmeldung zu der Begleitlehrveranstaltung nicht über u:space erfolgen darf.  Die Anmeldung zur Begleit-LV kann/darf in diesem Fall nur das SSC für Sie durchführen.
  • Sie uns über den Servicedesk rechtzeitig vor Beginn der LV eine Anfrage mit Ihrer Wunschgruppe schicken müssen.
Schritt 3)

Am Ende des Praxissemesters erbringen Studierende einen Nachweis über die eigene Unterrichtstätigkeit mit Bestätigung der Direktion. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Auf Basis dieses Nachweises erfolgt der Eintrag der positiven Absolvierung des Praktikums ins Sammelzeugnis (das „+“) durch das SSC.

Alternative Absolvierung der Schulpraxis im MEd-Studium

Für die Alternative Absolvierung der Schulpraxis in einem MEd-Studium, wenden Sie sich bitte an das SSC LehrerInnenbildung.

Schulpraxis im Ausland

Erforderliche Unterlagen: 

 Weiter Informationen: 

  • Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem BEd- oder MEd-Studium eine Begleit-LV (Interdisziplinäre Fachdidaktik bzw. Fachdidaktische Begleitung der Praxisphase) in zeitlicher Nähe zur Schulpraxis im Ausland absolvieren müssen. 
  • Die Anmeldung zur Begleit-LV kann/darf in diesem Fall NUR das SSC für Sie durchführen. Bitte melden Sie sich daher NICHT selbständig an, sondern senden Sie uns über den Servicedesk rechtzeitig vor Beginn der LV eine Anfrage. 
  • Jedes Semester wird mind. eine LV im flexiblem Begleit-Format für Studierende mit Auslandsschulpraxis angeboten.