Digitale Prüfungen

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu digitalen Prüfungen. Bei spezifischen Fragen zu einzelnen Prüfungen, wenden Sie sich bitte an die Lehrveranstaltungsleitung. Bei allgemeinen Fragen, schreiben Sie uns über das Service Desk

Allgemein

Prüfungen stellen die zentralen Leistungsfeststellungen während eines Studiums dar. Sie sollen darüber Auskunft geben, ob die Kompetenzen und Studienziele laut Curriculum erreicht wurden. Unterschiedliche Typen von Lehrveranstaltungen erfordern differenzierte Arten der Leistungserbringung. Welche Leistungen und wie sie zu erbringen sind, wird im VVZ und von den Lehrenden in der Veranstaltung und über Moodle kommuniziert.

Die Umstellung während des SS 2020 von ausschließlich Präsenzprüfungen auf digitale Prüfungen ändert an der erforderlichen eigenständigen Leistungserbringung nichts. Erheblich geändert haben sich aber die Rahmenbedingungen für die Abhaltung von Prüfungen. Diese Änderungen basieren auf der Verordnung „Regelungen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen“, vom 13.05.2020 https://mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2019_2020/2019_2020_97.pdf.

Digitale schriftliche Prüfungen werden ausschließlich über die Lernplattform Moodle abgewickelt.

 

Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise für die Prüfung:

·       Absolvieren Sie einen Probetest, falls ein solcher angeboten wird.

·       Achten Sie auf die konkreten Angaben und Vorgaben der LV-Leitung.

·       Beachten und befolgen Sie unbedingt die Angaben zu den erlaubten Hilfsmitteln.

·       Achten Sie auf Ihr Zeitmanagement bei der Prüfung.

·       Planen Sie Zeit zur Abgabe der Prüfung ein.

Studienrechtliche und formale Regelungen

Folgende studienrechtliche und formale Regelungen / Vorgaben sind für digitale Prüfungen in der Philosophie zu beachten:

Prüfungszeit

 

Die Arbeitszeit wird für jede Prüfung im VVZ angegeben. Betreffend die Zeit zum Hochladen des Prüfungsbogens gibt es zwei Möglichkeiten

1. Die Zeit zum Herunterladen der Prüfungsangaben und zum Hochladen der Antworten ist in dieser Zeit inkludiert. Bitte denken Sie daran, Zeit zum Hochladen einzuplanen.                                           

oder                                                                            

2. Für das Hochladen der Prüfung stehen xx Minuten nach Ende der Prüfungszeit zur Verfügung.

Bei Problemen beim Herunter- oder Hochladen wenden Sie sich bitte sofort an die Prüfungsaufsicht oder an die Lehrveranstaltungsleitung.

 

Open book Prüfungen – Erlaubte Hilfsmittel

„Open book“ bedeutet, dass Sie zahlreiche Materialien zur Beantwortung der Frage heranziehen können. Es bedeutet jedoch nicht, dass Sie Sätze/Textstellen 1: 1 kopieren dürfen! Sätze aus Folien oder anderen Texten dürfen nicht ohne entsprechende Kenntlichmachung der Quelle übernommen werden. Bei der Beantwortung der Fragen sollen grundsätzlich eigene Gedanken und Argumente selbständig formuliert werden.

  • Vor der Prüfung wird explizit, mündlich und schriftlich, von der LV-Leitung spezifiziert, welche Hilfsmittel erlaubt sind.
  • Ob (direkte) Zitate bei der Prüfung erwünscht sind, entscheidet die LV-Leitung. 
  • Das korrekte Zitieren ist Grundvoraussetzung für die Erreichung einer positiven Note (abgesehen von der Erreichung der notwendigen Punktezahl).
  • Falsches Zitieren wird in die Notengebung einberechnet.
  • Fehlendes Zitieren wird als Erschleichen einer Leistung betrachtet und führt zur Eintragung eines „X“ (Schummelvermerk)
 
  • Gemeinsam mit anderen Studierenden erarbeitete Arbeits- und Lernunterlagen, Fragenkataloge etc., die bei der Prüfung verwenden werden, müssen auf Nachfrage binnen 2 Tagen vorgelegt werden. Können diese nicht vorgelegt werden, wird bei identischen Texten von mehreren Studierenden von einer unerlaubten Zusammenarbeit ausgegangen und es wird ein „X“ eingetragen (Schummelvermerk).

 

 

„normale digitale Klausuren“ (nicht Open Book) – Umgang mit wortwörtlich auswendig gelernten Texten

Achten Sie darauf, Ihre Antworten selbständig und zu formulieren:

  • Die reine Wiedergabe von auswendig gelernten Passagen aus Lernunterlagen wird mit 0 Punkten bewertet!
  • Durch die reine Wiedergabe von auswendig gelernten Passagen aus Lernunterlagen kann keine positive Note erreicht werden!
  • Bei der reinen Wiedergabe von auswendig gelernten Passagen aus Lernunterlagen kann ein Plausibilitätscheck stattfinden, um zu eruieren, ob die Inhalte tatsächlich auswendig gelernt wurden oder ob von einem Plagiat auszugehen ist.

Achtung: Es besteht kein Recht auf einen Plausibilitätscheck. Ein Plausibilitätscheck ist zudem keine zusätzliche Prüfung („Nachprüfung“), sondern dient lediglich als Hilfestellung, um feststellen zu können, ob ein Erschleichen einer Prüfungsleistung vorliegt.

 

Überprüfung auf Textgleichheiten

Es werden alle Texte mittels Turnitin auf Plagiate kontrolliert.

Nicht erlaubte Hilfsmittel bei allen Arten von Prüfungen

Folgende Vorkommnisse werden als Erschleichen einer Leistung gewertet und führen zur Eintragung eines „X“ (Schummelvermerk):

  • Jegliche Kommunikation mit anderen Studierenden während der Prüfung (persönlich, telefonisch, WhatsApp, Soziale Medien, usw.)
  • Ghostwriting (Prüfung oder einzelne Teilleistungen werden von anderen Personen geschrieben).
  • Aus dem Text erkennbare Collusion (Zusammenarbeit mehrerer Personen): identische Tippfehler, gleiche Abschreibfehler, gleiche falsche Anwendung von Formeln etc.
  • Verwendung von gemeinsam mit anderen Studierenden erarbeiteten Lernunterlagen (sollte die LV Leitung die Verwendung von gemeinsamen Lernunterlagen erlauben, so ist es explizit anzugeben).
  • Identische Wiedergabe von Vorlesungsunterlagen (sollte die LV Leitung die Verwendung von gemeinsamen Lernunterlagen erlauben, so ist es explizit anzugeben).
  • Verwendung von Wikipedia (muss so angegeben werden)

 

Schummelvermerk

Informationen zum Prozess des Eintrags eines „X“ (Schummelvermerk):

1.     Die Lehrveranstaltungsleitung stellt beim Korrigieren der Prüfung fest, dass die Leistung offensichtlich nicht von der*dem Studierenden stammt. Die LV-Leitung informiert die*den Studierenden und die zuständige Studienprogrammleitung per Mail über die Eintragung eines „X“ (Schummelvermerk) im Sammelzeugnis inkl. einer kurzen Begründung, warum geschummelt wurde (Dokumentation des Sachverhalts).

2.       Die Lehrveranstaltungsleitung hat den Verdacht, dass geschummelt wurde:

·       Variante a): Die*der Studierende wird zu einem Plausibilitätscheck innerhalb der Beurteilungsfrist vorgeladen (bevorzugt über ein Videokonferenz-Tool). Studierende, die sich dem Plausibilitätscheck verweigern, bekommen ein „X“ eingetragen.
Nach dem stattgefundenen Plausibilitätscheck entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung, ob ein „X“ eingetragen wird oder ob die Prüfung regulär beurteilt wird. Bei Eintragung eines „X“ wird die SPL verständigt und die Dokumentation des Sachverhalts übermittelt.

·       Variante b): Die*der Studierende wird per E-Mail schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Nach Erhalt der Stellungnahme entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung über die Eintragung „X“, in diesem Fall wird die SPL verständigt und die Dokumentation des Sachverhalts übermittelt.