Studienabschluss und Masterarbeit

Schritt 1: Festlegung und Genehmigung des Themas

Bevor Sie mit der Masterarbeit beginnen können, ist es erforderlich, das Thema der Arbeit sowie deren Betreuung durch die Studienprogrammleitung genehmigen zu lassen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihr Thema innerhalb von sechs Monaten sinnvoll bearbeiten werden können muss.


Folgender Personenkreis ist zur Betreuung ihrer Masterarbeit berechtigt: 

  • Universitätsprofessor_innen: Betreuung/Beurteilung
  • habilitierte Mitarbeiter_innen: Betreuung/Beurteilung
  • assoziierte Universitätsprofessor_innen: Betreuung/Beurteilung
  • Tenure Track assoziierte Professor_innen bzw. Assistenzprofessor_innen: je nach Qualifizierungsvereinbarung – bitte am SSC anfragen
  • Angehörige des wiss. Personals mit Doktorat: Berechtigung zur Betreuung jener Master-/Diplomarbeiten, die aus der Exzellenzförderung des European Research Council, des START- und Wittgensteinpreises oder der Förderung „Junior GroupLeader“ des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) finanziert werden.

Eine Betreuung durch Mitarbeiter_innen mit Doktorat oder durch externe Fachvertreter_innen ist nur im Einzelfall möglich.

Eine Liste der betreuungsberechtigten Personen am Institut für Philosophie finden Sie hier.

Eine vollständige Bekanntgabe von Thema und Betreuung beinhaltet:

  • Das unterschriebene Formular "Bekanntgabe des Themas der Masterarbeit" (Unterschriften des_der Betreuers_in und des_ der Studierenden).
  • Ein Exposé im Umfang von 2–4 Seiten. Das Exposé muss jedenfalls beinhalten: Ein Abstract der Arbeit, eine Inhaltsangabe sowie eine Liste der verwendeten Literatur.
  • Das ausgefüllte Formular "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis".

Bitte reichen Sie die Unterlagen über den Servicedesk ein.

Betreuungsberechtigte am Institut für Philosophie

Hier finden Sie ine Liste der Betreuungsberechtigten am Institut für Philosophie zur Betreuung von Masterarbeiten berechtigt sind. Die Liste gibt auch Aufschluss über die Themengebiete, die von den jeweiligen Personen betreut werden können.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen darüber, wer als Betreuer*in vorgeschlagen werden oder fungieren kann, finden Sie in der Satzung Studienrecht §14: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/


Schritt 2: Einreichung des Abschlusspasses

Bitte öffnen Sie das Formular "Abschlusspass I MA ESP" im Adobe Acrobat Reader. Vermeiden Sie handschriftliche Eingaben und füllen Sie den Abschlusspass digital sowie vollständig aus (ausgenommen Originalunterzeichung). 

Wenn ihnen Prüfungsleistungen für ihr Studium anerkannt wurden, tragen Sie im Abschlusspass unter "Prüfungsdatum" bitte das Datum der Anerkennung ein. Tragen Sie in den Feldern "LV-Nr." und "LV-Leiter_in" ebenfalls nur den Vermerk "anerkannt" ein.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über den Servicedesk. 

Hinweis: Die Kontrolle der Abschlusspässe und Abschlussdokumente kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir daher, den Abschlusspass einzureichen, sobald die letzte Note eingetragen wurde.


Schritt 3: Einreichen der Abschlussarbeit

  • Formvorschriften

Alle Informationen zu den Formvorschriften finden Sie im Bereich Wissenschaftliches Arbeiten.

  • Abgabe

Die Masterarbeit wird zuerst in elektronischer Form eingereicht, danach werden die hartgebundenen Exemplare abgegeben.

Elektronisch:

Hinweis: Seit 05.03.2024 erfolgt die Einreichung der digitalen Version der wissenschaftlichen Arbeit über u:space.

Sie erhalten eine upload-Bestätigung, die Sie bitte unmittelbar nach dem Hochladen über den  Servicedesk an uns übermitteln. Dann erst kann die Arbeit an die Betreuungsperson weitergeleitet werden.

Schriftlich: Die beiden hartgebundenen Versionen der Masterarbeit senden Sie bitte entweder per Post an:

Studien Service Center Philosophie
NIG Universitätsstraße 7
1010 Wien.

oder Sie geben sie persönlich am SSC bzw. zu den Öffnungszeiten des NIGs beim Portier ab. 

Achtung: In der MA Arbeit selbst soll keine Eigenständigkeitserklärung angeführt werden. Das Formular "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" und die Bestätigung über den HOPLA Upload ersetzen die Eigenständigkeitserklärung. 

Die gesetzliche Begutachtungsfrist für den_die Betreuer_in beträgt zwei Monate ab Übermittlung der Hochladebestätigung.


Schritt 4: Anmeldung zur Masterprüfung

Nach erfolgreicher Approbation (=positiver Beurteilung) der Masterarbeit und positiver Rückmeldung bezüglich des zuvor einzureichenden Abschlusspasses, können Sie Ihre Masterprüfung anmelden.

  • Die Anmeldung ist schriftlich per Formular in der Studienservicestelle Philosophie einzubringen.
  • Den*Die Zweitprüfer*in suchen und fragen Sie selbst. Mit dem*der Zweitprüfer*in ist ein Thema der Prüfung zu vereinbaren. 
    • Als Zweitprüfer*in kommen nur Personen in Frage, die im aktiven Personalstand der Universität Wien sind und ein Doktoratstudium der Philosophie abgeschlossen haben oder habilitiert sind (Titel, die mit Gewissheit eine Habilitation anzeigen: Priv.Doz. oder Univ-Prof.)
  • Den*Die Vorsitzende*n wird Ihnen vom SSC zugewiesen. Bitte kontaktieren Sie uns dafür via Servicedesk. Achtung: Es ist erforderlich, dass noch kein Termin mit Erst- und Zweitprüfer*in vereinbart wurde! Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig wegen eines Vorsitzes.
  • Den Prüfungstermin koordinieren Sie mit Erst- und Zweitprüfer*in und mit dem Vorsitz selbst.
  • Ihr Prüfungstermin darf nicht früher als 14 Tage nach der Approbation angesetzt sein.
  • Reichen Sie die Anmeldung zur Abschlussprüfung unter dem Semester jedenfalls 14 Tage vor dem Termin ein, in den Ferienzeiten vier Wochen vor dem Termin.
  • Bitte beachten Sie, dass das Feld "Prüfungsort" nicht von den Studierenden auszufüllen ist! 
  • Bitte übermitteln Sie uns das Formular erst dann, wenn der Termin mit Erst- und Zweitprüfer*in sowie mit dem Vorsitz abgesprochen wurde. 

 

 


Schritt 5: Abschlusszeugnis und akademische Feier

Abschlusszeugnis

Ihr Masterabschlusszeugnis, Ihren Bescheid über den Abschluss sowie Ihr Diploma Supplement erhalten Sie vom SSC. 

Aufgrund einer entsprechenden Verordnung des Bundesministeriums für Wissenschaft, For­schung und Wirtschaft sind Absolvent_innen verpflichtet, eine On­line-Be­fra­gung auszufüllen. Sobald ihr Zeugnis zur Abholung bereit liegt, werden Sie vom SSC per E-Mail informiert und erhalten den Link zur Online-Befragung (https://www.statistik.at/ustat2/).

Wenn Sie die Befragung durchgeführt haben, erhalten Sie eine Bestätigung zum Aus­dru­cken. Übermitteln Sie uns diese Bestätigung bitte elektronisch. Die Do­ku­men­te kön­nen nur überreicht werden, wenn die Bestätigung abgegeben wurde.

 

Akademische Abschlussfeier

Feiern Sie ihren Studienabschluss im Rahmen einer akademischen Abschlussfeier! Alle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Veranstaltungsmanagements der Universität Wien.


Hilfe und Tipps

Alle Informationen zu Umfang und Gestaltung der Masterarbeit finden Sie im Bereich Wissenschaftliches Arbeiten.

Sie benötigen noch Informationen zur Themenfindung? Einen Überblick über mögliche Forschungsthemen, Forschungsprojekte und Forschungskreise erhalten Sie auf den Seiten des Instituts für Philosophie unter Forschung.