Lateinergänzungsprüfung
Bei einigen Studien ist Latein als Zusatzqualifikation vorgeschrieben, so auch für den Bachelor Philosophie. Die Zusatzprüfung aus Latein entfällt, wenn Sie mindestens zehn Wochenstunden Latein an einer höheren Schule erfolgreich abgeschlossen haben. Dies weisen Sie durch Ihre Schulzeugnisse bei der persönlichen Zulassung nach. Sollten Sie keinen Nachweis haben, so wird Ihnen bei der Zulassung die Zusatzprüfung vorgeschrieben. Das ist auf Ihrem Studienblatt vermerkt. Die Zusatzprüfung können Sie während Ihres Studiums über das Angebot des Instituts für Klassische Philologie absolvieren.
Sämtliche Informationen der Universität Wien zu den Ergänzungsprüfungen Latein finden Sie auf den Seiten des StudienServiceCenter der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät (SSC Phil.-Kult.) unter Zusatz- und Ergänzungsprüfungen oder auf der Website Studieren an der Universität Wien unter Zusatzprüfungen.
Weitere Informationen
- Bei der Ergänzungsprüfung Latein handelt es sich um eine bundesgesetzliche Voraussetzungsleistung zum Studium
- Die Ergänzungsprüfung ist vor vollständiger Ablegung der letzten Leistung des Bachelorstudiums (dies kann die Bachelorarbeit, eine Prüfung, prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, Anerkennung oder Leistung eines Erweiterungscurriculums sein) abzulegen (siehe § 4. (1) der Bundesgesetzverordnung) d.h. die Ergänzungsprüfung darf nicht die letzte Prüfung sein.
- SSC oder SPL 18 können Ihnen zur Prüfung oder einer erfolgenden Eintragung der Prüfungsleistung, insofern an der Uni Wien absolviert, selbst keine Auskünfte geben, bitte wenden Sie sich dazu ebenfalls direkt an das SSC Phil.-Kult.
- Studierende im Lehramt oder den Masterprogrammen müssen KEINE Ergänzungsprüfung nachweisen.