Zulassung

(1) Die Zulassung zum Masterstudium EST setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.

(2) Fachlich in Frage kommen jedenfalls die Bachelorstudien Geschichte, Philosophie sowie alle sozialwissenscha6lichen Studiengänge an der Universität Wien. Darüber hinaus richtet sich der Studiengang auch an Absolvent*innen anderer Disziplinen wie z. B. Astronomie, Biologie, Chemie, Physik, Geographie, Mathematik, Informatik, Volkswirtscha6slehre, Alte Geschichte, Ur- und Frühgeschichte, Byzantinistik und Neogräzistik, Kunstgeschichte, Klassische Archäologie, Judaistik, Europäische Ethnologie oder Ägyptologie.

(3) Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

(4) Übersteigen die wesentlichen fachlichen Unterschiede gemäß Absatz (3) das Ausmaß von 30 ECTS-Punkten, so liegt kein fachlich in Frage kommendes Studium vor und es erfolgt keine Zulassung.