Vorzieher- und Interessensmodul

Bei dem Vorziehermodul und dem Interessensmodul handelt es sich um Module, die für den Abschluss des BA Studiums nicht erfüllt werden müssen und deren Funktionen sich daher von den regulären Modulen unterscheidet. 

Das Interessensmodul ermöglicht es Ihnen Lehrveranstaltungen aus dem BA oder aus anderen Studienrichtungen aus Interesse zu belegen. Diese Leistungen können nicht für den Studienabschluss verwendet werden und scheinen nicht im Abschlusszeugnis auf. Leistungen, die im Interessensmodul absolviert werden, können im Nachhinein nicht mehr für andere Studienplanpunkte im BA verwendet werden. In dem Sie sich über das Interessensmodul anmelden, entscheiden Sie sich dafür, die LV nicht für Ihren Studienabschluss zu verwenden. 

Das Vorziehermodul dient Studierenden, die bereits kurz vor dem Abschluss des BA-Studiums stehen, LVen zu belegen, die für M01 oder M02 im MA Philosophie kodiert sind. Diese Leistungen können nach Zulassung zum MA Studium, im MA anerkannt werden. Auch die Leistungen im Vorziehermodul scheinen nicht im BA Abschlusszeugnis auf und können nicht für den Studienabschluss des BA herangezogen werden. Voraussetzung für die Belegung von LVen über das Vorziehermodul ist die positive Absolvierung der Wahlmodule (M07-M15). Im Vorziehermodul dürfen maximal 20 ECTS erbracht werden. Bitte achten Sie darauf, dass die letzte Note, die eingetragen wird, während Sie im BA inskribiert sind, eine Note für den BA ist und nicht für das Vorziehermodul.