Anerkennung von Leistungen für das Masterstudium Ethik
Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zur Anerkennung von Leistungen für das Masterstudium Ethik für Schule und Beruf.
Bitte reichen Sie Ihre Anerkennung digital per Formular ein. Den Antrag auf Anerkennung bzw. das Formular zur Eintragung externer Leistungen senden Sie bitte samt aller erforderlichen Unterlagen (Sammelzeugnis, ggf. Praktikumsnachweis) an die Service-Mail-Adresse anerkennungen.philosophie@univie.ac.at.
Bitte senden Sie uns Ihr Ansuchen und die Zeugnisse zu einem PDF zusammengefügt als ein PDF-Dokument. Die Betonung liegt auf PDF als dem erwünschten Dokument-Format und auf EINEM (in jedem PDF-Reader können Sie mehrere Dokumente sehr einfach zu einem zusammenführen).
Für die Anerkennung von selbständigem Philosophie- oder Ethikunterricht an einer Schule reichen Sie bitte das Formular zur Eintragung externer Leistungen ein.
Im Rahmen von Modul 3 Ethik im Kontext von Schule, Unterricht und Bildung, unter Punkt M3.3, kann eine eigene Unterrichtspraxis im Umfang von mind. 3 bis max 7 ECTS angerechnet werden.
Als Umrechnungsschlüssel gilt: 2 Wochenstunden in der Schule über ein Semester hinweg = 5 ECTS. Bitte reichen Sie dafür das ausgefüllte Formular "Eintragung einer externen Leistung" ein und legen Sie eine Bestätigung der Direktion / Schule bei, an der Sie den Unterricht abgehalten haben. Auf der Bestätigung müssen die genauen Daten vermerkt sein, d.h. es es muss nachvollziehbar sein, wieviele Stunden genau Sie in welchem Zeitraum und an welcher Schule Ethik bzw. Philosophie unterrichtet haben.
Alle allgemeinen Informationen zum Vorgehen und Procedere bei Anerkennungen finden Sie im Bereich Anerkennungen (Studienorganisation).
Hinweis
Die wichtigste Regel für alle Anerkennungen im MA Ethik für Schule und Beruf: Anerkannt werden können nur jene Prüfungsleistungen aus Vorstudien oder parallel geführten Studien, die einen expliziten Ethik-Bezug haben und auch sonst formal und inhaltlich mit den Anforderungen der einzelnen Module des MA-Ethik-Curriculums übereinstimmen.
Änderungen im Studienrecht ab Wintersemester 2022/23
Mit 01.10.2022 treten die neuen Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen in Kraft (Universitätsgesetz § 78).
Alle Informationen finden Sie hier.
Anerkennung bei Zulassung mit Auflagen
Studierende, die mit Auflagen zum Masterstudium Ethik für Schule und Beruf zugelassen wurden, können keinen Antrag auf Anerkennung für Leistungen aus dem für die Zulassung verwendetem Vorstudium stellen. Um sich inhaltlich und formal äquivalente Leistungen aus einem nicht für die Zulassung verwendeten Vor- oder Zweitstudium anrechnen zu lassen, kann ein Anerkennungsantrag gestellt werden.
Alle Informationen zur Stellung eines Antrags auf Anerkennung finden Sie hier.
Anerkennungen bei Zulassung ohne Auflagen
Anerkennungen von Masterstudium zu Masterstudium
Inhaltlich und formal äquivalente Prüfungsleistungen können von Masterstudium zu Masterstudium anerkannt werden. Zur Orientierung überprüfen Sie die Kodierungen im Vorlesungsverzeichnis, um zu sehen, ob die Veranstaltungen bereits für den MA Ethik zusätzlich kodiert waren. Ist dies nicht der Fall, hatte die LV aber definitiv ethischen Gehalt, können Sie uns einen Anerkennungsvorschlag unterbreiten. Siehe dazu auch unsere FAQs auf dieser Seite.