Digitale Prüfungen
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu digitalen Prüfungen. Bei spezifischen Fragen zu einzelnen Prüfungen, wenden Sie sich bitte an die Lehrveranstaltungsleitung. Bei allgemeinen Fragen, schreiben Sie uns über das Service Desk.
Allgemein
Prüfungen stellen die zentralen Leistungsfeststellungen während eines Studiums dar. Sie sollen darüber Auskunft geben, ob die Kompetenzen und Studienziele laut Curriculum erreicht wurden. Unterschiedliche Typen von Lehrveranstaltungen erfordern differenzierte Arten der Leistungserbringung. Welche Leistungen und wie sie zu erbringen sind, wird im VVZ und von den Lehrenden in der Veranstaltung und über Moodle kommuniziert.
Die Umstellung während des SS 2020 von ausschließlich Präsenzprüfungen auf digitale Prüfungen ändert an der erforderlichen eigenständigen Leistungserbringung nichts. Erheblich geändert haben sich aber die Rahmenbedingungen für die Abhaltung von Prüfungen. Diese Änderungen basieren auf der Verordnung „Regelungen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen“, vom 13.05.2020 https://mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2019_2020/2019_2020_97.pdf.
Digitale schriftliche Prüfungen werden ausschließlich über die Lernplattform Moodle abgewickelt.
Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise für die Prüfung:
- Absolvieren Sie einen Probetest, falls ein solcher angeboten wird.
- Achten Sie auf die konkreten Angaben und Vorgaben der LV-Leitung.
- Beachten und befolgen Sie unbedingt die Angaben zu den erlaubten Hilfsmitteln.
- Achten Sie auf Ihr Zeitmanagement bei der Prüfung.
- Planen Sie Zeit zur Abgabe der Prüfung ein.
Studienrechtliche und formale Regelungen
Folgende studienrechtliche und formale Regelungen / Vorgaben sind für digitale Prüfungen in der Philosophie zu beachten:
Prüfungszeit
| Die Arbeitszeit wird für jede Prüfung im VVZ angegeben. Betreffend die Zeit zum Hochladen des Prüfungsbogens gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Die Zeit zum Herunterladen der Prüfungsangaben und zum Hochladen der Antworten ist in dieser Zeit inkludiert. Bitte denken Sie daran, Zeit zum Hochladen einzuplanen. oder 2. Für das Hochladen der Prüfung stehen xx Minuten nach Ende der Prüfungszeit zur Verfügung. Bei Problemen beim Herunter- oder Hochladen wenden Sie sich bitte sofort an die Prüfungsaufsicht oder an die Lehrveranstaltungsleitung.
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Open book Prüfungen – Erlaubte Hilfsmittel |
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„normale digitale Klausuren“ (nicht Open Book) – Umgang mit wortwörtlich auswendig gelernten Texten | Achten Sie darauf, Ihre Antworten selbständig und zu formulieren:
Achtung: Es besteht kein Recht auf einen Plausibilitätscheck. Ein Plausibilitätscheck ist zudem keine zusätzliche Prüfung („Nachprüfung“), sondern dient lediglich als Hilfestellung, um feststellen zu können, ob ein Erschleichen einer Prüfungsleistung vorliegt.
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Überprüfung auf Textgleichheiten | Es werden alle Texte mittels Turnitin auf Plagiate kontrolliert. | |
Nicht erlaubte Hilfsmittel bei allen Arten von Prüfungen | Folgende Vorkommnisse werden als Erschleichen einer Leistung gewertet und führen zur Eintragung eines „X“ (Schummelvermerk):
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Schummelvermerk
Informationen zum Prozess des Eintrags eines „X“ (Schummelvermerk):
1. Die Lehrveranstaltungsleitung stellt beim Korrigieren der Prüfung fest, dass die Leistung offensichtlich nicht von der*dem Studierenden stammt. Die LV-Leitung informiert die*den Studierenden und die zuständige Studienprogrammleitung per Mail über die Eintragung eines „X“ (Schummelvermerk) im Sammelzeugnis inkl. einer kurzen Begründung, warum geschummelt wurde (Dokumentation des Sachverhalts).
2. Die Lehrveranstaltungsleitung hat den Verdacht, dass geschummelt wurde:
- Variante a): Die*der Studierende wird zu einem Plausibilitätscheck innerhalb der Beurteilungsfrist vorgeladen (bevorzugt über ein Videokonferenz-Tool). Studierende, die sich dem Plausibilitätscheck verweigern, bekommen ein „X“ eingetragen. Nach dem stattgefundenen Plausibilitätscheck entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung, ob ein „X“ eingetragen wird oder ob die Prüfung regulär beurteilt wird. Bei Eintragung eines „X“ wird die SPL verständigt und die Dokumentation des Sachverhalts übermittelt.
- Variante b): Die*der Studierende wird per E-Mail schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Nach Erhalt der Stellungnahme entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung über die Eintragung „X“, in diesem Fall wird die SPL verständigt und die Dokumentation des Sachverhalts übermittelt.