Abweichende Prüfungsmethoden

Abweichende Prüfungsmethoden sind ein studienrechtliches "Werkzeug" für Studierende, die eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung nachweisen können.

Ist das Ablegen von Prüfungen im vorgeschriebenen Modus aufgrund der Beeinträchtigung nicht chancengleich möglich, können individuelle abweichende Prüfungsmethoden vereinbart werden.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf den Seiten des Teams Barrierefreiheit. 

Hinweis zur Vorgehensweise zur Inanspruchnahme: 

Für die von unserer Studienprogrammleitung (SPL 18) angebotenen Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt folgendes Prozedere zur Inanspruchnahme von abweichenden Prüfungsmethoden:

  1. Informationsgespräch beim Team Barrierefrei. Alle Informationen sowie Formulare finden Sie auf den Seiten des Teams Barrierefrei. 
  2. Einreichung des Antragsformulars bei der SPL 18 via Servicedesk.
  3. Mit einem stattgegebenen Antrag können Sie mit Ihren Lehrenden/Prüfenden die konkrete Umsetzung abweichender Methoden vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung bis zu 6 Wochen benötigen kann und kümmern sich zeitnah um die Genehmigung!

Abweichende Prüfungsmethoden können nur wie oben beschrieben genehmigt werden. Bitte unterlassen Sie es daher, sich an die Lehrperson zu wenden, bevor Sie den Antrag bei der SPL eingereicht haben!