Kommissionelle Wiederholungsprüfungen

Studierende können eine negativ beurteilte Prüfung maximal dreimal wiederholen (das entspricht vier Antritten). Der vierte Antritt muss in Form einer kommissionellen Prüfung stattfinden, d.h. die Prüfung, wird von einem Prüfungssenat aus mehreren Prüfer:innen beurteilt.

Bitte melden Sie sich für die kommissionelle Prüfung sobald wie möglich, spätestens aber 4 Wochen vor dem Prüfungstermin, mit dem Formular "SL/P1 Anmeldung zur kommissionellen Wiederholungsprüfung" via Servicedesk an.

Wird auch der vierte Prüfungsantritt negativ beurteilt, erlischt die Zulassung zum Studium. Darüber hinaus ist die:der Studierende lebenslang für dieses Studium gesperrt und allen Studien, in denen diese Prüfung verpflichtend zu absolvieren ist.

Kommissionelle Prüfungen können mündlich oder schriftlich abgehalten werden.

Ausnahme

STEOP – Studierende können eine negativ beurteilte Prüfung der STEOP maximal dreimal wiederholen (das entspricht vier Antritten). Der vierte Antritt muss in Form einer kommissionellen Prüfung stattfinden, d.h. einer Prüfung, die von einem Prüfungssenat aus mehreren Prüfer_innen beurteilt wird. Wird auch der vierte Prüfungsantritt negativ beurteilt, erlischt die Zulassung zum Studium und für alle Studien, in denen diese Prüfung verpflichtend zu absolvieren ist.

 Rechtsgrundlage

  • Universitätsgesetz, §77, §68 und §63
  • Studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien, § 13

Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gibt es keine kommissionelle Prüfung, hier wird die gesamte Lehrveranstaltung wiederholt. (Universitätsgesetz, §77 Abs. 3, Satzung der Universität Wien, §13, Abs. 4)